Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Gering (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region,…GeringAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNicht bewertbarNicht bewertbarKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region,…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der…Gesamten Text anzeigen
  • Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.
  • KEYTRUDA® ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.

Subpopulation a)

GeringAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab als neoadjuvante Therapie sowie postoperativ adjuvant in Kombination mit Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie gefolgt von Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber postoperative adjuvante Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ein Therapieschema bestehend aus einer Operation (Tumorresektion), gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von adjuvanter Radiochemotherapie mit Cisplatin und adjuvanter Radiotherapie

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 77 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der Zunge
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Bösartige Neubildung der Außenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Trachea
  • Plattenepithelkarzinom der Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Basalzellkarzinom des Mundbodens, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nasopharynxkarzinom, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom des Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom des Larynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„KEYTRUDA® ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.“
Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung Ergebnisse der Studie KEYNOTE 689 vor.
Vom G-BA wurden getrennte Bewertungen des Zusatznutzens in Abhängigkeit von der Eignung der Patientinnen und Patienten für eine Cisplatin-haltige Therapie im Rahmen der adjuvanten Therapie vorgenommen:
a) Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA ein Therapieschema bestehend aus
- einer Operation (Tumorresektion)
- gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von:
o adjuvanter Radiochemotherapie mit Cisplatin und
o adjuvanter Radiotherapie
bestimmt.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab, dessen Ausmaß als eine relevante, jedoch nicht über ein geringes Ausmaß hinausgehende Verbesserung bewertet wird.
In der Endpunktkategorie Morbidität liegen für den Endpunkt Symptomatik, erhoben mittels EORTC QLQ-C30, EORTC QLQ-H&N35 und dem mit dem EQ-5D VAS erhobenen Gesundheitszustand aufgrund deutlich unterschiedlicher Erhebungen zwischen den Studienarmen, insbesondere zu Baseline, keine geeigneten Daten vor.
Die Ergebnisse zum Endpunkt Ereignisfreies Überleben (EFS) sind vorliegend nicht geeignet, das Scheitern des kurativen Therapieansatzes hinreichend sicher abzubilden.
Damit liegen insgesamt für die Kategorie Morbidität keine bewertbaren Daten vor.
Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30 und -H&N35) liegen aufgrund deutlich unterschiedlicher Erhebungen zwischen den Studienarmen, insbesondere zu Baseline, keine geeigneten Daten vor.
Bei den Endpunkten zu Nebenwirkungen sind die Ergebnisse aus den jeweiligen Ereigniszeitanalysen für die Endpunkte schwerwiegende UE und Abbruch wegen UE aufgrund der jeweils nicht erfüllten Proportional-Hazard-Annahme nicht interpretierbar. Der statistisch signifikante Unterschied zugunsten von Pembrolizumab aus der Ereigniszeitanalyse im Endpunkt schwere UE basiert lediglich auf einem späteren Auftreten von schweren UEs, weshalb in der Gesamtbetrachtung allein auf Basis dieses Ergebnisses kein Vorteil für Pembrolizumab abgeleitet wird. In der Kategorie Nebenwirkungen wird insgesamt weder ein Vorteil noch ein Nachteil festgestellt.
In der Gesamtbetrachtung stellen die Limitationen, die sich aus der vorliegenden Datenlage ergeben, den Vorteil im Gesamtüberleben nicht infrage. Insgesamt gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass für Pembrolizumab als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie ein geringer Zusatznutzen gegenüber dem entsprechenden Therapieschema ohne Pembrolizumab vorliegt.
Die Aussagesicherheit des festgestellten Zusatznutzens wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie nicht geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab als neoadjuvante Therapie sowie postoperativ adjuvant in Kombination mit Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie gefolgt von Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ein Therapieschema bestehend aus einer Operation (Tumorresektion), gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von adjuvanter Radiochemotherapie mit Mitomycin + 5-FU oder Carboplatin + 5-FU oder Docetaxel und adjuvanter Radiotherapie

ICD-Codes

Alle 79 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 77 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
  • Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
  • Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
  • Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
  • Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
  • Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
  • Bösartige Neubildung des Schildknorpels
  • Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der Außenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
  • Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
  • Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung der Trachea
  • Bösartige Neubildung der Zunge
  • Bösartige Neubildung der Lippe
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
  • Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
  • Bösartige Neubildung des Zungenrückens
  • Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
  • Bösartige Neubildung der Zungentonsille
  • Bösartige Neubildung der Parotis
  • Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
  • Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
  • Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
  • Bösartige Neubildung des harten Gaumens
  • Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Uvula
  • Bösartige Neubildung der Tonsillen
  • Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
  • Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
  • Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
  • Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • Bösartige Neubildung des Mittelohres
  • Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
  • Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
  • Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
  • Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
  • Bösartige Neubildung der Glottis
  • Bösartige Neubildung der Subglottis
  • Bösartige Neubildung des Zungenrandes
  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
  • Bösartige Neubildung des Gaumens
  • Bösartige Neubildung der Retromolarregion
  • Mundkrebs
  • Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
  • Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
  • Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
  • Bösartige Neubildung des Larynx
  • Bösartige Neubildung der Supraglottis
  • Bösartige Neubildung des Pharynx
  • Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
  • Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
  • Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
  • Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
  • Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
  • Plattenepithelkarzinom der Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom des Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nasopharynxkarzinom, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Plattenepithelkarzinom des Larynx, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Basalzellkarzinom des Mundbodens, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.“
Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung Ergebnisse der Studie KEYNOTE 689 vor.
Vom G-BA wurden getrennte Bewertungen des Zusatznutzens in Abhängigkeit von der Eignung der Patientinnen und Patienten für eine Cisplatin-haltige Therapie im Rahmen der adjuvanten Therapie vorgenommen:
b) Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie nicht geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie
Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. In seinem Dossier legt der pharmazeutische Unternehmer lediglich Daten zur Teilpopulation der Patientinnen und Patienten, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind, vor (Patientenpopulation a).

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026