Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (b, c)
  • Ist nicht belegt (a)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasierendem)…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
b)Nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbaren oder…BeträchtlichAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
c)Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasierendem) MelanomBeträchtlichHinweisKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen angezeigt.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Nicht vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasierendem) BRAF-V600-Mutation-positiven Melanom

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Vemurafenib:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Vemurafenib

ICD-Codes

Alle 10 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für das neue Arzneimittel Keytruda mit dem Wirkstoff Pembrolizumab.

Das zu betrachtende Anwendungsgebiet lautet:
„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen angezeigt.“

Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen hinsichtlich der Vorbehandlung und des BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom wurde vom G-BA Vemurafenib bestimmt.

Für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Melanom ist der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vemurafenib nicht belegt, da vom pharmazeutischen Unternehmer keine Studie vorgelegt wurde, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre.

Subpopulation b)

BeträchtlichAnhaltspunkt
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Nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbaren oder metastasierenden) BRAF-V600-wildtyp Melanom

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Ipilimumab:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevante Unterschiede.
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in der Funktionsskala soziale Funktion.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten immunvermittelte UE und immunvermittelte schwere UE (CTCAE-Grad ≥3).

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ipilimumab

ICD-Codes

Alle 10 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom des Augenlids
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für das neue Arzneimittel Keytruda mit dem Wirkstoff Pembrolizumab.

Das zu betrachtende Anwendungsgebiet lautet:
„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen angezeigt.“

Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen hinsichtlich der Vorbehandlung und des BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit BRAF-V600-wildtyp Melanom wurde vom G-BA Ipilimumab bestimmt.

Für die Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab bei nicht vorbehandelten Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom wurden vom pharmazeutischen Unternehmer die Ergebnisse der multizentrischen, randomisierten, aktiv kontrollierten Studie KEYNOTE 006 für die entsprechende Teilpopulation herangezogen, in der Patienten entweder mit Pembrolizumab oder mit Ipilimimab behandelt wurden.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben ergibt sich ein beträchtlicher Zusatznutzen von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ipilimumab.

Für wenige nicht-schwerwiegende Teilaspekte der Morbidität zeigt sich ein geringfügiger Vorteil (Symptome Fatigue sowie Übelkeit und Erbrechen) bzw. nur ein numerischer Vorteil von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, aus dem sich insgesamt kein Zusatznutzen hinsichtlich der Morbidität von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten lässt.

Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich für den Endpunkt soziale Funktion ein Vorteil von Pembrolizumab gegenüber Ipilimumab.

In den Endpunkten immunvermittelte UE und immunvermittelte schwere UE (CTCAE-Grad ≥3) ergibt sich ein beträchtlicher Zusatznutzen von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ipilimumab.

Aufgrund des offenen Studiendesigns sind insbesondere die Ergebnisse zu subjektiven Endpunkten als potenziell hoch verzerrt anzusehen und somit nur von begrenzter Aussagekraft. Zudem ist die Aussagekraft der Ergebnisse der Studie KEYNOTE 006 eingeschränkt, da Pembrolizumab mit einer höheren Dosierung als in der Fachinformation vorgesehenen angewendet wurde.

In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.

Subpopulation c)

BeträchtlichHinweis
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Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasierendem) Melanom

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer patientenindividuellen Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes (Ipilimumab):

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten schwerwiegende UE, schwere UE (CTCAE ≥3) und Abbruch wegen UE sowie im Detail im Endpunkt immunvermittelte schwere UE (CTCAE ≥3).

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie.

ICD-Codes

Alle 10 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Malignes Melanom
  • Malignes Melanom der Lippe
  • Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut
  • Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
  • Malignes Melanom des Gesichts
  • Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
  • Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
  • Malignes Melanom des Augenlids
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für das neue Arzneimittel Keytruda mit dem Wirkstoff Pembrolizumab mit dem Anwendungsgebiet:
„Keytruda ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen angezeigt.“

Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen hinsichtlich der Vorbehandlung und des BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie bestimmt.

Zur Bewertung des Zusatznutzens von Pembrolizumab bei vorbehandelten Patienten legt der pharmazeutische Unternehmer zum einen Daten der randomisierten, kontrollierten Studie KEYNOTE 002 vor, in der Pembrolizumab mit einer patientenindividuellen Chemotherapie nach Wahl des Prüfarztes bei vorbehandelten Patienten verglichen wurde.

Aufgrund der Anwendung teilweise nicht zugelassener Chemotherapien im Vergleichsarm ist lediglich eine Teilpopulation der Studie relevant, nämlich diejenige, für die vor Randomisierung Dacarbazin als Chemotherapie für den Fall der Zuordnung in den Vergleichsarm festgelegt wurde. Der pharmazeutische Unternehmer legt ausschließlich die Ergebnisse der gesamten Studienpopulation vor. Für die relevante Teilpopulation der vorbehandelten Patienten, für die Dacarbazin die patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt, liegen daher keine verwertbaren Daten vor.

Zum anderen legt der pharmazeutische Unternehmer für die zu betrachtende Teilpopulation der vorbehandelten Patienten Daten der Studie KEYNOTE 006 vor, in der sowohl mit Ipilimumab vorbehandelte als auch nicht vorbehandelte Patienten eingeschlossen wurden.

Aufgrund der Art der Vorbehandlung kann für die Patienten der Studie KEYNOTE 006 angenommen werden, dass zum Zeitpunkt der Studie tatsächlich Ipilimumab eine nachvollziehbare Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie im Sinne einer patientenindividuellen Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt.

In dem Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein Unterschied für Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Hinsichtlich der Endpunktkategorien Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergeben sich keine Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.

In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen ergeben sich positive Effekte in den Endpunkten schwerwiegende UE, schwere UE (CTCAE ≥3), Abbruch wegen UE sowie immunvermittelte schwere UE (CTCAE ≥3) zugunsten von Pembrolizumab.

Aufgrund des offenen Studiendesigns sind insbesondere die Ergebnisse zu subjektiven Endpunkten als potenziell hoch verzerrt anzusehen und somit nur von begrenzter Aussagekraft.

In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

  1. Dieser Beschluss

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026