Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Nicht bewertbar
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert: – Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten…Gesamten Text anzeigen

Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert: – Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten Kolorektalkarzinoms

Patientengruppe

Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Kolorektalkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität; Erstlinientherapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Nivolumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Pembrolizumab

ICD-Codes

Alle 12 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 12 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Zäkums
  • Bösartige Neubildung der Appendix vermiformis
  • Bösartige Neubildung des Colon ascendens
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli dextra
  • Bösartige Neubildung des Colon transversum
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli sinistra
  • Bösartige Neubildung des Colon descendens
  • Bösartige Neubildung des Colon sigmoideum
  • Karzinom des Colon und des Sigmas
  • Bösartige Neubildung des Kolons
  • Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
  • Bösartige Neubildung des Rektums
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Nivolumab:

„Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab zur Behandlung des Kolorektalkarzinoms mit Mismatch-Reparatur-Defizienz oder hoher Mikrosatelliteninstabilität bei Erwachsenen in den folgenden Fällen indiziert:

– Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten Kolorektalkarzinoms“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Pembrolizumab bestimmt.

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurden im Dossier Daten zur zulassungsbegründenden Studie CA209-8HW vorgelegt. Diese dreiarmige Studie umfasst einen Vergleich von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab mit Nivolumab versus Nivolumab versus Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe und erlaubt somit keinen Vergleich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Pembrolizumab.

Mit seiner schriftlichen Stellungnahme legt der pharmazeutische Unternehmer einen adjustierten indirekten Vergleich nach der Methode von Bucher et al. unter Einschluss der KEYNOTE 177 zum Vergleich von Pembrolizumab versus Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe vor. Eine zentrale Voraussetzung für die Berücksichtigung von Studien im adjustierten indirekten Vergleich über einen Brückenkomparator ist die Ähnlichkeit der Studien. Zwischen den Studien CA209-8HW und KEYNOTE 177 bestehen diesbezüglich deutliche Unterschiede in Bezug auf die Testung des MSI-H bzw. dMMR-Status. Daher sind die Daten zum Gesamtüberleben, vor dem Hintergrund eines nur knapp statistisch signifikanten Ergebnisses, nicht geeignet, um Aussagen zum Zusatznutzen treffen zu können. Ausgehend von dem zentralen Stellenwert von Daten zum Gesamtüberleben im vorliegenden Anwendungsgebiet und für den diesbezüglichen Nachweis eines Zusatznutzens durch indirekte Vergleiche, wird unter Berücksichtigung der vorliegend limitierten Datenlage zu patientenrelevanten Endpunkten der adjustierte indirekte Vergleich insgesamt als nicht geeignet bewertet, um Aussagen zum Zusatznutzen treffen zu können.

Somit liegen in der Gesamtschau keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. Ein Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.

Beschlüsse zu Opdivo (30)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
    • +16 weitere
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Geringerer Nutzen
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegtGering
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    GeringIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Beträchtlich
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Beträchtlich
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Gering
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Beträchtlich

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026