Kapitel I · A00-B99Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

81 Beschlüsse

B35-B49 Mykosen 4 Beschlüsse

Kapitel II · C00-D48Neubildungen

454 Beschlüsse

Kapitel III · D50-D90Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems

48 Beschlüsse

Kapitel IV · E00-E90Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

157 Beschlüsse

Kapitel V · F00-F99Psychische und Verhaltensstörungen

11 Beschlüsse

Kapitel VI · G00-G99Krankheiten des Nervensystems

75 Beschlüsse

Kapitel VII · H00-H59Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde

24 Beschlüsse

Kapitel VIII · H60-H95Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

3 Beschlüsse

Kapitel IX · I00-I99Krankheiten des Kreislaufsystems

25 Beschlüsse

Kapitel X · J00-J99Krankheiten des Atmungssystems

53 Beschlüsse

Kapitel XI · K00-K93Krankheiten des Verdauungssystems

39 Beschlüsse

Kapitel XII · L00-L99Krankheiten der Haut und der Unterhaut

51 Beschlüsse

Kapitel XIII · M00-M99Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes

40 Beschlüsse

Kapitel XIV · N00-N99Krankheiten des Urogenitalsystems

34 Beschlüsse

Kapitel XV · O00-O99Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

9 Beschlüsse

Kapitel XVI · P00-P96Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

1 Beschluss

Kapitel XVII · Q00-Q99Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien

13 Beschlüsse

Kapitel XVIII · R00-R99Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

10 Beschlüsse

Kapitel XIX · S00-T98Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen

15 Beschlüsse

Kapitel XXI · Z00-Z99Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

51 Beschlüsse

Kapitel XXII · U00-U99Schlüsselnummern für besondere Zwecke

3 Beschlüsse

Die Bezeichnungen der Erkrankungen sind die amtlichen Titel der ICD-10-GM, Version 2026.

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).