↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Opdivo ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms mit Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung nach vollständiger Resektion bei Erwachsenen indiziert.
Patientengruppe
Adjuvante Behandlung des Melanoms mit Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung nach vollständiger Resektion bei Erwachsenen
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab gegenüber beobachtendem Abwarten:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil bei Rezidiven und rezidivfreiem Überleben.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten.
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteil bei Therapieabbrüchen aufgrund von UE.
Aktiver Wirkstoff
Nivolumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
− Pembrolizumab (nur für Patienten im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion)
oder
− Dabrafenib in Kombination mit Trametinib (nur für Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion)
oder
− Beobachtendes Abwarten
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Malignes Melanom des Gesichts
Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Malignes Melanom des Augenlids
Malignes Melanom der Lippe
Malignes Melanom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab nach Ablauf der Befristung des Beschlusses vom 21. Februar 2019 in der Indikation „Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen zur adjuvanten Behandlung des Melanoms mit Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung nach vollständiger Resektion indiziert.“
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Pembrolizumab (nur für Patient:innen im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion) oder Dabrafenib in Kombination mit Trametinib (nur für Patient:innen mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion) oder „Beobachtendes Abwarten“ bestimmt.
Für den Nachweis des Zusatznutzens wird ein adjustierter indirekter Vergleich nach Bucher von Nivolumab gegenüber Placebo (beobachtendes Abwarten) über den Brückenkomparator Ipilimumab herangezogen.
Es liegen keine verwertbaren Daten für das Gesamtüberleben sowie für patientenberichtete Endpunkte der Morbidität oder Lebensqualität vor.
Für die Morbidität zeigen sich für Nivolumab hinsichtlich der Endpunkte Rezidivrate und Rezidivfreies Überleben statistisch signifikante, deutliche Vorteile gegenüber Placebo. Die Vermeidung von Rezidiven stellt ein essentielles Therapieziel in der vorliegenden kurativen Therapiesituation dar.
Bei den Nebenwirkungen zeigen sich relevante Unterschiede bei den Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse zum Nachteil von Nivolumab.
In der Gesamtbetrachtung liegen allein für die Endpunkte zu Rezidiven Vorteile von Nivolumab gegenüber Placebo vor. Der positive Effekt ist deutlich und basiert auf aussagekräftigen Daten mit einer hinreichend langen Beobachtungsdauer. Der Nachteil bei den Nebenwirkungen wird vor dem Hintergrund des vorliegenden kurativen Therapieanspruches gewichtet und führt nicht zur Abwertung des Zusatznutzens.
Aufgrund des indirekten Vergleichs liegen per se relevante Unsicherheiten hinsichtlich der Aussagesicherheit vor.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.