↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren,…Gesamten Text anzeigen
KEYTRUDA ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren, angezeigt.
Patientengruppe
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren; Erstlinie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber einer Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Nebenwirkungen
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Positiver Effekt bei den schweren UE, aber insgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Aktiver Wirkstoff
Pembrolizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin (vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie)
Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
Bösartige Neubildung des Urachus
Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung (NB) von Pembrolizumab in der Indikation „Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS)≥ 10 exprimieren.“ nach Ablauf der befristeten Geltungsdauer des Erstbeschlusses vom 20.06.2019. Für diese Nutzenbewertung wurden vom pharmazeutischen Unternehmer die Ergebnisse der offenen und dreiarmigen RCT KEYNOTE 361 mit Datenschnitt vom 29.04.2020 vorgelegt. Die für die vorliegende Bewertung relevante Teilpopulation der Studie umfasst Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 exprimieren (CPS ≥ 10).
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde die Chemotherapie bestehend aus Carboplatin + Gemcitabin bestimmt.
Für das Gesamtüberleben (OS) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
Hinsichtlich der Daten zur Morbidität liegt sowohl in der Symptomatik als auch für den Gesundheitszustand kein relevanter Unterschied zwischen den Behandlungen vor.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (LQ) besteht kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
Bei den Ergebnissen zu den Nebenwirkungen (NW) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab im Vergleich zur Chemotherapie, der auf dem positiven Effekt in einem Endpunkt, den schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3), basiert.
Vor dem Hintergrund, dass sich im OS, der Symptomatik, im Gesundheitszustand sowie der gesundheitsbezogenen LQ dagegen keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungen zeigen, wird der vorliegende positive Effekt bei den NW als nicht hinreichend erachtet, um insgesamt eine relevante und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens festzustellen.
Im Ergebnis einer Abwägungsentscheidung stellt der G-BA somit fest, dass für Pembrolizumab als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren PD-L1 (CPS) ≥ 10 exprimieren, ein Zusatznutzen nicht belegt ist.