Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Beträchtlich

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit günstigem…BeträchtlichAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNicht bewertbarNicht bewertbarNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitNicht bewertbarNicht bewertbarPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

KEYTRUDA ist in Kombination mit Axitinib zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen angezeigt (siehe Abschnitt 5.1).

Subpopulation a)

BeträchtlichAnhaltspunkt
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Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit günstigem oder intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 0-2)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib gegenüber Sunitinib:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätNicht bewertbarnicht bewertbar
LebensqualitätNicht bewertbarnicht bewertbar
NebenwirkungenNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteile in den Endpunkten schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) und Therapieabbrüche aufgrund von UE; Vorteil und Nachteil in einzelnen spezifischen UE

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

− Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a oder − Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab (nur für Patienten mit intermediärem Risikoprofil) oder − Monotherapie mit Pazopanib oder − Monotherapie mit Sunitinib

ICD-Codes

Diagnosen

  • Nierenzellkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

KEYTRUDA ist in Kombination mit Axitinib zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen angezeigt (siehe Abschnitt 5.1).

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit günstigem oder intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 0-2)
  2. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)
Zu Patientengruppe a)
Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:
  • Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a
  • oder
  • Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab (nur für Patienten mit intermediärem Risikoprofil)
  • oder
  • Monotherapie mit Pazopanib
  • oder
  • Monotherapie mit Sunitinib
Für die Nutzenbewertung legte der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte, offene, multizentrische Phase-III-Studie KEYNOTE 426 vor.

In der noch laufenden Studie wird Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Sunitinib verglichen.

Die Kombinationstherapie aus Pembrolizumab und Axitinib führt gegenüber Sunitinib zu einem deutlichen Vorteil im Gesamtüberleben.

Für die Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Erhebungszeitpunkte in den Studienarmen, wodurch die Belastung durch die Behandlung im Zyklusverlauf in den Studienarmen ungleich abgebildet wird. Eine Einschätzung, wie sich die Kombinationstherapie z.B. auf die krankheitsspezifische Symptomatik und die gesundheitsbezogene Lebensqualität der Patienten auswirkt, ist somit nicht möglich.

Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib im Vergleich zu Sunitinib Nachteile in den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und den Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen. Für die spezifischen unerwünschten Ereignisse können im Detail sowohl Vorteile als auch Nachteile beobachtet werden.

Unsicherheiten verbleiben aufgrund der noch relativ geringer Ereigniszahlen für den Endpunkt Gesamtüberleben und fehlender verwertbaren Daten zu den Endpunkkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität.

Insgesamt gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass der Vorteil im Gesamtüberleben gegenüber den Nachteilen bei den Nebenwirkungen überwiegt.

In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib gegenüber Sunitinib festgestellt.

Subpopulation b)

BeträchtlichHinweis
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Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib gegenüber Sunitinib:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätNicht bewertbarnicht bewertbar
LebensqualitätNicht bewertbarnicht bewertbar
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in dem Endpunkt schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3); Vorteile in einzelnen spezifischen UE

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

− Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab oder − Sunitinib oder − Temsirolimus

ICD-Codes

Diagnosen

  • Nierenzellkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

KEYTRUDA ist in Kombination mit Axitinib zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen angezeigt (siehe Abschnitt 5.1).

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit günstigem oder intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 0-2)
und
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)
Zu Patientengruppe b)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:
  • Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab
  • oder
  • Sunitinib
  • oder
  • Temsirolimus
Für die Nutzenbewertung legte der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte, offene, multizentrische Phase-III-Studie KEYNOTE 426 vor, in der Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Sunitinib verglichen wird.

Die Kombinationstherapie aus Pembrolizumab und Axitinib führt gegenüber Sunitinib zu einem deutlichen Vorteil im Gesamtüberleben.

Für die Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Erhebungszeitpunkte in den Studienarmen, wodurch die Belastung durch die Behandlung im Zyklusverlauf in den Studienarmen ungleich abgebildet wird. Eine Einschätzung, wie sich die Kombinationstherapie z.B. auf die krankheitsspezifische Symptomatik und die gesundheitsbezogene Lebensqualität der Patienten auswirkt, ist somit nicht möglich.

Bei den Nebenwirkungen zeigt sich für Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib im Vergleich zu Sunitinib ein Vorteil bei den schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE-Grad ≥ 3). Für die spezifischen unerwünschten Ereignisse liegen im Detail ausschließlich Vorteile für Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib im Vergleich zu Sunitinib vor.

Insgesamt stellen die Vorteile im Gesamtüberleben und den schweren Nebenwirkungen eine deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens dar.

In der Gesamtschau wird ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib gegenüber Sunitinib festgestellt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
  1. Dieser Beschluss

    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026