Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die…
Ist nicht belegt
–
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Opdivo ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.
Erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Methotrexat:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Aktiver Wirkstoff
Nivolumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).
Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
Bösartige Neubildung des Zungengrundes
Mundkrebs
Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
Bösartige Neubildung des Larynx
Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Parotis
Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
Bösartige Neubildung des harten Gaumens
Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
Bösartige Neubildung des Hypopharynx
Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
Bösartige Neubildung der Supraglottis
Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
Bösartige Neubildung des Mittelohres
Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
Bösartige Neubildung der Uvula
Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
Bösartige Neubildung der Glottis
Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Tonsillen
Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
Bösartige Neubildung des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Lippe
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Zungenrandes
Bösartige Neubildung des Nasopharynx
Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
Bösartige Neubildung der Retromolarregion
Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung des Schildknorpels
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Bösartige Neubildung der Zungentonsille
Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
Bösartige Neubildung des Zungenrückens
Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
Bösartige Neubildung des Pharynx
Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
Bösartige Neubildung des Gaumens
Bösartige Neubildung der Subglottis
Bösartige Neubildung der Zunge
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet: „OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.
Für erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression liegen die Ergebnisse aus der randomisierten, kontrollierten, offenen Studie CA209-141 (CheckMate 141) vor, in der Nivolumab gegenüber einer Therapie nach Wahl des Arztes (als Monotherapie: Cetuximab, Methotrexat oder Docetaxel) verglichen wurde.
Für die vorliegende Bewertung wird die Methotrexat-Teilpopulation der Studie herangezogen, die vom G-BA als eine angemessene Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie angesehen wird und knapp die Hälfte aller Patienten der Gesamtpopulation der Studie umfasst.
Für das Gesamtüberleben zeigen die Ergebnisse der Studie, dass durch die Behandlung mit Nivolumab eine deutliche Verlängerung des Überlebens im Median gegenüber Methotrexat erzielt wird.
Für eine Bewertung der Morbidität, der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gehen aus der Studie keine aussagekräftigen Daten hervor, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist.
Bei den Nebenwirkungen kann weder ein eindeutiger Vorteil noch ein Nachteil festgestellt werden. Ein Zusatznutzen hinsichtlich der Nebenwirkungen ist somit nicht belegt.
Der Gesamtbewertung des Zusatznutzens liegen relevante Unsicherheiten zugrunde. Diese bestehen zum einen darin, dass keine verwertbaren Daten zur Morbidität und zur Lebensqualität vorliegen und somit nicht beurteilt werden kann, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auswirkt. Des Weiteren wurden in die Studie nur Patienten mit einem ECOG-Performance Status von 0 oder 1 eingeschlossen. Es bleibt daher unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patienten mit einem ECOG-Performance Status von ≥ 2 in der Versorgungsrealität übertragen werden können.
In der Gesamtbetrachtung wird ein daher ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.
Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Morbidität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Nivolumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).
Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
Bösartige Neubildung des Zungengrundes
Mundkrebs
Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
Bösartige Neubildung des Larynx
Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Parotis
Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
Bösartige Neubildung des harten Gaumens
Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
Bösartige Neubildung des Hypopharynx
Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
Bösartige Neubildung der Supraglottis
Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
Bösartige Neubildung des Mittelohres
Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
Bösartige Neubildung der Uvula
Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
Bösartige Neubildung der Glottis
Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Tonsillen
Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
Bösartige Neubildung des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Lippe
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Zungenrandes
Bösartige Neubildung des Nasopharynx
Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
Bösartige Neubildung der Retromolarregion
Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung des Schildknorpels
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Bösartige Neubildung der Zungentonsille
Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
Bösartige Neubildung des Zungenrückens
Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
Bösartige Neubildung des Pharynx
Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
Bösartige Neubildung des Gaumens
Bösartige Neubildung der Subglottis
Bösartige Neubildung der Zunge
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet: „OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.
Für erwachsene Patienten mit einer späteren Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapiewurde wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.
Für diese Patientengruppe mit einer späteren Progression bzw. entsprechend langer Remissionsdauer nach initialer Platin-basierter Therapie liegen keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.