Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (b)
  • Nicht quantifizierbar (a)
  • Ist nicht belegt (c)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine…Nicht quantifizierbarHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
c)Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist in Kombination mit Enfortumab Vedotin zur Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen angezeigt.

Subpopulation a)

Nicht quantifizierbarHinweis
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin gegenüber Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie): Hinweis auf einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Symptomskalen „Übelkeit und Erbrechen“, „Verstopfung“ und „Appetitverlust“
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil bei den schweren UEs; im Detail Nachteile und Vorteile bei spezifischen UE

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin gefolgt von Avelumab als Erhaltungstherapie (Erhaltungstherapie mit Avelumab nur für Patientinnen und Patienten, die progressionsfrei sind)

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist in Kombination mit Enfortumab Vedotin zur Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden der Fragestellung für die Nutzenbewertung 3 Patientengruppen zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich darin, ob die Patientinnen und Patienten für eine Behandlung mit dem Wirkstoff Cisplatin geeignet sind oder gar nicht für eine Behandlung mit einem Platin-Wirkstoff (Cisplatin, Carboplatin) geeignet sind:

a) Erwachsene, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

b) Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

c) Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin und Carboplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Daten der Studie EV-302/KN-A39. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie wurden Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie eingeschlossen, die für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind. Die Bewertung basiert auf dem 1. Datenschnitt der Studie EV-302/KN-A39 vom 08. August 2023.

Zu a)

Für Erwachsene, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind, wurde Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich sowohl in der Hauptanalyse sowie in den Sensitivitätsanalysen ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin im Vergleich zu Cisplatin + Gemcitabin.

Insgesamt wird die Verlängerung des Gesamtüberleben als eine relevante Verbesserung gewertet. Die Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen unterscheiden sich jedoch deutlich hinsichtlich des Ausmaßes des jeweiligen Effektes. Daher lässt sich ein Zusatznutzen für den Endpunkt Gesamtüberleben feststellen, dessen Ausmaß sich insgesamt nicht sicher quantifizieren lässt.

Hinsichtlich der der Endpunktkategorie Morbidität (erhoben mittels BPI-SF Item 3 sowie Item 9a-9g, EORTC QLQ-C30, EQ-5D VAS) ergeben sich moderate Vorteile zugunsten von Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin gegenüber Cisplatin + Gemcitabin.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) zeigt sich insgesamt zeigt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich für Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin ein Vorteil bei den schweren UEs sowie im Detail bei einzelnen spezifischen UEs Vor- und Nachteile.

In der Gesamtbetrachtung liegen positive Effekte auf das Gesamtüberleben, die Morbidität sowie hinsichtlich der Nebenwirkungen vor. Das Ausmaß des Effektes auf das Gesamtüberleben weist auf eine klinisch bedeutsame Verbesserung im Vergleich zu Cisplatin + Gemcitabin hin, das sich vor dem Hintergrund der beschriebenen Unsicherheiten jedoch nicht sicher quantifizieren lässt.

In der Gesamtbewertung wird daher für Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin ein nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen gegenüber Cisplatin + Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie) festgestellt.

Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.

Subpopulation b)

BeträchtlichHinweis
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin gegenüber Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie):

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile für den Endpunkt „stärkster Schmerz“ und in den Symptomskalen „Übelkeit und Erbrechen“ und „Verstopfung“; Nachteil in der Symptomskala „Diarrhoe“; insgesamt Vorteil
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede; Vorteil in der Funktionsskala „Rollenfunktion“
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedVorteil bei den schweren UEs, Nachteil bei den Abbrüchen wegen UEs; im Detail Nachteile und Vorteile bei spezifischen UEs

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin nach Maßgabe der Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie gefolgt von Avelumab als Erhaltungstherapie (Erhaltungstherapie mit Avelumab nur für Patientinnen und Patienten, die progressionsfrei sind)

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist in Kombination mit Enfortumab Vedotin zur Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden der Fragestellung für die Nutzenbewertung 3 Patientengruppen zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich darin, ob die Patientinnen und Patienten für eine Behandlung mit dem Wirkstoff Cisplatin geeignet sind oder gar nicht für eine Behandlung mit einem Platin-Wirkstoff (Cisplatin, Carboplatin) geeignet sind:

a) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

b) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

c) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin und Carboplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Daten der Studie EV-302/KN-A39. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie wurden Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie eingeschlossen, die für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind. Die Bewertung basiert auf dem 1. Datenschnitt der Studie EV-302/KN-A39 vom 08. August 2023.

Zu b)

Für Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind, wurde Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich sowohl in der Hauptanalyse sowie in den Sensitivitätsanalysen ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin im Vergleich zu Carboplatin + Gemcitabin. Insgesamt werden die Ergebnisse zum Gesamtüberleben als eine deutliche Verbesserung gewertet.

Hinsichtlich der der Endpunktkategorie Morbidität (erhoben mittels BPI-SF Item 3 sowie Item 9a-9g, EORTC QLQ-C30, EQ-5D VAS) ergeben sich moderate Vorteile für Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin gegenüber Carboplatin + Gemcitabin.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) zeigt sich insgesamt zeigt sich kein für die Nutzenbewertung relevanten Unterschied.

Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich für Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin ein Vorteil bei den schweren UEs, ein Nachteil bei Abbruch wegen UEs sowie im Detail bei einzelnen spezifischen UEs Vor- und Nachteile.

Insgesamt gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass für Pembrolizumab + Enfortumab Vedotin zur Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie ein beträchtlicher Zusatznutzen gegenüber Carboplatin + Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie) vorliegt.

Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.

Subpopulation c)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin- und Carboplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Patientenindividuelle Therapie unter Auswahl von - Atezolizumab als Monotherapie - Pembrolizumab als Monotherapie - Best-Supportive-Care unter Berücksichtigung des PD-L1-Status und des Allgemeinzustandes

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab:

„Keytruda ist in Kombination mit Enfortumab Vedotin zur Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren oder metastasierenden Urothelkarzinoms bei Erwachsenen angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden der Fragestellung für die Nutzenbewertung 3 Patientengruppen zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich darin, ob die Patientinnen und Patienten für eine Behandlung mit dem Wirkstoff Cisplatin geeignet sind oder gar nicht für eine Behandlung mit einem Platin-Wirkstoff (Cisplatin, Carboplatin) geeignet sind:

a) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

b) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

c) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin und Carboplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Daten der Studie EV-302/KN-A39. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie wurden Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie eingeschlossen, die für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind. Die Bewertung basiert auf dem 1. Datenschnitt der Studie EV-302/KN-A39 vom 08. August 2023.

Zu c)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie umfasst eine individualisierte Auswahl von Pembrolizumab, Atezolizumab und Best-Supportive-Care unter Berücksichtigung der PD-L1-Expression und des Allgemeinzustands.

Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. Ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026