↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Adcetris wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit CD30+ HL mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer ASCT.
Patientengruppe
Erwachsene mit CD30+ HL mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer ASCT
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens:
Nicht quantifizierbar
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Vorteil im Endpunkt "Zeit bis zum Beginn einer allogenen Transplantation“.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten SUE, schwere UE (CTCAE Grad ≥ 3) und Therapieabbruch aufgrund von UE. Im Detail insbesondere Nachteil bei peripheren Neuropathien jeglichen Schweregrads.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebiets des Arzneimittels Adcetris mit dem Wirkstoff Brentuximab Vedotin.
Dieses Arzneimittel ist als Orphan Drug zugelassen.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Adcetris wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit CD30+ HL mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer ASCT.“
Für die Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens von Brentuximab Vedotin liegen aus der Studie AETHERA Ergebnisse im Vergleich zu Placebo zur Mortalität (Gesamtüberleben), Morbidität und zu Nebenwirkungen vor. Der pharmazeutische Unternehmer stützt seine Auswertungen vorwiegend auf die Patientenpopulation mit mehr als einem Risikofaktor. Da jedoch das Anwendungsgebiet nicht explizit die Anzahl der Risikofaktoren konkretisiert, werden für den Beschluss sowohl die Gesamtpopulation als auch die Teilpopulation der Patienten mit ≥ 2 Risikofaktoren berücksichtigt. Von einer getrennten Bewertung der zwei Patientenpopulationen wird jedoch abgesehen.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigen die Ergebnisse keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Aufgrund der hohen Cross-Over-Rate ist das Ergebnis zum Gesamtüberleben potentiell hoch verzerrt und nicht valide interpretierbar.
Bei dem Endpunkt „Zeit bis zum Beginn einer allogenen Transplantation“ zeigt sich eine statistisch signifikante Risikoreduktion für die Durchführung einer Stammzelltransplantation nur bei Patienten mit ≥ 2 Risikofaktoren. Da in Bezug auf diesen Endpunkt wesentliche Informationen über die Umstände der Behandlungsentscheidung für bzw. gegen eine allogene Transplantation sowie die Relevanz der Therapie für die Studienpopulation unklar bleiben und weitere methodische Limitationen die Aussagesicherheit des Ergebnisses einschränken, ergeben sich vor dem Hintergrund eines langjährigen Verlaufs der Erkrankung Unsicherheiten in der Interpretation der Daten. Um den Effekt einer Verzögerung einer allogenen Stammzelltransplantation, auch auf das Gesamtüberleben, besser beurteilen zu können, sind die Daten aus der Nachbeobachtung der derzeit noch laufenden Studie erforderlich.
Daten zur Lebensqualität wurden in der vorliegenden Studie nicht erhoben.
Die Gesamtschau der Nebenwirkungen zeigt zu den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE), schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE Grad ≥ 3), Therapieabbrüchen und vor allem zu den peripheren Neuropathien statistisch signifikante Ergebnisse zuungunsten des zu bewertenden Arzneimittels auf.
Im Ergebnis stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens als nicht quantifizierbar ein. Ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.