Result at a glance

Added benefit

Not proven
Mortality
Not assessable
Morbidity
No data are available
Quality of life
No data are available
Adverse effects
Not assessable
How to read the symbols
  • ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↔ no statistically significant or relevant difference
  • ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
  • ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
  • n.a.: not assessable
  • Ø No data are available

Therapeutic indication

Tecentriq als Monotherapie wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms (UC) die für eine Behandlung mit Cisplatin als ungeeignet angesehen werden, und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 %…Show full text

Tecentriq als Monotherapie wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms (UC) die für eine Behandlung mit Cisplatin als ungeeignet angesehen werden, und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen.

Patient group

Erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierenden Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen; Erstlinie

Added benefit

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Atezolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Major
  • Considerable
  • Minor
  • Non-quantifiable
  • Not proven: No added benefit has been proven
  • Lesser benefit

Endpoint overview

MortalityNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbidityNo data are availableEs liegen keine Daten vor.
Quality of lifeNo data are availableEs liegen keine Daten vor.
Adverse effectsNot assessableEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Active substance

Atezolizumab

Appropriate comparator therapy

Eine Chemotherapie nach Maßgabe des Arztes.

ICD codes

Show all 15 ICD codes

Diagnoses

Show all 14 diagnoses
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Atezolizumab aufgrund eines Antrages wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nach §13 (5. Kapitel § 13 Abs.1 Satz 1 VerfO).

Die erneute Nutzenbewertung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz von Atezolizumab als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms bei folgender Patientengruppe:
  1. Erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierenden Urothelkarzinom, die nicht für eine Behandlung mit Cisplatin geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen (Erstlinie)
Zu Patientengruppe a)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Atezolizumab als Monotherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:

Eine Chemotherapie nach Maßgabe des Arztes

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der einarmigen Studie IMvigor210 zur Behandlung mit Atezolizumab bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom vor. Diesen stellt er in einem nicht-adjustierten Vergleich die Ergebnisse von Studien zur Kombinationstherapie mit Carboplatin und Gemcitabin gegenüber.

Vor dem Hintergrund der besonderen Therapie- und Versorgungsituation im vorliegenden Anwendungsgebiet sieht der G-BA einen medizinischen Sachgrund, der es ausnahmsweise rechtfertigt, die Daten aus dem indirekten Vergleich gegenüber Carboplatin und Gemcitabin grundsätzlich zu berücksichtigen.

Hieraus können keine Schlussfolgerungen über die Zweckmäßigkeit der Kombination aus Carboplatin und Gemcitabin in der zulassungsüberschreitenden Anwendungsform in der Regelversorgung von Versicherten in der GKV abgeleitet werden.

Basis für den vorgelegten Vergleich bilden die jeweiligen Gesamtpopulationen der Studien gemäß dem ursprünglich zugelassenen Anwendungsgebiet von Atezolizumab ohne Einschränkung bezüglich der PD-L1-Expression. Dabei wurde für die Studie IMvigor210 ein im Vergleich zur Erstbewertung von Atezolizumab aktuellerer Datenschnitt berücksichtigt.

Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten waren nicht geeignet, einen Zusatznutzen von Atezolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abzuleiten, da insbesondere bezüglich der unerwünschten Ereignisse eine unvollständige Datenlage vorlag. Darüber hinaus waren die dargelegten Effekte nicht hinreichend groß, um auszuschließen, dass die Unterschiede nicht allein auf Störgrößen zurückzuführen waren. Weiterhin wäre für den vorgelegten Vergleich die nutzenbewertungsrelevante Teilpopulation aus der Studie IMvigor210 der Patienten mit Tumoren, die eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufwiesen, maßgeblich gewesen. Ergebnisse für diese Patienten wurden jedoch lediglich deskriptiv dargestellt. Somit liegen insbesondere für diese Patientenpopulation gemäß aktueller Zulassung keine geeigneten Daten vor.

Insgesamt ist für Patienten, die für eine Behandlung mit Cisplatin nicht geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen, ein Zusatznutzen von Atezolizumab als Monotherapie aufgrund der eingeschränkten Datenlage nicht belegt.

Der Beschluss ist bis zum 01.10.2022 befristet. Die Ergebnisse der derzeit noch laufenden Studie IMvigor130, auf deren Grundlage die Änderung des vorliegenden, zugelassenen Anwendungsgebietes von Atezolizumab durch die EMA vorgenommen wurde, liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Für die erneute Nutzenbewertung nach Fristablauf sollen im Dossier die Studienergebnisse zu allen patientenrelevanten Endpunkten aus der derzeit laufenden Studie IMvigor130 vorgelegt werden.

Decisions for Tecentriq (11)

ATC group names are the official German titles of ATC-GM, version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In English: The Scientific Institute of the AOK (WIdO) is the author of ATC-GM with DDD, which is based on the work “ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment” published by the WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology. The official publication is by the Federal Institute for Drugs and Medical Devices (BfArM).

Data status: 2026-10-29