Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Nicht quantifizierbar

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen…Nicht quantifizierbarAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen…Nicht quantifizierbarAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNicht bewertbarNicht bewertbarKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Keytruda ist in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen bei Erwachsenen angezeigt.

Subpopulation a)

Nicht quantifizierbarAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD‑L1-Expression von < 50 % Tumor Proportion Score

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie gegenüber Pemetrexed plus Platin-Chemotherapie:

Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in der Symptomskala Verstopfung.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE Grad ≥ 3).

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

− Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) oder − Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed; vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie) oder − Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für Pembrolizumab.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Keytruda ist in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen bei Erwachsenen angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

a) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD-L1-Expression von < 50 % (TPS)

und

b) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD-L1-Expression von ≥ 50 % (TPS).

Zu Patientengruppe a)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:

- Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed)

oder

- Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed; vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie)

oder

- Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer Ergebnisse der randomisierten, kontrollierten Studien KEYNOTE 189 und KEYNOTE 021G im Rahmen einer Meta-Analyse vor.

In der Endpunktkategorie Mortalität zeigte sich für den Endpunkt Gesamtüberleben ein statistisch signifikanter Vorteil von Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie.

Im Rahmen von Subgruppenanalysen ergab sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Geschlecht“. Da die Interpretation dieser Subgruppenanalysen jedoch mit relevanten Unsicherheiten behaftet war, wurde von einer getrennten Bewertung des Zusatznutzens nach Geschlecht abgesehen. Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ wurde ein Zusatznutzen festgestellt, dessen Ausmaß nicht quantifizierbar ist.

In der Endpunktkategorie Morbidität lag in der Studie KEYNOTE 189 für den Endpunkt Verstopfung ein statistisch signifikanter Vorteil vor.

In der Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigten die Ergebnisse keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen.

In der Kategorie Nebenwirkungen zeigte sich für den Endpunkt schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie.

Verbleibende Unsicherheiten betreffen in der Kategorie Nebenwirkungen die Endpunkte „schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)“, „immunvermittelte SUE“, „immunvermittelte UEs“ und „immunvermittelte schwere UEs (CTCAE-Grad ≥ 3)“, da für diese Endpunkte keine verwertbaren Aussagen vorlagen.

In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Zusatznutzen fest, dessen Ausmaß nicht quantifizierbar ist.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Studie KEYNOTE 021G hinsichtlich der Patientenzahl nur einen vergleichsweise geringen Teil beitrug sowie unter Berücksichtigung dessen, dass eine vollumfängliche Bewertung der Nebenwirkungen erschwert ist und bei einer Reihe von Endpunkten ein hohes Verzerrungspotenzial zu berücksichtigen ist, kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.

Subpopulation b)

Nicht quantifizierbarAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD‑L1-Expression von ≥ 50 % Tumor Proportion Score

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie gegenüber Pembrolizumab als Monotherapie:

Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Aktiver Wirkstoff

Pembrolizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Pembrolizumab

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für Pembrolizumab.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Keytruda ist in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen bei Erwachsenen angezeigt.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

a) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD-L1-Expression von < 50 % (TPS)

und

b) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen mit einer PD-L1-Expression von ≥ 50 % (TPS).

Zu Patientengruppe b)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Pembrolizumab als Monotherapie bestimmt.

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer zum Nachweis eines Zusatznutzens einen adjustierten indirekten Vergleich vor. Dabei wurden auf der Seite der Intervention die randomisierten, kontrollierten Studien KEYNOTE 189 und KEYNOTE 021G herangezogen. Auf der Seite der zweckmäßigen Vergleichstherapie wurden die randomisierten, offenen, kontrollierten Studien KEYNOTE 024 und KEYNOTE 042 herangezogen.

In der Endpunktkategorie Mortalität zeigte sich anhand des indirekten Vergleichs für den Endpunkt Gesamtüberleben ein statistisch signifikanter Vorteil von Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie.

Im Rahmen von Subgruppenanalysen ergab sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Geschlecht“. Da die Interpretation dieser Subgruppenanalysen jedoch mit relevanten Unsicherheiten behaftet war, wurde von einer getrennten Bewertung des Zusatznutzens nach Geschlecht abgesehen. Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ wurde ein Zusatznutzen festgestellt, dessen Ausmaß nicht quantifizierbar ist.

In den Endpunktkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität lagen keine verwertbaren Auswertungen vor.

In der Kategorie Nebenwirkungen zeigte sich für den Endpunkt schwere UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Im Rahmen von Subgruppenanalysen ergab sich ein Beleg für eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Geschlecht“, welche wie beim Gesamtüberleben nicht zu einer getrennten Bewertung des Zusatznutzens nach Geschlecht führte.

Verbleibende Unsicherheiten betreffen zum einen in der Kategorie Nebenwirkungen die Endpunkte „schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)“, „immunvermittelte SUE“, „immunvermittelte UEs“ und „immunvermittelte schwere UEs (CTCAE-Grad ≥ 3)“, da für diese Endpunkte keine verwertbaren Aussagen vorlagen.

In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Zusatznutzen fest, dessen Ausmaß nicht quantifizierbar ist.

Insbesondere angesichts der per se geringen Ergebnissicherheit bei adjustierten, indirekten Vergleichen und verbleibender Unsicherheiten hinsichtlich der ausreichenden Ähnlichkeit der einbezogenen Studien sowie unter Berücksichtigung dessen, dass eine vollumfängliche Bewertung der Nebenwirkungen erschwert ist und bei einer Reihe von Endpunkten ein hohes Verzerrungspotenzial zu berücksichtigen ist, kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.

Beschlüsse zu Keytruda (38)

    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    Ist nicht belegt
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
    • +2 weitere
    Beträchtlich
    • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
    • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
    • +16 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbar
  1. Dieser Beschluss

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Nicht quantifizierbar
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
    • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
    • +16 weitere
    Gering
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Beträchtlich
    • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
    • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
    • +16 weitere
    Beträchtlich
    • C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    GeringIst nicht belegt
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • +2 weitere
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Ist nicht belegt
    • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
    Gering
    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Nicht quantifizierbarIst nicht belegt
    • C43 Bösartiges Melanom der Haut
    Ist nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C16 Bösartige Neubildung des Magens
    Ist nicht belegt
    • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
    • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
    • +1 weitere
    Gering
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    GeringIst nicht belegt
    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlichIst nicht belegt
    • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
    Nicht quantifizierbar
    • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
    Ist nicht belegt
    • C45 Mesotheliom
    Ist nicht belegt
    • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
    • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
    • +17 weitere
    GeringIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026