Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten TherapieBeträchtlichAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNicht bewertbarNicht bewertbarKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Opdivo ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.

Subpopulation a)

BeträchtlichAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Methotrexat:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Aktiver Wirkstoff

Nivolumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 70 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Zunge
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.

Für erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.

Für die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression liegen die Ergebnisse aus der randomisierten, kontrollierten, offenen Studie CA209-141 (CheckMate 141) vor, in der Nivolumab gegenüber einer Therapie nach Wahl des Arztes (als Monotherapie: Cetuximab, Methotrexat oder Docetaxel) verglichen wurde.

Für die vorliegende Bewertung wird die Methotrexat-Teilpopulation der Studie herangezogen, die vom G-BA als eine angemessene Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie angesehen wird und knapp die Hälfte aller Patienten der Gesamtpopulation der Studie umfasst.

Für das Gesamtüberleben zeigen die Ergebnisse der Studie, dass durch die Behandlung mit Nivolumab eine deutliche Verlängerung des Überlebens im Median gegenüber Methotrexat erzielt wird.

Für eine Bewertung der Morbidität, der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gehen aus der Studie keine aussagekräftigen Daten hervor, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist.

Bei den Nebenwirkungen kann weder ein eindeutiger Vorteil noch ein Nachteil festgestellt werden. Ein Zusatznutzen hinsichtlich der Nebenwirkungen ist somit nicht belegt.

Der Gesamtbewertung des Zusatznutzens liegen relevante Unsicherheiten zugrunde. Diese bestehen zum einen darin, dass keine verwertbaren Daten zur Morbidität und zur Lebensqualität vorliegen und somit nicht beurteilt werden kann, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auswirkt. Des Weiteren wurden in die Studie nur Patienten mit einem ECOG-Performance Status von 0 oder 1 eingeschlossen. Es bleibt daher unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patienten mit einem ECOG-Performance Status von ≥ 2 in der Versorgungsrealität übertragen werden können.

In der Gesamtbetrachtung wird ein daher ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Nivolumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 70 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Zunge
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.

Für erwachsene Patienten mit einer späteren Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapiewurde wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.

Für diese Patientengruppe mit einer späteren Progression bzw. entsprechend langer Remissionsdauer nach initialer Platin-basierter Therapie liegen keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Beschlüsse zu Opdivo (30)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
    • +16 weitere
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Geringerer Nutzen
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegtGering
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    GeringIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Beträchtlich
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Beträchtlich
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Beträchtlich
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Gering
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Beträchtlich

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026