↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
↑↑Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Opdivo ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung der Karzinome des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs bei Erwachsenen mit pathologischer Resterkrankung nach vorheriger neoadjuvanter Chemoradiotherapie indiziert.
Patientengruppe
Erwachsene mit einem Karzinom des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs und pathologischer Resterkrankung nach vorangegangener neoadjuvanter Radiochemotherapie; adjuvante Behandlung
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab gegenüber beobachtendem Abwarten:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↑↑Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Vorteil bei den Rezidiven.
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteil beim Endpunkt Abbruch wegen UE. Im Detail Nachteile bei spezifischen UE.
Bösartige Neubildung des oberen Drittels des Ösophagus
Bösartige Neubildung des mittleren Drittels des Ösophagus
Bösartige Neubildung des unteren Drittels des Ösophagus
Bösartige Neubildung des Ösophagus
Bösartige Neubildung des gastroösophagealen Überganges
Ösophaguskarzinom, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Nivolumab aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 2. Mai 2024.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Opdivo ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung der Karzinome des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs bei Erwachsenen mit pathologischer Resterkrankung nach vorheriger neoadjuvanter Chemoradiotherapie indiziert.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde beobachtendes Abwarten bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt Daten zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen aus der Studie CA209-577 vor.
Hinsichtlich des Gesamtüberlebens zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied.
Für die Endpunkte Rezidivrate und krankheitsfreies Überleben liegt für Nivolumab ein statistisch signifikanter Vorteil gegenüber beobachtendem Abwarten vor. In der vorliegenden kurativen Therapiesituation stellt die Vermeidung von Rezidiven ein essenzielles Therapieziel dar.
Bezüglich des Gesundheitszustandes (EQ-5D VAS) ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied.
Für den Endpunkt FACT-E Gesamtscore liegt kein statistisch signifikanter Unterschied vor.
Bei den Nebenwirkungen wird für den Endpunkt Therapieabbruch wegen UE ein Nachteil für Nivolumab festgestellt. Im Detail zeigen sich zudem Nachteile bei den spezifischen UE. Für SUE und schwere UE liegen keine statistisch signifikanten Unterschiede vor. In der Kategorie Nebenwirkungen wird insgesamt ein Nachteil von Nivolumab gegenüber beobachtendem Abwarten abgeleitet.
In der Gesamtbetrachtung steht dem positiven Effekt bei den Rezidiven ein Nachteil bei den Nebenwirkungen gegenüber. Zwar wird der positive Effekt hinsichtlich der Vermeidung von Rezidiven nicht durch weitere Vorteile in anderen patientenrelevanten Endpunkten gestützt, jedoch stellt der Nachteil den positiven Effekt hinsichtlich der Vermeidung von Rezidiven nicht infrage. Das Ausmaß der Verbesserung im therapeutischen Nutzen wird insgesamt als eine relevante, jedoch nicht mehr als geringe Verbesserung bewertet.
In der Gesamtbewertung wird daher für Nivolumab ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber beobachtendem Abwarten festgestellt.
Aufgrund von Unsicherheiten durch Effektmodifikationen wird insgesamt ein Anhaltspunkt hinsichtlich der Aussagesicherheit abgeleitet.