2Beschlüsse
3Patientengruppen

Zusatznutzen je Patientengruppe

  • Gering1
  • Ist nicht belegt2

Beschlüsse, neueste zuerst

Je Beschluss sind nur die Patientengruppen aufgeführt, die mit dieser Erkrankung codiert sind.

Lixiana

Beschluss vom 21.01.2016
Subpopulation b)Ist nicht belegt
Erwachsene Patienten mit tiefen Venenthrombosen (TVT) und / oder Lungenembolien (LE)

Aktiver Wirkstoff

Edoxaban

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Vitamin-K-Antagonisten

ICD-Codes

  • I26.9
  • I26.0
Diagnosen
  • Lungenembolie
  • Massive Lungenembolie

Eliquis

Beschluss vom 19.02.2015
Subpopulation a)GeringHinweis
Erwachsene Patienten mit einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) (Initial-Behandlung und parallel einzuleitende Prophylaxe (für eine Behandlung bis 6 Monate))

Aktiver Wirkstoff

Apixaban

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Initial-Behandlung (Antikoagulation) einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen Niedermolekulare Heparine, die für diese Indikationen zugelassen sind (z.B. Enoxaparin). Die Wirkstoffe sollen in den für die jeweilige Indikation zugelassenen Dosierungen gegeben und patientenindividuell optimiert eingesetzt werden. (parallel zur Initial-Behandlung einzuleitende) Sekundär-Prophylaxe einer rezidivierenden tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen Vitamin-K-Antagonisten

ICD-Codes

  • I26.9
  • I26.0
Diagnosen
  • Lungenembolie
  • Massive Lungenembolie
Subpopulation b)Ist nicht belegt
Erwachsene Patienten mit rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. Lungenembolie (LE) (nach Abschluss einer 6-monatigen Behandlung der TVT oder LE), für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist

Aktiver Wirkstoff

Apixaban

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Vitamin-K-Antagonisten

ICD-Codes

  • I26.9
  • I26.0
Diagnosen
  • Lungenembolie
  • Massive Lungenembolie

Die Bezeichnungen der Erkrankungen sind die amtlichen Titel der ICD-10-GM, Version 2026.

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026