Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
b)Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit…Ist nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNicht bewertbarPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab…Gesamten Text anzeigen

Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tislelizumab gegenüber Docetaxel:

a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Tislelizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Docetaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren) oder - Pemetrexed (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie) oder - Nivolumab oder - Pembrolizumab (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 1 %)) oder - Atezolizumab oder - Docetaxel in Kombination mit Nintedanib (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und Adenokarzinom-Histologie)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Tislelizumab:

„Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.“

In der Studie RATIONALE 303 wurde Tislelizumab gegenüber Docetaxel verglichen. Docetaxel jedoch stellt nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1-negativen Tumoren eine geeignete zweckmäßige Vergleichstherapie dar. Der G-BA sieht es daher als sachgerecht an, eine Aufteilung der Patientenpopulation nach PD-L1-Status vorzunehmen.

Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie

a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %

a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %

Zu a1)

In seinem Dossier legt der pharmazeutische Unternehmer lediglich Daten für Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 % vor. Es liegen somit keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. Im Ergebnis stellt der G-BA fest, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tislelizumab gegenüber Docetaxel:

a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedEs liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedVorteil beim Endpunkt Alopezie erhoben mittels EORTC QLQ-LC13. Insgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in der Gesamtrate der schweren UE. Im Detail überwiegend Vorteile bei den spezifischen UE

Aktiver Wirkstoff

Tislelizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Docetaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren) oder - Pemetrexed (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und außer bei überwiegend plattenepithelialer Histologie) oder - Nivolumab oder - Pembrolizumab (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS ≥ 1 %)) oder - Atezolizumab oder - Docetaxel in Kombination mit Nintedanib (nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1 negativen Tumoren und Adenokarzinom-Histologie)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Tislelizumab:

„Tevimbra als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC nach vorheriger platinbasierter Therapie bei erwachsenen Patienten. Patienten mit EGFR-mutiertem oder ALK-positivem NSCLC sollen vor der Behandlung mit Tislelizumab ebenfalls zielgerichtete Therapien erhalten haben.“

In der Studie RATIONALE 303 wurde Tislelizumab gegenüber Docetaxel verglichen. Docetaxel jedoch stellt nur für Patientinnen und Patienten mit PD-L1-negativen Tumoren eine geeignete zweckmäßige Vergleichstherapie dar. Der G-BA sieht es daher als sachgerecht an, eine Aufteilung der Patientenpopulation nach PD-L1-Status vorzunehmen.

Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Therapie mit einer Platin-basierten Chemotherapie

a1) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 1 %

a2) Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 1 %

Zu a2)

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.

Hinsichtlich der Symptomatik zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Tislelizumab beim Endpunkt Alopezie. Für die weiteren Endpunkte der Symptomatik sowie für den Gesundheitszustand liegen keine bewertbaren Daten vor.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen ebenso keine bewertbaren Daten vor.

Bei den Nebenwirkungen zeigen sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Tislelizumab bei den schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3). Im Detail lassen sich bei spezifischen UE überwiegend Vorteile für Tislelizumab feststellen. Die für die Wirkstoffklasse der Immuncheckpoint-Inhibitoren relevanten Auswertungen zu den immunvermittelten UEs waren jedoch nicht bewertbar.

In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse liegen für Tislelizumab eine statistisch signifikante Verbesserung beim Endpunkt Alopezie erhoben mittels EORTC QLQ-LC13 und ein deutlicher Vorteil bei den schweren unerwünschten Ereignissen vor.

Bewertungsrelevante Limitationen ergeben sich jedoch dadurch, dass abgesehen von dem Endpunkt Alopezie keine bewertbaren Daten zu weiteren Endpunkten der Morbidität sowie keine bewertbaren Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vorliegen. Insbesondere in der hier vorliegenden fortgeschrittenen palliativen Therapiesituation wird Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität ein hoher Stellenwert beigemessen. Ein Vorteil im Gesamtüberleben konnte nicht nachgewiesen werden.

Zudem ist die untersuchte Studienpopulation nur sehr eingeschränkt auf die Versorgungsrealität übertragbar, da die Behandlung mit einem Immuncheckpoint-Inhibitor zusätzlich zur vorherigen platinbasierten Therapie inzwischen den Therapiestandard darstellt.

Im Ergebnis einer Abwägungsentscheidung stellt der G-BA fest, dass für Tislelizumab ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Beschlüsse zu Tevimbra (9)

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026