Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet: „Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“
Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Melanom wurde Vemurafenib bestimmt.
In Ermangelung einer direkt vergleichenden Studie von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zieht der pharmazeutische Unternehmer für den Nachweis des Zusatznutzens in der Patientengruppe der nicht vorbehandelten Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Melanom einen adjustierten indirekten Vergleich heran. Für diesen indirekten Vergleich über den Brückenkomparator Dacarbazin schließt der pharmazeutische Unternehmer die Studie CA209-066 mit Nivolumab (vs. Dacarbazin) und die Studie BRIM3 mit Vemurafenib (vs. Dacarbazin) ein.
Weil die Ähnlichkeitsannahme als Voraussetzung für einen indirekten Vergleich hier jedoch nicht als erfüllt angesehen werden kann, stellt der vorgelegte indirekte Vergleich keine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage dar, um den Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Vemurafenib bewerten zu können.
Ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.
Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) BRAF-V600-wildtyp Melanom
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Dacarbazin:
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Beleg
Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
Anhaltspunkt
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑↑Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
↑↑Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Vorteile in den Endpunkten schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 und 4) und Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse.
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Malignes Melanom des Gesichts
Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
Malignes Melanom des Augenlids
Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet: „Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“
Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom wurde Dacarbazin oder Ipilimumab bestimmt.
Für die Patientengruppe der nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom zieht der pharmazeutische Unternehmer für den Nachweis des Zusatznutzens die Ergebnisse der Studie CA209-066 heran. Hierbei handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Vergleichsstudie, in der Patienten mit einem fortgeschrittenen Melanom mit BRAF-V600-wildtyp entweder mit Nivolumab oder einer Chemotherapie mit Dacarbazin behandelt worden waren.
In der Gesamtbewertung wird berücksichtigt, dass sowohl zur krankheitsspezifischen Symptomatik als auch zur Lebensqualität der Patienten aussagekräftige Daten fehlen.
Die Ergebnisse zur Mortalität zeigen, dass mit der Behandlung mit Nivolumab eine Verlängerung des Gesamtüberlebens gegenüber Dacarbazin erzielt wird, deren Ausmaß als eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer bewertet wird.
Zudem kann hinsichtlich der Nebenwirkungen ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Dacarbazin festgestellt werden. So konnten sowohl schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) als auch schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 und 4) in einem bedeutsamen Ausmaß vermieden werden. Auch das Risiko für einen Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse war für Nivolumab geringer als für Dacarbazin.
Da die Ergebnisse von nur einer Studie der Nutzenbewertung zugrunde liegen, können hinsichtlich der Aussagesicherheit maximal Hinweise auf einen Zusatznutzen abgeleitet werden.
Zusammengenommen wird für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Dacarbazin festgestellt.
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Malignes Melanom des Gesichts
Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Malignes Melanom des Augenlids
Malignes Melanom
Malignes Melanom der Lippe
Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet: „Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“
Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie für vorbehandelte erwachsene Patienten wurde eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie bestimmt.
Für den Nachweis eines Zusatznutzens von Nivolumab für vorbehandelte Patienten legt der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte Vergleichsstudie CA209-037 vor, in die Patienten, die bereits wegen des fortgeschrittenen Melanoms behandelt worden waren, eingeschlossen wurden. In dieser Studie mit zwei Behandlungsgruppen wurde eine Therapie mit Nivolumab mit einer Therapie nach Wahl des Arztes verglichen. Für die Therapie nach Wahl des Arztes standen dem Studienarzt dabei Dacarbazin als Monotherapie oder Carboplatin + Paclitaxel als Kombinationstherapie zur Auswahl. Die Kombination Carboplatin + Paclitaxel ist für das vorliegende Anwendungsgebiet nicht zugelassen. Der pharmazeutische Unternehmer hat Auswertungen zu einer Teilpopulation vorgelegt, in der die mit Carboplatin + Paclitaxel behandelten Patienten ausgeschlossen wurden.
Ausgehend von der Annahme, dass eine qualitative Übertragbarkeit der Ergebnisse von therapienaiven auf vorbehandelte Patienten zum Nachweis eines Zusatznutzens geeignet ist, legt der pharmazeutische Unternehmer zusätzlich die beiden direkt vergleichenden Studien mit nicht vorbehandelten Patienten zum Vergleich von Nivolumab vs. Dacarbazin (Studie CA209-066) und Nivolumab vs. Ipilimumab (Studie CA209-067) sowie den indirekten Vergleich von Nivolumab gegenüber Vemurafenib, ebenfalls mit nicht vorbehandelten Patienten vor.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die vorgelegten Daten nicht geeignet sind, den Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu bewerten. Ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.