Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Nicht quantifizierbar

Aussagesicherheit

Anhaltspunkt

Mortalität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Opdivo ist in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie für die neoadjuvante Behandlung des resezierbaren nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko indiziert.

Patientengruppe

Erwachsene mit resezierbarem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % mit hohem Rezidivrisiko; neoadjuvante Therapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Endpunkt Scheitern des kurativen Therapieansatzes (Ereignisrate und Ereignisfreies Überleben).
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3). Im Detail Vorteile bei spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Nivolumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Patientenindividuelle Therapie unter Auswahl von ▪ präoperativer (neoadjuvanter) systemischer Chemotherapie unter Auswahl von - Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) und - Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) und ▪ simultaner Strahlenchemotherapie mit Platin-basierter (Cisplatin oder Carboplatin) Kombinationschemotherapie. unter Berücksichtigung des Tumorstadiums, der Tumorhistologie, dem Vorliegen eines Pancoast-Tumors und der Erreichbarkeit einer R0-Resektion, sowie der Voraussetzungen für einen Einsatz von Carboplatin.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab in einem neuen Anwendungsgebiet. Das neue Anwendungsgebiet lautet:

„Opdivo ist in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie für die neoadjuvante Behandlung des resezierbaren nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko indiziert“.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine patientenindividuelle Therapie unter Auswahl aus unterschiedlichen platinbasierten Chemotherapien und mit der Option einer simultanen Strahlenchemotherapie für bestimmte Unterformen des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) festgelegt.

Für die Nutzenbewertung wurden von dem pharmazeutischen Unternehmer die Ergebnisse der Studie CheckMate 816 vorgelegt. Bei der Studie CheckMate 816 handelt es sich um eine randomisierte kontrollierte Studie, in der Patientinnen und Patienten vor der angestrebten Operation zur Resektion des Tumors mit neoadjuvanter Therapie (präoperativ) behandelt wurden. Dabei wurde Nivolumab in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie mit einer platinbasierten Chemotherapie verglichen. Die Bewertung basiert auf einer Teilpopulation der Studie (Tumorzell-PD-L1-Expression von ≥ 1 %), die in beiden Studienarmen jeweils 89 Patientinnen und Patienten umfasst.

In den Studienergebnissen zeigen sich deutliche Vorteile in den Endpunkten „Gesamtüberleben“ und „Scheitern des kurativen Therapieansatzes“. Zudem lässt sich ein Vorteil bei den Nebenwirkungen feststellen. Diesen Vorteilen stehen keine Nachteile gegenüber. Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden nicht erhoben. Die Effekte weisen insgesamt auf eine deutliche Verbesserung hin, die mit Nivolumab in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie erzielt werden kann. Vor dem Hintergrund relevanter Limitationen in der Datenlage lässt sich das Ausmaß des Zusatznutzens jedoch nicht sicher quantifizieren. Die Aussagesicherheit wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.

Im Ergebnis wird vom G-BA für Nivolumab in Kombination mit platinbasierter Chemotherapie für die neoadjuvante Behandlung des resezierbaren NSCLC mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.

Beschlüsse zu Opdivo (30)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
    • +16 weitere
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Geringerer Nutzen
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegtGering
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    GeringIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Beträchtlich
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Beträchtlich
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Gering
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Beträchtlich

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026