Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren,…Gesamten Text anzeigen

KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren, angezeigt.

Patientengruppe

Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren; Erstlinie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber einer Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei den schweren UE, aber insgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin (vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie)

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Urothelkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung (NB) von Pembrolizumab in der Indikation „Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS)≥ 10 exprimieren.“ nach Ablauf der befristeten Geltungsdauer des Erstbeschlusses vom 20.06.2019. Für diese Nutzenbewertung wurden vom pharmazeutischen Unternehmer die Ergebnisse der offenen und dreiarmigen RCT KEYNOTE 361 mit Datenschnitt vom 29.04.2020 vorgelegt. Die für die vorliegende Bewertung relevante Teilpopulation der Studie umfasst Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 exprimieren (CPS ≥ 10).

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde die Chemotherapie bestehend aus Carboplatin + Gemcitabin bestimmt.

Für das Gesamtüberleben (OS) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Hinsichtlich der Daten zur Morbidität liegt sowohl in der Symptomatik als auch für den Gesundheitszustand kein relevanter Unterschied zwischen den Behandlungen vor.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (LQ) besteht kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Bei den Ergebnissen zu den Nebenwirkungen (NW) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab im Vergleich zur Chemotherapie, der auf dem positiven Effekt in einem Endpunkt, den schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3), basiert.

Vor dem Hintergrund, dass sich im OS, der Symptomatik, im Gesundheitszustand sowie der gesundheitsbezogenen LQ dagegen keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungen zeigen, wird der vorliegende positive Effekt bei den NW als nicht hinreichend erachtet, um insgesamt eine relevante und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens festzustellen.

Im Ergebnis einer Abwägungsentscheidung stellt der G-BA somit fest, dass für Pembrolizumab als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 (CPS) ≥ 10 exprimieren, ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026