Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
b)Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen angezeigt. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen sollten vor…Gesamten Text anzeigen

Keytruda ist zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen angezeigt. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen sollten vor der Therapie mit Keytruda bereits eine für diese Mutationen zugelassene Therapie erhalten haben.

Subpopulation a)

BeträchtlichHinweis
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Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab angezeigt ist

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Docetaxel:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in der therapiebedingten Morbidität aufgrund der Verringerung von Nebenwirkungen der zytotoxischen Chemotherapie.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten schwere UE (CTCAE Grad ≥ 3) und Therapieabbrüche wegen UE. Im Detail Vor- und Nachteile in einzelnen spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Docetaxel oder Pemetrexed oder Nivolumab (Pemetrexed: außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Keytruda mit dem Wirkstoff Pembrolizumab.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen angezeigt. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen sollten vor der Therapie mit KEYTRUDA bereits eine für diese Mutationen zugelassene Therapie erhalten haben.“

In dem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

1) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab angezeigt ist

2) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab nicht angezeigt ist

Zu Patientengruppe 1)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Docetaxel oder Pemetrexed oder Nivolumab (Pemetrexed: außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie) bestimmt.

Die Nutzenbewertung erfolgt auf Basis der Studie KEYNOTE-010. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten, multizentrischen Phase-II/III-Studie wurden Pembrolizumab und Docetaxel verglichen.

Pembrolizumab führt gegenüber Docetaxel zu einer statistisch signifikanten Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens um 8,2 Wochen, was als eine bisher nicht erreichte relevante Verbesserung beurteil wird.

Vorteile von Pembrolizumab gegenüber Docetaxel können außerdem hinsichtlich der Morbidität festgestellt werden. Hier zeigen sich positive Effekte in der therapiebedingten Morbidität aufgrund der Verringerung von Nebenwirkungen der zytotoxischen Chemotherapie. Für die krankheitsspezifische Morbidität und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigen sich keine vorteilhaften Effekte für Pembrolizumab.

Pembrolizumab führt im Vergleich zu Docetaxel zu einer deutlichen Verringerung von schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3) sowie dem Risiko für einen Therapieabbruch aufgrund von UE. Nachteile von Pembrolizumab im Vergleich zu Docetaxel zeigen sich nur in Teilaspekten der Nebenwirkungen bei den spezifischen UE für die immunvermittelten Nebenwirkungen. Bei allen weiteren spezifischen UE zeigten sich dagegen Vorteile von Pembrolizumab gegen Docetaxel. Insgesamt kann für Pembrolizumab gegenüber Docetaxel ein bedeutsamer Vorteil hinsichtlich der Nebenwirkungen festgestellt werden.

Im Ergebnis wird für Pembrolizumab zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen ein beträchtlicher Zusatznutzen gegenüber Docetaxel festgestellt.

Insbesondere aufgrund des niedrigen Verzerrungspotentials auf Studienebene, wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab nicht angezeigt ist

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Best Supportive Care

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Keytruda mit dem Wirkstoff Pembrolizumab.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Keytruda ist zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen angezeigt. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen sollten vor der Therapie mit KEYTRUDA bereits eine für diese Mutationen zugelassene Therapie erhalten haben.“

In dem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

1) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab angezeigt ist

2) Erwachsene mit lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab nicht angezeigt ist

Zu Patientengruppe 2)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Best-Supportive-Care bestimmt.

Es wurden keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best-Supportive-Care vorgelegt. Für Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed und Nivolumab nicht angezeigt ist, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
  1. Dieser Beschluss

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026