Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Nicht bewertbar
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder metastasierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 50 %) und einem Fortschreiten der Krebserkrankung während oder nach vorheriger Platin-basierter…Gesamten Text anzeigen

Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder metastasierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 50 %) und einem Fortschreiten der Krebserkrankung während oder nach vorheriger Platin-basierter Therapie bei Erwachsenen angezeigt.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder metastasierendem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region (HNSCC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 50 %) und einem Fortschreiten der Krebserkrankung während oder nach vorheriger platinbasierter Therapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nivolumab

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 70 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung der Zunge
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des rezidivierenden oder metastasierenden Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 50 %) und einem Fortschreiten der Krebserkrankung während oder nach vorheriger Platinbasierter Therapie bei Erwachsenen angezeigt.“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Nivolumab bestimmt. Damit hat der G-BA die ursprünglich für Pembrolizumab mit dem vorliegenden Anwendungsgebiet bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie geändert, diese lautete:

„Patientenindividuelle Therapie nach Wahl des Arztes (vornehmlich Methotrexat aus der Gruppe der Chemotherapeutika, Strahlentherapie und / oder Operation). Bei medikamentöser Therapie ist grundsätzlich der Zulassungsstatus zu berücksichtigen.“

Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung die Ergebnisse der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie KEYNOTE 040 vor, in der Pembrolizumab gegen eine Therapie nach Wahl des Arztes (unter Auswahl von Methotrexat oder Cetuximab oder Docetaxel) verglichen wurde. Die Vergleichstherapie in der Studie KEYNOTE 040 entspricht somit nicht der mit dem vorliegenden Beschluss festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie (Nivolumab), weshalb die vorgelegten Ergebnisse eine Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab nicht ermöglichen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass ein Zusatznutzen von Pembrolizumab nicht belegt ist.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
  1. Dieser Beschluss

    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026