Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Gering (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasierendem kolorektalen Karzinom, deren Tumore…GeringAnhaltspunktKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNicht bewertbarNicht bewertbarPositiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
b)Erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasierendem kolorektalen Karzinoms, deren Tumore…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Kolorektalkarzinom (colorectal cancer, CRC) KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden Kolorektalkarzinoms bei Tumoren mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder mit einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bei Erwachsenen…Gesamten Text anzeigen

Kolorektalkarzinom (colorectal cancer, CRC) KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden Kolorektalkarzinoms bei Tumoren mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder mit einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bei Erwachsenen angezeigt.

Subpopulation a)

GeringAnhaltspunkt
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Erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasierendem kolorektalen Karzinom, deren Tumore eine hohe Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) aufweisen und die für eine intensive Therapie geeignet sind; Erstlinientherapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber FOLFOX oder FOLFIRI ± Cetuximab oder Bevacizumab

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad 3 oder 4) und schwerwiegende UE (SUE).

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine patientenindividuelle Therapie in Abhängigkeit des all-RAS Mutationsstatus, der Lokalisation des Primärtumors, sowie in Abhängigkeit des Risikos für durch Bevacizumab induzierte Toxizität unter Auswahl von - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Oxaliplatin (FOLFOX) - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan (FOLFIRI) - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Oxaliplatin (FOLFOX) und einer anti-EGFR-Therapie (Cetuximab oder Panitumumab) - (nur für Patientinnen und Patienten mit RAS wildtyp) - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan (FOLFIRI) und einer anti-EGFR-Therapie (Cetuximab oder Panitumumab) - (nur für Patientinnen und Patienten mit RAS wildtyp) - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Oxaliplatin (FOLFOX) und Bevacizumab - Kombinationstherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan (FOLFIRI) und Bevacizumab

ICD-Codes

Alle 12 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 12 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Kolons
  • Bösartige Neubildung des Colon transversum
  • Bösartige Neubildung des Colon descendens
  • Bösartige Neubildung des Zäkums
  • Bösartige Neubildung des Colon ascendens
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli dextra
  • Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
  • Karzinom des Colon und des Sigmas
  • Bösartige Neubildung der Appendix vermiformis
  • Bösartige Neubildung des Colon sigmoideum
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli sinistra
  • Bösartige Neubildung des Rektums
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab (Keytruda). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Monotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden Kolorektalkarzinoms bei Tumoren mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder mit einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bei Erwachsenen“.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen (für intensive Therapie geeignet bzw. ungeeignet) unterschieden.

Zu Patientengruppe a) Erwachsene mit metastasierendem kolorektalen Karzinom, deren Tumore eine MSI-H oder eine dMMR aufweisen und die für eine intensive Therapie geeignet sind; Erstlinientherapie“

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:

Eine patientenindividuelle Therapie in Abhängigkeit des all-RAS Mutationsstatus, der Lokalisation des Primärtumors, sowie in Abhängigkeit des Risikos für durch Bevacizumab induzierte Toxizität unter Auswahl von
  • Kombitherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Oxaliplatin (FOLFOX)
  • Kombitherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan (FOLFIRI)
  • Kombitherapie aus FOLFOX und einer anti-EGFR-Therapie (Cetuximab oder Panitumumab) - (nur für RAS wildtyp)
  • Kombitherapie aus FOLFIRI und einer anti-EGFR-Therapie (Cetuximab oder Panitumumab) - (nur für RAS wildtyp)
  • Kombitherapie aus FOLFOX und Bevacizumab
  • Kombitherapie aus FOLFIRI und Bevacizumab
Für die Bewertung des Zusatznutzens wurden die Ergebnisse Studie KEYNOTE 177 herangezogen. In der Studie wird Pembrolizumab mit FOLFOX oder FOLFIRI ± Bevacizumab oder Cetuximab verglichen.

Im Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Für die Endpunktkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor, da unterschiedliche Erhebungszeitpunkte in den Studienarmen die Belastungen durch die Therapien in den patientenberichteten Endpunkten ungleich abbilden.

Die Ergebnisse zu den Nebenwirkungen zeigen überwiegend positive Effekte für Pembrolizumab. Vor allem die Vorteile in den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen sowie den schweren unerwünschten Ereignissen stellen dabei eine deutliche Verbesserung im therapeutischen Nutzen dar.

Unsicherheiten bestehen durch eine hohe Rate an progressionsbedingtem Therapiewechseln auf eine nicht zulassungskonforme Folgetherapie sowie keinen verwertbaren Daten zu den Endpunkkategorien Morbidität und gesundheitsbezogener Lebensqualität. Im Ergebnis wird die Aussagesicherheit des festgestellten Zusatznutzens in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.

In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse liegt allein bei den Nebenwirkungen ein relevanter Unterschied zugunsten der Behandlung mit Pembrolizumab vor. In den patientenrelevanten Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität kann hingegen kein Vorteil für die Behandlung mit Pembrolizumab gegenüber dem Vergleichsarm belegt werden. Im Ergebnis stellt der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fest.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasierendem kolorektalen Karzinoms, deren Tumore eine hohe Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) aufweisen und die für eine intensive Therapie nicht geeignet sind; Erstlinientherapie.

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

- 5-Fluorouracil + Folinsäure ± Bevacizumab oder - Capecitabin ± Bevacizumab

ICD-Codes

Alle 12 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 12 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Kolons
  • Bösartige Neubildung des Colon transversum
  • Bösartige Neubildung des Colon descendens
  • Bösartige Neubildung des Zäkums
  • Bösartige Neubildung des Colon ascendens
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli dextra
  • Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
  • Karzinom des Colon und des Sigmas
  • Bösartige Neubildung der Appendix vermiformis
  • Bösartige Neubildung des Colon sigmoideum
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli sinistra
  • Bösartige Neubildung des Rektums
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab (Keytruda). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Monotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden Kolorektalkarzinoms bei Tumoren mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder mit einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bei Erwachsenen“.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen (für intensive Therapie geeignet bzw. ungeeignet) unterschieden.

Zu Patientengruppe b) „Erwachsene mit metastasierendem kolorektalen Karzinom, deren Tumore eine hohe MSI-H oder eine dMMR aufweisen und die nicht für eine intensive Therapie geeignet sind; Erstlinientherapie“

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt: „5-Fluorouracil + Folinsäure ± Bevacizumab oder Capecitabin ± Bevacizumab

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurden keine Daten vorgelegt, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wären. Der Zusatznutzen ist nicht belegt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026