Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (a)
  • Ist nicht belegt (b, c)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach…BeträchtlichAnhaltspunktKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
c)Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Es handelt sich um eine Indikationserweiterung für Pembrolizumab als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen…Gesamten Text anzeigen

Es handelt sich um eine Indikationserweiterung für Pembrolizumab als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt, auf Kinder und Jugendliche sowie auf eine frühere Therapiesituation in der Behandlung Erwachsener. Die Indikation zur Behandlung Erwachsener in der Therapiesituation nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) und einer Behandlung mit Brentuximab Vedotin (BV), oder nach Versagen einer Behandlung mit BV, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt, ist Gegenstand des Beschlusses über die Nutzenbewertung von Pembrolizumab vom 17.11.2017.

Subpopulation a)

BeträchtlichAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt.

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber Brentuximab Vedotin:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten Erschöpfung, Schmerzen und Appetitverlust.
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitsstatus, körperliche, emotionale und soziale Funktion und Rollenfunktion.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitStatistisch signifikanter Vorteil im Endpunkt schwere UE, aber kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe. Neben Brentuximab Vedotin und Vinblastin stellen auch die Arzneimittel Etoposid, Vinorelbin, Gemcitabin, Bendamustin und Lenalidomid geeignete Komparatoren für die vorliegende Nutzenbewertung im Rahmen einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe dar. Diese Arzneimittel sind jedoch in dem vorliegenden Anwendungsgebiet nicht zugelassen.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lymphozytenreiche Hodgkin-Krankheit
  • Lymphozytenarme Hodgkin-Krankheit
  • Klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Nodulärsklerosierendes klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Gemischtzelliges klassisches Hodgkin-Lymphom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes mit dem Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms bei Kindern und Jugendlichen ab 3 Jahren und Erwachsenen nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt, angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 3 Patientengruppen unterschieden:
    1. Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe bestimmt.

Hierfür wurden die Strahlentherapie, Brentuximab Vedotin, Vinblastin, Vinorelbin, Gemcitabin, Bendamustin, Lenalidomid, Etoposid sowie die autologe und allogene Stammzelltransplantation (jeweils nach erreichter Remission) als geeignete Komparatoren benannt.

Für die Patientenpopulation a1 stellt Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe dar.

Der pharmazeutische Unternehmer legt hierzu die offene randomisierte kontrollierte Studie KEYNOTE 204 vor, in der Pembrolizumab mit Brentuximab Vedotin verglichen wurde.

Hinsichtlich der Mortalität kann für Pembrolizumab im Vergleich zu Brentuximab Vedotin weder ein Vorteil noch ein Nachteil festgestellt werden. Bislang sind die Anteile der verstorbenen Patienten sehr klein; finale Analysen zum Gesamtüberleben stehen noch aus.

Für Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigen sich positive Effekte der Behandlung mit Pembrolizumab, die als eine deutliche Verbesserung bewertet werden.

In der Gesamtbetrachtung zu Nebenwirkungen lassen sich für Pembrolizumab im Vergleich zu Brentuximab Vedotin weder relevante Vorteile noch Nachteile feststellen.

In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse stellt der G-BA für Pembrolizumab in der Behandlung von Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt, einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Brentuximab Vedotin fest.

Das Verzerrungspotential wird als hoch eingestuft und daher für die Aussagesicherheit ein Anhaltspunkt abgeleitet.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt.

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lymphozytenreiche Hodgkin-Krankheit
  • Lymphozytenarme Hodgkin-Krankheit
  • Klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Nodulärsklerosierendes klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Gemischtzelliges klassisches Hodgkin-Lymphom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes mit dem Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms bei Kindern und Jugendlichen ab 3 Jahren und Erwachsenen nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt, angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 3 Patientengruppen unterschieden:
  1. Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe bestimmt.

Hierfür werden die Chemotherapie (jeweils geeignete Induktions- und Hochdosischemotherapieschemata), die Bestrahlung, die autologe oder allogene Stammzelltransplantation jeweils nach erreichter Remission, Brentuximab Vedotin in Kombination mit geeigneten Chemotherapeutika sowie Nivolumab als geeignete Komparatoren benannt.

Für die Nutzenbewertung will der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse bei Erwachsenen (KEYNOTE 204) auf Kinder und Jugendliche anhand der Daten der Studie KEYNOTE 051 übertragen. Die Studie KEYNOTE 051 ist eine offene, 1-armige Phase 1 / 2 Studie zur Untersuchung von Pembrolizumab bei Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen onkologischen Indikationen.

Die Umsetzung des Evidenztransfers wird als nicht sachgerecht erachtet, weil die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie für Kinder und Erwachsene bezüglich der Anwendung von Brentuximab Vedotin nicht identisch ist. In der Studie KEYNOTE 204 bei Erwachsenen wurde als Komparator Brentuximab Vedotin in Monotherapie eingesetzt. Nach den Ausführungen der medizinischen Fachgesellschaften in der mündlichen Anhörung ist die Monotherapie im benannten Anwendungsgebiet bei Kindern keine geeignete zweckmäßige Vergleichstherapie, sondern nur die Kombination von Brentuximab Vedotin mit geeigneten Chemotherapeutika. Eine Übertragung von Evidenz der Erwachsenenstudie auf die pädiatrische Population ist damit nicht möglich. Somit ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Pembrolizumab kann im vorliegenden Anwendungsgebiet für pädiatrische Patienten in Einzelfällen eine relevante Therapieoption darstellen.

Subpopulation c)

Ist nicht belegt
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Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt.

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber allen weiteren Behandlungsoptionen im Rahmen einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lymphozytenreiche Hodgkin-Krankheit
  • Lymphozytenarme Hodgkin-Krankheit
  • Klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Nodulärsklerosierendes klassisches Hodgkin-Lymphom
  • Gemischtzelliges klassisches Hodgkin-Lymphom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes mit dem Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms bei Kindern und Jugendlichen ab 3 Jahren und Erwachsenen nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt, angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 3 Patientengruppen unterschieden:
    1. Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe bestimmt.

Im Rahmen der Therapie nach ärztlicher Maßgabe wurden die Behandlungsoptionen Strahlentherapie, Brentuximab Vedotin, Vinblastin, Vinorelbin, Gemcitabin, Bendamustin, Lenalidomid, Etoposid sowie die autologe und allogene Stammzelltransplantation (jeweils nach erreichter Remission) als geeignete Komparatoren benannt.

Für die in der Patientenpopulation a2 betrachteten Patienten stellt Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe dar.

Für die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine auto-SZT nicht in Frage kommt und für welche Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt liegen keine Daten vor.

Somit ist ein Zusatznutzen für Pembrolizumab nicht belegt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
  1. Dieser Beschluss

    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026