Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Daratumumab.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Daratumumab ist indiziert in Kombination mit Bortezomib, Thalidomid und Dexamethason für die Behandlung erwachsener Patienten mit neu diagnostiziertem multiplen Myelom, die für eine autologe Stammzelltransplantation geeignet sind.
Daratumumab weist eine Zulassung als Orphan Drug auf.
Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:
- eine Induktionstherapie bestehend aus: einer Bortezomib-Dexamethason-basierten Dreifach-Kombinationstherapie nach Maßgabe des Arztes
- gefolgt von einer Hochdosistherapie mit Melphalan und anschließender autologer Stammzelltransplantation,
Der pharmazeutische Unternehmer stellte Ergebnisse der RCT CASSIOPEIA vor. In Teil 1 der Studie wird das Regime Daratumumab + Bortezomib + Thalidomid + Dexamethason (D-VTd) mit dem Regime Bortezomib + Thalidomid + Dexamethason (VTd) in der Induktions- und Konsolidierungsphase verglichen. In Teil 2 der Studie schließt sich nach Re-Randomisierung der Patienten aus Teil 1 eine Erhaltungsphase aus Daratumumab oder beobachtendem Abwarten an.
Die Zulassung umfasst nur die Induktions- und Konsolidierungsphase, nicht hingegen die Erhaltungstherapie. Demgemäß kann Teil 1 der Studie ungeachtet der nicht dem Versorgungsstandard entsprechenden Erhaltungstherapie in Teil 2 der Studie zur Bewertung des Zusatznutzens herangezogen werden. Zwar ist davon auszugehen, dass zur Erhebung der Daten zum Gesamtüberleben zum 2. Datenschnitt bereits alle Patienten in die Erhaltungstherapie übergegangen sind. Jedoch wird angenommen, dass zum einen durch die Re-Randomisierung kein verzerrender Effekt zwischen den beiden Behandlungsarmen auftritt, und zum anderen, dass insgesamt Effekte auf das Gesamtüberleben durch die Erhaltungstherapie erst deutlich später auftreten. Es verbleiben jedoch relevante Unsicherheiten in der Bewertung.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich deutlich positiver Effekt unter der Daratumumab-Kombinationstherapie D-VTd. Bedingt durch die deutlichen Unsicherheiten kann dieser in seinem Ausmaß nicht quantifiziert werden.
In der Kategorie Morbidität liegt ein Vorteil für D-VTd in Bezug auf das Symptom „Schmerzen“ vor. Kein Unterschied wird in Bezug auf den Gesundheitszustand festgellt.
Hinsichtlich der Kategorie Lebensqualität zeigt sich ebenfalls ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von D-VTd.
In der Kategorie Nebenwirkungen liegt kein Unterschied hinsichtlich schwerwiegenden UEs, schweren UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) und Abbruch wegen UEs vor.
Insgesamt liegen somit Vorteile hinsichtlich des Gesamtüberlebens, der Krankheitssymptomatik und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor. Bedingt durch die beschriebenen relevanten Unsicherheiten kann das Ausmaß des Vorteils im Gesamtüberleben nicht quantifiziert werden.
In der Gesamtschau liegt ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vor.