↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert: – Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten…Gesamten Text anzeigen
Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert:
– Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten Kolorektalkarzinoms
Patientengruppe
Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Kolorektalkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität; Erstlinientherapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
Bösartige Neubildung des Rektums
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Nivolumab:
„Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert:
– Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten Kolorektalkarzinoms“
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Pembrolizumab bestimmt.
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurden im Dossier Daten zur zulassungsbegründenden Studie CA209-8HW vorgelegt. Diese dreiarmige Studie umfasst einen Vergleich von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab mit Nivolumab versus Nivolumab versus Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe und erlaubt somit keinen Vergleich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Pembrolizumab.
Mit seiner schriftlichen Stellungnahme legt der pharmazeutische Unternehmer einen adjustierten indirekten Vergleich nach der Methode von Bucher et al. unter Einschluss der KEYNOTE 177 zum Vergleich von Pembrolizumab versus Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe vor. Eine zentrale Voraussetzung für die Berücksichtigung von Studien im adjustierten indirekten Vergleich über einen Brückenkomparator ist die Ähnlichkeit der Studien. Zwischen den Studien CA209-8HW und KEYNOTE 177 bestehen diesbezüglich deutliche Unterschiede in Bezug auf die Testung des MSI-H bzw. dMMR-Status. Daher sind die Daten zum Gesamtüberleben, vor dem Hintergrund eines nur knapp statistisch signifikanten Ergebnisses, nicht geeignet, um Aussagen zum Zusatznutzen treffen zu können. Ausgehend von dem zentralen Stellenwert von Daten zum Gesamtüberleben im vorliegenden Anwendungsgebiet und für den diesbezüglichen Nachweis eines Zusatznutzens durch indirekte Vergleiche, wird unter Berücksichtigung der vorliegend limitierten Datenlage zu patientenrelevanten Endpunkten der adjustierte indirekte Vergleich insgesamt als nicht geeignet bewertet, um Aussagen zum Zusatznutzen treffen zu können.
Somit liegen in der Gesamtschau keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. Ein Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.