↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Opdivo ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des muskelinvasiven Urothelkarzinoms (muscle invasive urothelial carcinoma, MIUC) mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko nach radikaler Resektion des MIUC indiziert, die für eine…Gesamten Text anzeigen
Opdivo ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des muskelinvasiven Urothelkarzinoms (muscle invasive urothelial carcinoma, MIUC) mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko nach radikaler Resektion des MIUC indiziert, die für eine Cisplatin-haltige Therapie nicht geeignet sind oder bereits eine neoadjuvante Chemotherapie mit Cisplatin erhalten haben.
Patientengruppe
Erwachsene mit muskelinvasivem Urothelkarzinom mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % und hohem Rezidivrisiko nach vollständiger Resektion, die für eine Cisplatinhaltige Therapie nicht geeignet sind oder bereits eine neoadjuvante Behandlung Chemotherapie mit Cisplatin erhalten haben, adjuvante Behandlung
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Nivolumab gegenüber beobachtendem Abwarten:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen“
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile bei der Vermeidung des Scheiterns des kurativen Therapieansatzes (Ereignisrate und krankheitsfreies Überleben) sowie beim Gesundheitszustand.
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteil im Endpunkt Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen.
Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
Bösartige Neubildung des Urachus
Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
Bösartige Neubildung der Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 20. Oktober 2022.
Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf folgende Patientenpopulation: Erwachsene mit muskelinvasivem Urothelkarzinom (MIUC) mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % und hohem Rezidivrisiko nach vollständiger Resektion, die für eine Cisplatin-haltige Therapie nicht geeignet sind oder bereits eine neoadjuvante Chemotherapie mit Cisplatin erhalten haben, adjuvante Behandlung.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA beobachtendes Abwarten bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum Nachweis des Zusatznutzens Ergebnisse aus der laufenden, doppelblinden Phase-III-RCT CA209-274 vorgelegt.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben (OS) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Nivolumab. Das Ausmaß der erzielten OS-Verlängerung wird als deutliche Verbesserung bewertet.
Aus den Angaben zu den Folgetherapien geht hervor, dass keine Patientin bzw. kein Patient eine Behandlung mit Enfortumab Vedotin (EV) in Kombination mit Pembrolizumab erhalten hat, die eine hochwirksame Behandlungsoption und den aktuellen Therapiestandard in der Erstlinientherapie des nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms darstellt. Da die Zulassung von EV in Kombination mit Pembrolizumab erst nach dem 1. Datenschnitt der Studie CA209-274 erfolgte, ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass EV in Kombination mit Pembrolizumab als Folgetherapie nicht eingesetzt wurde. Dennoch ist festzustellen, dass die Folgetherapien in der Studie CA209-274 den aktuellen Versorgungsstandard somit nur unzureichend abbilden.
In der Endpunktkategorie Morbidität wurde das Scheitern des kurativen Therapieansatzes, dargestellt als Ereignisrate und krankheitsfreies Überleben (DFS), sowie die Krankheitssymptomatik (EORTC QLQ-C30) und der Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) erhoben. Es liegt ein deutlicher Vorteil von Nivolumab hinsichtlich der Vermeidung des Scheiterns des kurativen Therapieansatzes vor, der mit einem großen Unterschied im DFS zum Vorteil von Nivolumab verbunden ist. Zudem zeigt sich ein Vorteil beim Gesundheitszustand. In den Endpunkten zur Symptomatik zeigt sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (EORTC QLQ-C30) wird weder ein Vor- noch ein Nachteil von Nivolumab festgestellt.
Hinsichtlich der Ergebnisse zu den Nebenwirkungen zeigen sich bei den SUE und schweren UE keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Bei den Therapieabbrüchen aufgrund von UE zeigt sich ein Nachteil für Nivolumab. Im Detail zeigen sich Vor- und Nachteile bei einzelnen spezifischen UEs. Insgesamt wird, aufgrund der Zunahme von Therapieabbrüchen aufgrund von UE, ein Nachteil von Nivolumab gegenüber beobachtendem Abwarten festzustellen.
In der Gesamtbetrachtung steht den deutlichen Vorteilen im OS, bei der Vermeidung des Scheiterns des kurativen Ansatzes und der Verbesserung im Gesundheitszustand nur ein Nachteil durch die Zunahme von Therapieabbrüchen aufgrund von UE gegenüber.
Insgesamt gelangt der G-BA daher zu dem Ergebnis, dass für Nivolumab als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des MIUC mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko nach radikaler Resektion des MIUC, die für eine Cisplatin-haltige Therapie nicht geeignet sind oder bereits eine neoadjuvante Chemotherapie mit Cisplatin erhalten haben, ein beträchtlicher Zusatznutzen vorliegt.
Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.