Subpopulation overview

3 subpopulations with differing results

  • Considerable (b)
  • Not proven (a, c)
Subpopulation overview
Subpopulation overviewPatient groupsAdded benefitCertainty of evidenceMortalityMorbidityQuality of lifeAdverse effects
a)Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem)…Not proven–Not assessableNot assessableNot assessableNot assessable
b)Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem)…ConsiderableIndicationPositive effect with high certainty of evidenceNot assessableNot assessablePositive effect with high certainty of evidence
c)Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) MelanomNot proven–Not assessableNot assessableNot assessableNot assessable
How to read the symbols
  • ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↔ no statistically significant or relevant difference
  • ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • n.a.: not assessable
  • Ø No data are available

Therapeutic indication

Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.

Subpopulation a)

Not proven
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Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) BRAF-V600-mutierten Melanom

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Major
  • Considerable
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven: No added benefit has been proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbidityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Quality of lifeNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effectsNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Active substance

Nivolumab

Appropriate comparator therapy

Vemurafenib

ICD codes

Show all 10 ICD codes

Diagnoses

Show all 9 diagnoses
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet:
„Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“

Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Melanom wurde Vemurafenib bestimmt.

In Ermangelung einer direkt vergleichenden Studie von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zieht der pharmazeutische Unternehmer für den Nachweis des Zusatznutzens in der Patientengruppe der nicht vorbehandelten Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Melanom einen adjustierten indirekten Vergleich heran. Für diesen indirekten Vergleich über den Brückenkomparator Dacarbazin schließt der pharmazeutische Unternehmer die Studie CA209-066 mit Nivolumab (vs. Dacarbazin) und die Studie BRIM3 mit Vemurafenib (vs. Dacarbazin) ein.

Weil die Ähnlichkeitsannahme als Voraussetzung für einen indirekten Vergleich hier jedoch nicht als erfüllt angesehen werden kann, stellt der vorgelegte indirekte Vergleich keine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage dar, um den Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Vemurafenib bewerten zu können.

Ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.

Subpopulation b)

ConsiderableIndication
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Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) BRAF-V600-wildtyp Melanom

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Dacarbazin:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Proof
  • Indication: One good, larger study is available
  • Hint
  • Major
  • Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityPositive effect with high certainty of evidenceVorteil im Gesamtüberleben.
MorbidityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Quality of lifeNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effectsPositive effect with high certainty of evidenceVorteile in den Endpunkten schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 und 4) und Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse.

Active substance

Nivolumab

Appropriate comparator therapy

Dacarbazin oder Ipilimumab

ICD codes

Show all 10 ICD codes

Diagnoses

Show all 9 diagnoses
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet:
„Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“

Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom wurde Dacarbazin oder Ipilimumab bestimmt.

Für die Patientengruppe der nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom zieht der pharmazeutische Unternehmer für den Nachweis des Zusatznutzens die Ergebnisse der Studie CA209-066 heran. Hierbei handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Vergleichsstudie, in der Patienten mit einem fortgeschrittenen Melanom mit BRAF-V600-wildtyp entweder mit Nivolumab oder einer Chemotherapie mit Dacarbazin behandelt worden waren.

In der Gesamtbewertung wird berücksichtigt, dass sowohl zur krankheitsspezifischen Symptomatik als auch zur Lebensqualität der Patienten aussagekräftige Daten fehlen.

Die Ergebnisse zur Mortalität zeigen, dass mit der Behandlung mit Nivolumab eine Verlängerung des Gesamtüberlebens gegenüber Dacarbazin erzielt wird, deren Ausmaß als eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer bewertet wird.

Zudem kann hinsichtlich der Nebenwirkungen ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Dacarbazin festgestellt werden. So konnten sowohl schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) als auch schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 und 4) in einem bedeutsamen Ausmaß vermieden werden. Auch das Risiko für einen Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse war für Nivolumab geringer als für Dacarbazin.

Da die Ergebnisse von nur einer Studie der Nutzenbewertung zugrunde liegen, können hinsichtlich der Aussagesicherheit maximal Hinweise auf einen Zusatznutzen abgeleitet werden.

Zusammengenommen wird für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber Dacarbazin festgestellt.

Subpopulation c)

Not proven
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Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Major
  • Considerable
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven: No added benefit has been proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbidityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Quality of lifeNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effectsNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Active substance

Nivolumab

Appropriate comparator therapy

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie.

ICD codes

Show all 10 ICD codes

Diagnoses

Show all 9 diagnoses
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab. Das Anwendungsgebiet lautet:
„Opdivo ist als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“

Der GBA differenziert Patientengruppen hinsichtlich des Vorliegens einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Status unterteilt.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für vorbehandelte erwachsene Patienten wurde eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie bestimmt.

Für den Nachweis eines Zusatznutzens von Nivolumab für vorbehandelte Patienten legt der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte Vergleichsstudie CA209-037 vor, in die Patienten, die bereits wegen des fortgeschrittenen Melanoms behandelt worden waren, eingeschlossen wurden. In dieser Studie mit zwei Behandlungsgruppen wurde eine Therapie mit Nivolumab mit einer Therapie nach Wahl des Arztes verglichen. Für die Therapie nach Wahl des Arztes standen dem Studienarzt dabei Dacarbazin als Monotherapie oder Carboplatin + Paclitaxel als Kombinationstherapie zur Auswahl. Die Kombination Carboplatin + Paclitaxel ist für das vorliegende Anwendungsgebiet nicht zugelassen. Der pharmazeutische Unternehmer hat Auswertungen zu einer Teilpopulation vorgelegt, in der die mit Carboplatin + Paclitaxel behandelten Patienten ausgeschlossen wurden.

Ausgehend von der Annahme, dass eine qualitative Übertragbarkeit der Ergebnisse von therapienaiven auf vorbehandelte Patienten zum Nachweis eines Zusatznutzens geeignet ist, legt der pharmazeutische Unternehmer zusätzlich die beiden direkt vergleichenden Studien mit nicht vorbehandelten Patienten zum Vergleich von Nivolumab vs. Dacarbazin (Studie CA209-066) und Nivolumab vs. Ipilimumab (Studie CA209-067) sowie den indirekten Vergleich von Nivolumab gegenüber Vemurafenib, ebenfalls mit nicht vorbehandelten Patienten vor.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die vorgelegten Daten nicht geeignet sind, den Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu bewerten. Ein Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.

Decisions for Opdivo (30)

  1. This Decision

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not provenConsiderable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    ConsiderableNot proven
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Not provenConsiderable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    ConsiderableNot proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Not proven
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
    • +16 more
    ConsiderableNot proven
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 more
    Not proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Lesser benefit
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Considerable
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Not provenMinor
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    MinorNot proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Considerable
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Not proven
    • C45 Mesotheliom
    Not provenConsiderable
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Considerable
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Considerable
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    Considerable
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Non-quantifiable
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Not proven
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 more
    Not proven
    • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
    Not proven
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Not proven
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 more
    Not proven
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Minor
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 more
    Considerable

ATC group names are the official German titles of ATC-GM, version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In English: The Scientific Institute of the AOK (WIdO) is the author of ATC-GM with DDD, which is based on the work “ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment” published by the WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology. The official publication is by the Federal Institute for Drugs and Medical Devices (BfArM).

Data status: 2026-10-29