Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Gering

Aussagesicherheit

Hinweis

Mortalität
Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Morbidität
Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Lebensqualität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierenden biliären Karzinoms bei Erwachsenen angezeigt.

Patientengruppe

Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem nicht resezierbarem oder metastasierendem biliären Karzinom; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin gegenüber Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin (vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie):

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen

  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätNegativer Effekt bei hoher AussagesicherheitNachteile in den Endpunkten Appetitverlust, Fatigue, Gelbsucht sowie Nebenwirkungen der Behandlung
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede; im Detail Nachteile und ein Vorteil bei spezifischen UE

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin (vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Gallenwege
  • Bösartige Neubildung der Ampulla hepatopancreatica
  • Bösartige Neubildung der Gallenblase
  • Bösartige Neubildung der intra- und extrahepatischen Gallengänge
  • Bösartige Neubildung des extrahepatischen Gallenganges
  • Intrahepatisches Gallengangskarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierenden biliären Karzinoms bei Erwachsenen angezeigt.“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin (vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie) bestimmt.

Für die Bewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die noch laufende, doppelblinde Phase-III-Studie KEYNOTE-966 für den Vergleich von Pembrolizumab in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin gegenüber Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin vor.

Für das Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil für die Patientinnen und Patienten im Interventionsarm. Die erzielte Überlebenszeitverlängerung wird als eine relevante, jedoch nicht über ein geringes Ausmaß hinausgehende Verbesserung bewertet.

In der Endpunktkategorie Morbidität zeigen sich Nachteile in der Symptomatik (Appetitverlust, Fatigue, Gelbsucht sowie Nebenwirkungen der Behandlung).

Hinsichtlich der Endpunktkategorien gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen zeigen sich für Pembrolizumab in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin weder Vorteile noch Nachteile. Im Detail liegen bei den Nebenwirkungen Nachteile und ein Vorteil bei den spezifischen UE vor.

Im Ergebnis wird vom G-BA, basierend auf dem Vorteil im Gesamtüberleben, für Pembrolizumab in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin gegenüber Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen festgestellt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026