↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Opdivo ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms bei Erwachsenen nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie indiziert.
Patient group
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem, nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinom nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie.
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Vinflunin:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Not proven: No added benefit has been proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
n.a.Not assessable
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidity
ØNo data are available
Es liegen keine Daten vor.
Quality of life
ØNo data are available
Es liegen keine Daten vor.
Adverse effects
n.a.Not assessable
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Active substance
Nivolumab
Appropriate comparator therapy
• Vinflunin
oder
• eine erneute Cisplatin-basierte Chemotherapie (für Patienten die, abhängig von Krankheitsverlauf, Allgemeinzustand und Verträglichkeit der Erstlinientherapie, für eine solche in Frage kommen)
Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
Bösartige Neubildung des Urachus
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Opdivo ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms bei Erwachsenen nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie indiziert.“
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für Patienten mit einem Frührezidiv (≤ 6 Monate) Vinflunin und für Patienten mit einem Spätrezidiv (> 6 bis 12 Monate) Vinflunin oder eine erneute Cisplatin-basierte Chemotherapie (für Patienten die, abhängig von Krankheitsverlauf, Allgemeinzustand und Verträglichkeit der Erstlinientherapie, für eine solche in Frage kommen) bestimmt.
Für den Nachweis des Zusatznutzens von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie stellt der pharmazeutische Unternehmer Ergebnisse einzelner Arme der Studien CheckMate032, CheckMate275 (zu Nivolumab), Bellmunt 2009, Bellmunt 2017 und Vaughn 2009 (zu Vinflunin) nicht-adjustiert gegenüber.
Auf Grundlage der vorgelegten Nachweise sind vergleichende Aussagen zum Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht möglich. Bei einer nicht-adjustierten Gegenüberstellung von Studienergebnissen können nur solche Unterschiede für den Nachweis eines Zusatznutzens herangezogen werden, die in einer Größenordnung liegen, bei der ausgeschlossen werden kann, dass die Unterschiede allein auf systematischer Verzerrung beruhen. Solche großen Unterschiede liegen mit Ausnahme von einigen spezifischen hämatologischen unerwünschten Ereignissen in der vorliegenden Nutzenbewertung nicht vor. Die für die Substanzklasse der PD-L1-Inhibitoren charakteristischen immunvermittelten Nebenwirkungen wurden vom pharmazeutischen Unternehmer nicht im Vergleich dargestellt, da Ergebnisse hierzu für Vinflunin nicht verfügbar waren. Bezüglich der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen somit nur unvollständige Ergebnisse vor, die es nicht erlauben, die unerwünschten Ereignisse von Nivolumab und Vinflunin in Ihrer Gesamtheit umfassend zu vergleichen. Selbst wenn die nicht-adjustierten historischen Vergleiche herangezogen werden könnten, bestünden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Patienten im deutschen Versorgungskontext.
In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen von Nivolumab nicht belegt.
Für erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem, nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie kann eine Behandlung gemäß Fachinformation unter Berücksichtigung der unterschiedlich ausgeprägten Nebenwirkungsprofile von Nivolumab und einer zytotoxischen Chemotherapie in der patientenindividuellen Abwägung in Einzelfällen eine relevante Therapieoption sein.