Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region,…
Ist nicht belegt
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↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der…Gesamten Text anzeigen
Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.
KEYTRUDA® ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.
Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab als neoadjuvante Therapie sowie postoperativ adjuvant in Kombination mit Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie gefolgt von Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber postoperative adjuvante Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied
Aktiver Wirkstoff
Pembrolizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Ein Therapieschema bestehend aus einer Operation (Tumorresektion), gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von adjuvanter Radiochemotherapie mit Cisplatin und adjuvanter Radiotherapie
Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
Bösartige Neubildung des Schildknorpels
Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung des Nasopharynx
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
Bösartige Neubildung der Zunge
Bösartige Neubildung der Lippe
Bösartige Neubildung des Zungengrundes
Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
Bösartige Neubildung des Zungenrückens
Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
Bösartige Neubildung der Zungentonsille
Bösartige Neubildung der Parotis
Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
Bösartige Neubildung des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
Bösartige Neubildung des harten Gaumens
Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
Bösartige Neubildung der Uvula
Bösartige Neubildung der Tonsillen
Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
Bösartige Neubildung des Hypopharynx
Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
Bösartige Neubildung des Mittelohres
Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
Bösartige Neubildung der Glottis
Bösartige Neubildung der Subglottis
Bösartige Neubildung des Zungenrandes
Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des Gaumens
Bösartige Neubildung der Retromolarregion
Mundkrebs
Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
Bösartige Neubildung des Larynx
Bösartige Neubildung der Supraglottis
Bösartige Neubildung des Pharynx
Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
Bösartige Neubildung der Außenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Trachea
Plattenepithelkarzinom der Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend
Basalzellkarzinom des Mundbodens, mehrere Teilbereiche überlappend
Nasopharynxkarzinom, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom des Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom des Larynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „KEYTRUDA® ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.“ Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung Ergebnisse der Studie KEYNOTE 689 vor. Vom G-BA wurden getrennte Bewertungen des Zusatznutzens in Abhängigkeit von der Eignung der Patientinnen und Patienten für eine Cisplatin-haltige Therapie im Rahmen der adjuvanten Therapie vorgenommen: a) Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA ein Therapieschema bestehend aus - einer Operation (Tumorresektion) - gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von: o adjuvanter Radiochemotherapie mit Cisplatin und o adjuvanter Radiotherapie bestimmt. Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab, dessen Ausmaß als eine relevante, jedoch nicht über ein geringes Ausmaß hinausgehende Verbesserung bewertet wird. In der Endpunktkategorie Morbidität liegen für den Endpunkt Symptomatik, erhoben mittels EORTC QLQ-C30, EORTC QLQ-H&N35 und dem mit dem EQ-5D VAS erhobenen Gesundheitszustand aufgrund deutlich unterschiedlicher Erhebungen zwischen den Studienarmen, insbesondere zu Baseline, keine geeigneten Daten vor. Die Ergebnisse zum Endpunkt Ereignisfreies Überleben (EFS) sind vorliegend nicht geeignet, das Scheitern des kurativen Therapieansatzes hinreichend sicher abzubilden. Damit liegen insgesamt für die Kategorie Morbidität keine bewertbaren Daten vor. Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30 und -H&N35) liegen aufgrund deutlich unterschiedlicher Erhebungen zwischen den Studienarmen, insbesondere zu Baseline, keine geeigneten Daten vor. Bei den Endpunkten zu Nebenwirkungen sind die Ergebnisse aus den jeweiligen Ereigniszeitanalysen für die Endpunkte schwerwiegende UE und Abbruch wegen UE aufgrund der jeweils nicht erfüllten Proportional-Hazard-Annahme nicht interpretierbar. Der statistisch signifikante Unterschied zugunsten von Pembrolizumab aus der Ereigniszeitanalyse im Endpunkt schwere UE basiert lediglich auf einem späteren Auftreten von schweren UEs, weshalb in der Gesamtbetrachtung allein auf Basis dieses Ergebnisses kein Vorteil für Pembrolizumab abgeleitet wird. In der Kategorie Nebenwirkungen wird insgesamt weder ein Vorteil noch ein Nachteil festgestellt. In der Gesamtbetrachtung stellen die Limitationen, die sich aus der vorliegenden Datenlage ergeben, den Vorteil im Gesamtüberleben nicht infrage. Insgesamt gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass für Pembrolizumab als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie ein geringer Zusatznutzen gegenüber dem entsprechenden Therapieschema ohne Pembrolizumab vorliegt. Die Aussagesicherheit des festgestellten Zusatznutzens wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.
Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie nicht geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab als neoadjuvante Therapie sowie postoperativ adjuvant in Kombination mit Radiotherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie gefolgt von Pembrolizumab als Monotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Morbidität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Pembrolizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Ein Therapieschema bestehend aus einer Operation (Tumorresektion), gefolgt von einer individualisierten Therapie unter Auswahl von adjuvanter Radiochemotherapie mit Mitomycin + 5-FU oder Carboplatin + 5-FU oder Docetaxel und adjuvanter Radiotherapie
Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone
Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche
Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen
Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea
Bösartige Neubildung des Schildknorpels
Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx
Bösartige Neubildung des Oropharynx
Bösartige Neubildung der Außenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe
Bösartige Neubildung der Lippenkommissur
Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums
Bösartige Neubildung des Nasopharynx
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx
Bösartige Neubildung der Trachea
Bösartige Neubildung der Zunge
Bösartige Neubildung der Lippe
Bösartige Neubildung des Zungengrundes
Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe
Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe
Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe
Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe
Bösartige Neubildung des Zungenrückens
Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche
Bösartige Neubildung der Zungentonsille
Bösartige Neubildung der Parotis
Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
Bösartige Neubildung des Mundbodens
Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
Bösartige Neubildung des harten Gaumens
Bösartige Neubildung des weichen Gaumens
Bösartige Neubildung der Uvula
Bösartige Neubildung der Tonsillen
Bösartige Neubildung des Gaumenbogens
Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
Bösartige Neubildung des Hypopharynx
Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings
Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle
Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
Bösartige Neubildung des Mittelohres
Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris
Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis
Bösartige Neubildung des Sinus frontalis
Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis
Bösartige Neubildung der Glottis
Bösartige Neubildung der Subglottis
Bösartige Neubildung des Zungenrandes
Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens
Bösartige Neubildung des Gaumens
Bösartige Neubildung der Retromolarregion
Mundkrebs
Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica
Bösartige Neubildung des Mundrachenraums
Bösartige Neubildung des Larynx
Bösartige Neubildung der Supraglottis
Bösartige Neubildung des Pharynx
Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen
Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx
Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte
Plattenepithelkarzinom der Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom des Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend
Nasopharynxkarzinom, mehrere Teilbereiche überlappend
Plattenepithelkarzinom des Larynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Basalzellkarzinom des Mundbodens, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Pembrolizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Keytruda ist als Monotherapie zur neoadjuvanten Behandlung und anschließend zur adjuvanten Behandlung in Kombination mit Strahlentherapie mit oder ohne begleitende Cisplatin-Therapie und dann als Monotherapie des resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) angezeigt.“ Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung Ergebnisse der Studie KEYNOTE 689 vor. Vom G-BA wurden getrennte Bewertungen des Zusatznutzens in Abhängigkeit von der Eignung der Patientinnen und Patienten für eine Cisplatin-haltige Therapie im Rahmen der adjuvanten Therapie vorgenommen: b) Erwachsene mit resezierbarem lokal fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region, deren Tumoren PD-L1 mit einem CPS ≥ 1 exprimieren, die für eine cisplatinbasierte Therapie nicht geeignet sind; neoadjuvante und adjuvante Therapie Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. In seinem Dossier legt der pharmazeutische Unternehmer lediglich Daten zur Teilpopulation der Patientinnen und Patienten, die für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind, vor (Patientenpopulation a).