Subpopulation overview

2 subpopulations with differing results

  • Considerable (a)
  • Not proven (b)
Subpopulation overview
Subpopulation overviewPatient groupsAdded benefitCertainty of evidenceMortalityMorbidityQuality of lifeAdverse effects
a)Erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten TherapieConsiderableHintPositive effect with low or unclear certainty of evidenceNot assessableNot assessableNo statistically significant or relevant difference
b)Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die…Not proven–No data are availableNo data are availableNo data are availableNo data are available
How to read the symbols
  • ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↔ no statistically significant or relevant difference
  • ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • n.a.: not assessable
  • Ø No data are available

Therapeutic indication

Opdivo ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.

Subpopulation a)

ConsiderableHint
↑ Back to overview
Erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Methotrexat:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Proof
  • Indication
  • Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
  • Major
  • Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityPositive effect with low or unclear certainty of evidenceVorteil im Gesamtüberleben.
MorbidityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Quality of lifeNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effectsNo statistically significant or relevant differenceKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Active substance

Nivolumab

Appropriate comparator therapy

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).

ICD codes

Show all 79 ICD codes

Diagnoses

Show all 70 diagnoses
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Zunge
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.

Für erwachsene Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.

Für die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression liegen die Ergebnisse aus der randomisierten, kontrollierten, offenen Studie CA209-141 (CheckMate 141) vor, in der Nivolumab gegenüber einer Therapie nach Wahl des Arztes (als Monotherapie: Cetuximab, Methotrexat oder Docetaxel) verglichen wurde.

Für die vorliegende Bewertung wird die Methotrexat-Teilpopulation der Studie herangezogen, die vom G-BA als eine angemessene Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie angesehen wird und knapp die Hälfte aller Patienten der Gesamtpopulation der Studie umfasst.

Für das Gesamtüberleben zeigen die Ergebnisse der Studie, dass durch die Behandlung mit Nivolumab eine deutliche Verlängerung des Überlebens im Median gegenüber Methotrexat erzielt wird.

Für eine Bewertung der Morbidität, der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gehen aus der Studie keine aussagekräftigen Daten hervor, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist.

Bei den Nebenwirkungen kann weder ein eindeutiger Vorteil noch ein Nachteil festgestellt werden. Ein Zusatznutzen hinsichtlich der Nebenwirkungen ist somit nicht belegt.

Der Gesamtbewertung des Zusatznutzens liegen relevante Unsicherheiten zugrunde. Diese bestehen zum einen darin, dass keine verwertbaren Daten zur Morbidität und zur Lebensqualität vorliegen und somit nicht beurteilt werden kann, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auswirkt. Des Weiteren wurden in die Studie nur Patienten mit einem ECOG-Performance Status von 0 oder 1 eingeschlossen. Es bleibt daher unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patienten mit einem ECOG-Performance Status von ≥ 2 in der Versorgungsrealität übertragen werden können.

In der Gesamtbetrachtung wird ein daher ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.

Subpopulation b)

Not proven
↑ Back to overview
Erwachsene Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Major
  • Considerable
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven: No added benefit has been proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityNo data are availableEs liegen keine Daten vor.
MorbidityNo data are availableEs liegen keine Daten vor.
Quality of lifeNo data are availableEs liegen keine Daten vor.
Adverse effectsNo data are availableEs liegen keine Daten vor.

Active substance

Nivolumab

Appropriate comparator therapy

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung).

ICD codes

Show all 79 ICD codes

Diagnoses

Show all 70 diagnoses
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Zunge
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das vorliegend bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen nach dem Zeitpunkt der Progression (früh/spät) unterschieden.

Für erwachsene Patienten mit einer späteren Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapiewurde wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie „eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes (Chemotherapie, Strahlentherapie und/oder Operation; bei medikamentöser Therapie unter Beachtung der jeweiligen Zulassung)“ bestimmt.

Für diese Patientengruppe mit einer späteren Progression bzw. entsprechend langer Remissionsdauer nach initialer Platin-basierter Therapie liegen keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Decisions for Opdivo (30)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not provenConsiderable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    ConsiderableNot proven
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Not provenConsiderable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    ConsiderableNot proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Not proven
  1. This Decision

    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
    • +16 more
    ConsiderableNot proven
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 more
    Not proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Lesser benefit
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Considerable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Not provenMinor
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    MinorNot proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Considerable
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Not proven
    • C45 Mesotheliom
    Not provenConsiderable
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Considerable
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Considerable
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Considerable
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Non-quantifiable
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 more
    Not proven
    • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
    Not proven
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Not proven
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Minor
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 more
    Considerable

ATC group names are the official German titles of ATC-GM, version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In English: The Scientific Institute of the AOK (WIdO) is the author of ATC-GM with DDD, which is based on the work “ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment” published by the WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology. The official publication is by the Federal Institute for Drugs and Medical Devices (BfArM).

Data status: 2026-10-29