Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit…
Ist nicht belegt
–
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
n.b.Nicht bewertbar
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab…Gesamten Text anzeigen
Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tislelizumab gegenüber Docetaxel:
a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Morbidität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Tislelizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren) oder - Pemetrexed (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie) oder - Nivolumab oder - Pembrolizumab (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 1 %)) oder - Atezolizumab oder - Docetaxel in Kombination mit Nintedanib (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und Adenokarzinom-Histologie)
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Tislelizumab:
„Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.“
In der Studie RATIONALE 303 wurde Tislelizumab gegenüber Docetaxel verglichen. Docetaxel jedoch stellt nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1-negativen Tumoren eine geeignete zweckmäßige Vergleichstherapie dar. Der G-BA sieht es daher als sachgerecht an, eine Aufteilung der Patientenpopulation nach PD-L1-Status vorzunehmen.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie
a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %
a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %
Zu a1)
In seinem Dossier legt der pharmazeutische Unternehmer lediglich Daten für Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 % vor. Es liegen somit keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. Im Ergebnis stellt der G-BA fest, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tislelizumab gegenüber Docetaxel:
a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Vorteil beim Endpunkt Alopezie erhoben mittels EORTC QLQ-LC13. Insgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil in der Gesamtrate der schweren UE. Im Detail überwiegend Vorteile bei den spezifischen UE
Aktiver Wirkstoff
Tislelizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren) oder - Pemetrexed (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie) oder - Nivolumab oder - Pembrolizumab (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 1 %)) oder - Atezolizumab oder - Docetaxel in Kombination mit Nintedanib (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und Adenokarzinom-Histologie)
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Tislelizumab:
„Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.“
In der Studie RATIONALE 303 wurde Tislelizumab gegenüber Docetaxel verglichen. Docetaxel jedoch stellt nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1-negativen Tumoren eine geeignete zweckmäßige Vergleichstherapie dar. Der G-BA sieht es daher als sachgerecht an, eine Aufteilung der Patientenpopulation nach PD-L1-Status vorzunehmen.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie
a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %
a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %
Zu a2)
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Hinsichtlich der Symptomatik zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Tislelizumab beim Endpunkt Alopezie. Für die weiteren Endpunkte der Symptomatik sowie für den Gesundheitszustand liegen keine bewertbaren Daten vor.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen ebenso keine bewertbaren Daten vor.
Bei den Nebenwirkungen zeigen sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Tislelizumab bei den schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3). Im Detail lassen sich bei spezifischen UE überwiegend Vorteile für Tislelizumab feststellen. Die für die Wirkstoffklasse der Immuncheckpoint-Inhibitoren relevanten Auswertungen zu den immunvermittelten UEs waren jedoch nicht bewertbar.
In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse liegen für Tislelizumab eine statistisch signifikante Verbesserung beim Endpunkt Alopezie erhoben mittels EORTC QLQ-LC13 und ein deutlicher Vorteil bei den schweren unerwünschten Ereignissen vor.
Bewertungsrelevante Limitationen ergeben sich jedoch dadurch, dass abgesehen von dem Endpunkt Alopezie keine bewertbaren Daten zu weiteren Endpunkten der Morbidität sowie keine bewertbaren Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vorliegen. Insbesondere in der hier vorliegenden fortgeschrittenen palliativen Therapiesituation wird Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität ein hoher Stellenwert beigemessen. Ein Vorteil im Gesamtüberleben konnte nicht nachgewiesen werden.
Zudem ist die untersuchte Studienpopulation nur sehr eingeschränkt auf die Versorgungsrealität übertragbar, da die Behandlung mit einem Immuncheckpoint-Inhibitor zusätzlich zur vorherigen platinbasierten Therapie inzwischen den Therapiestandard darstellt.
Im Ergebnis einer Abwägungsentscheidung stellt der G-BA fest, dass für Tislelizumab ein Zusatznutzen nicht belegt ist.