Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom nach mindestens zwei…
Non-quantifiable
–
ØNo data are available
n.a.Not assessable
ØNo data are available
n.a.Not assessable
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom: 1. nach einer autologen Stammzelltransplantation oder 2. nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation…Show full text
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom:
1. nach einer autologen Stammzelltransplantation oder
2. nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt.
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastischen großzelligen Lymphom.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Adcetris mit dem Wirkstoff Brentuximab Vedotin. Dieses Arzneimittel wurde als Orphan Drug in folgenden Anwendungsgebieten zugelassen: „Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom:
nach einer autologen Stammzelltransplantation oder
nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt.
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastischen großzelligen Lymphom.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach einer autologen Stammzelltransplantation
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach mind. 2 vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation/Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt (ASCT-naive Patienten)
Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens liegen die Ergebnisse der Zulassungsstudie SG035-0003 vor. Bei dieser Studie handelt es sich um eine einarmige, multizentrische offene Studie der Phase II. Weiterhin wurde vom pharmazeutischen Unternehmer ein historischer Vergleich auf Basis verschiedener Phase-II-Studien und retrospektiver Analysen von Fallberichten durchgeführt.
Aufgrund des einarmigen Studiendesigns der Zulassungsstudie SG035-0003 und der fehlenden Validität des vorgelegten historischen Vergleichs ist für die Endpunkte zur Mortalität, Morbidität und zu Nebenwirkungen eine vergleichende Beurteilung des Ausmaßes der Effekte auf der Grundlage der vorgelegten Daten nicht möglich. Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie keine Daten erhoben. Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Brentuximab Vedotin daher als nicht quantifizierbar ein. Ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Adcetris mit dem Wirkstoff Brentuximab Vedotin. Dieses Arzneimittel wurde als Orphan Drug in folgenden Anwendungsgebieten zugelassen: „Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom:
nach einer autologen Stammzelltransplantation oder
nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt.
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastischen großzelligen Lymphom.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach einer autologen Stammzelltransplantation
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach mind. 2 vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation/Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt (ASCT-naive Patienten)
Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens liegen die Ergebnisse der Zulassungsstudie SG035-0004 vor. Bei dieser Studie handelt es sich um eine einarmige, multizentrische offene Studie der Phase II. Weiterhin wurde vom pharmazeutischen Unternehmer ein historischer Vergleich durchgeführt.
Aufgrund des einarmigen Studiendesigns der Zulassungsstudie SG035-0004 und der fehlenden Validität des vorgelegten historischen Vergleichs ist für die Endpunkte zur Mortalität, Morbidität und zu Nebenwirkungen eine vergleichende Beurteilung des Ausmaßes der Effekte auf der Grundlage der vorgelegten Daten nicht möglich. Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie keine Daten erhoben.
Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Brentuximab Vedotin daher als nicht quantifizierbar ein. Ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt.
Added benefit
nicht quantifizierbar
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable: The scientific evidence does not permit quantification
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Adcetris mit dem Wirkstoff Brentuximab Vedotin. Dieses Arzneimittel wurde als Orphan Drug in folgenden Anwendungsgebieten zugelassen: „Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom:
nach einer autologen Stammzelltransplantation oder
nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt.
Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastischen großzelligen Lymphom.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach einer autologen Stammzelltransplantation
Behandlung rezidivierter/refraktärer CD30+ Hodgkin-Lymphome nach mind. 2 vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation/Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt (ASCT-naive Patienten)
Für Patientinnen und Patienten mit rezidivierten/refraktären Hodgkin-Lymphomen, für die eine autologe Stammzelltransplantation als Behandlungsoption nicht in Frage kommt, liegt keine relevante Einzelstudie zugrunde. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurden selektierte Daten einzelner, ASCT-naiver Patienten aus Phase-I-Studien sowie aus Named Patient Programs (NPP-)Fallserien zusammengefasst. Es wurden vom pharmazeutischen Unternehmer insgesamt 59 Patienten in die Auswertung eingeschlossen, die mindestens 2 vorangegangene Therapien erhalten haben und für die eine Stammzelltransplantation oder Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommen. Bei 41 dieser Patienten kann von einer zulassungskonformen Behandlung mit Brentuximab Vedotin ausgegangen werden.
Aufgrund der fehlenden Kontrollgruppe in den vorgelegten Studien oder Fallserien ist für die Morbidität und zu den Nebenwirkungen keine vergleichende Bewertung möglich. Daten zur Gesamtmortalität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in den vorgelegten Studien oder Fallserien nicht erhoben. Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Brentuximab Vedotin daher als nicht quantifizierbar ein. Ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.