Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Nicht quantifizierbar (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene und Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium IIB oder IIC nach…Nicht quantifizierbarHinweisKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNegativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
b)Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion;…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB oder IIC nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen sowie im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12…Gesamten Text anzeigen

Keytruda ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB oder IIC nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen sowie im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren angezeigt.

Subpopulation a)

Nicht quantifizierbarHinweis
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Erwachsene und Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium IIB oder IIC nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber beobachtendem Abwarten:

Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil bei Rezidiven und rezidivfreiem Überleben
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenNegativer Effekt bei hoher AussagesicherheitNachteile in den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3) und Abbruch wegen UE. Im Detail Nachteile in spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Beobachtendes Abwarten

ICD-Codes

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Diagnosen

Alle 11 Diagnosen anzeigen
  • Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom der Kopfhaut
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Haut
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB, IIC oder III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen angezeigt.“

Vorliegend werden ausschließlich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene in den Tumorstadien IIB oder IIC nach vollständiger Resektion sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion berücksichtigt. Die Nutzenbewertung zu Erwachsenen im Tumorstadium III ist mit Beschluss vom 19. September 2019 erfolgt.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene und Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium IIB oder IIC nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung
  2. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung
Patientengruppe a)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA „Beobachtendes Abwarten“ bestimmt.

Für die Bewertung liegen Ergebnisse aus der doppelblinden RCT KEYNOTE 716 vor. In dieser wird Pembrolizumab gegenüber Placebo, welches basierend auf der in der Studie durchgeführten Nachsorge als hinreichende Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie gewertet wird, verglichen.

Hinsichtlich der Gesamtmortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.

Bei der Morbidität zeigen sich für Pembrolizumab hinsichtlich der Rezidivrate und des Rezidivfreies Überleben deutliche Vorteile gegenüber beobachtendem Abwarten. Die Vermeidung von Rezidiven stellt ein essentielles Therapieziel in der vorliegenden kurativen Therapiesituation dar. Aufgrund einer zu kurzen Beobachtungsdauer lässt sich das Ausmaß dieses Vorteils jedoch basierend auf den vorliegenden Daten nicht sicher quantifizieren.

Für Symptomatik, Gesundheitszustand sowie gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigen sich weder positive noch negative Effekte.

Bei den Nebenwirkungen zeigen sich Nachteile von Pembrolizumab bei den schweren UE, den Therapieabbrüchen aufgrund von UE und im Detail bei den spezifischen UE.

In der Gesamtbetrachtung stehen deutliche positive, im Ausmaß jedoch nicht sicher quantifizierbare Effekte bei der Vermeidung von Rezidiven relevanten Nachteilen bei den Nebenwirkungen gegenüber. Die Nachteile bei den Nebenwirkungen werden vor dem Hintergrund des vorliegenden kurativen Therapieanspruches gewichtet. Diese stellen den Vorteil in der Vermeidung von Rezidiven nicht infrage.

Insgesamt ist die Datengrundlage mit Unsicherheiten behaftet, welche jedoch nicht als derart hoch beurteilt werden, als dass eine Herabstufung der Aussagesicherheit gerechtfertigt wäre.

Im Ergebnis wird für Pembrolizumab ein Hinweis auf einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen im Vergleich zu beobachtendem Abwarten festgestellt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Therapie nach ärztlicher Maßgabe* * Die Behandlungsoptionen Dabrafenib in Kombination mit Trametinib (nur für Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion) sowie Nivolumab stellen geeignete Komparatoren für die vorliegende Nutzenbewertung im Rahmen einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe dar, sind jedoch in dem vorliegenden Anwendungsgebiet nicht zugelassen.

ICD-Codes

Alle 10 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 11 Diagnosen anzeigen
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Haut
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der Kopfhaut
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB, IIC oder III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen angezeigt.“

Vorliegend werden ausschließlich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene in den Tumorstadien IIB oder IIC nach vollständiger Resektion sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion berücksichtigt. Die Nutzenbewertung zu Erwachsenen im Tumorstadium III ist mit Beschluss vom 19. September 2019 erfolgt.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene und Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium IIB oder IIC nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung
  2. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion; adjuvante Behandlung
Patientengruppe b)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine „Therapie nach ärztlicher Maßgabe“ bestimmt.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion wurden keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt. In der Studie KEYNOTE 716 wurden ausschließlich Patientinnen und Patienten im Tumorstadium IIB oder IIC untersucht. Im Ergebnis ist ein Zusatznutzen von Pembrolizumab in dieser Patientengruppe nicht belegt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026