Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Beträchtlich

Aussagesicherheit

Anhaltspunkt

Mortalität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist als Monotherapie oder in Kombination mit Platin- und 5-Fluorouracil (5-FU)-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden oder nicht resezierbaren rezidivierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) bei Erwachsenen mit…Gesamten Text anzeigen

Keytruda ist als Monotherapie oder in Kombination mit Platin- und 5-Fluorouracil (5-FU)-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden oder nicht resezierbaren rezidivierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (Combined Positive Score [CPS] ≥ 1) angezeigt. [Hinweis: Der vorliegende Beschluss bezieht sich auf die Bewertung der Monotherapie. Für die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Platin- und 5-Fluorouracil (5-FU)-Chemotherapie wird auf das separate Nutzenbewertungsverfahren für diese Kombinationstherapie verwiesen.]

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit metastasierendem oder nicht resezierbarem rezidivierendem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region (HNSCC) mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (Combined Positive Score [CPS] ≥ 1); Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber Cetuximab in Kombination Platin- und 5-Fluorouracil (5-FU)-Chemotherapie:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätNicht bewertbarKeine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten.
LebensqualitätNicht bewertbarKeine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3), Therapieabbrüche wegen UE; überwiegend Vorteile in einzelnen spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Cetuximab + Cisplatin oder Carboplatin + 5-FU

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 70 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Krebs des vorderen Teils des Mundes
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Zunge
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„KEYTRUDA ist als Monotherapie oder in Kombination mit Platin- und 5-Fluorouracil (5-FU)-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden oder nicht resezierbaren rezidivierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (Combined Positive Score [CPS] ≥ 1) angezeigt.“

Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf die Bewertung von Pembrolizumab als Monotherapie.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Cetuximab + Cisplatin oder Carboplatin + 5-FU bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung die Ergebnisse der randomisierten, offenen, aktiv kontrollierten Studie KEYNOTE 048 vor, in der Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber Cetuximab in Kombination mit Cis- oder Carboplatin und 5-FU verglichen wird.

In der Endpunktkategorie Mortalität zeigt sich für den Endpunkt Gesamtüberleben in der Ereigniszeitanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Pembrolizumab als Monotherapie. In den Subgruppenanalysen zeigt sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Krankheitsstatus“, die für Patienten mit metastasierender Erkrankung einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Pembrolizumab als Monotherapie ergibt. Für Patienten mit rezidivierender Erkrankung liegt demnach kein statistisch signifikanter Unterschied vor. Zudem besteht eine Effektmodifikation durch das Merkmal „PD-L1 Status“. Für Patienten mit PD-L1 Expression CPS ≥ 20 zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Pembrolizumab als Monotherapie, für Patienten mit PD-L1 Expression CPS < 20 hingegen liegt kein Unterschied vor.

Der G-BA kommt in seiner Beurteilung der vorliegenden Subgruppenanalysen zum Merkmal „Krankheitsstatus“ und „PD-L1 Status“ zu dem Ergebnis, dass die Interpretation dieser Effektmodifikationen mit relevanten Unsicherheiten behaftet ist. Von einer getrennten Bewertung des Zusatznutzens nach Krankheitsstatus und PD-L1 Status wird abgesehen.

Pembrolizumab als Monotherapie führt zu einer Verlängerung des Gesamtüberlebens, die im Ausmaß als eine geringe Verbesserung bewertet wird.

Für die patientenberichteten Morbiditäts- und Lebensqualitätsendpunkte liegen keine verwertbaren Daten vor.

In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich deutliche Vorteile für Pembrolizumab als Monotherapie durch eine Abnahme von schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3) und Therapieabbrüchen wegen UE. Im Detail zeigen sich überwiegend Vorteile auch im Bereich der spezifischen UE. Pembrolizumab als Monotherapie führt insgesamt zu einer bedeutsamen Vermeidung von Nebenwirkungen.

Im Ergebnis stellt der G-BA für Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber Cetuximab in Kombination mit Cis- oder Carboplatin und 5-FU einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.

Angesichts des offenen Studiendesigns, der bestehenden Unsicherheiten beim Endpunkt Gesamtüberleben bezüglich der aufgetretenen Effektmodifikationen und den sich kreuzenden Kaplan-Meier-Kurven sowie unter Berücksichtigung der fehlenden verwertbaren Daten für patientenberichtete Endpunkte zu Morbidität und Lebensqualität kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
  1. Dieser Beschluss

    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026