Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen
Ist nicht belegt
–
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger…Gesamten Text anzeigen
Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert.
Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt.
Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert.
Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des
progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt .
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Yervoy mit dem Wirkstoff Ipilimumab.
Das hier bewertete neue Anwendungsgebiet lautet: „Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt.“
Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen nach den Kriterien Vorbehandlung und BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von nicht-vorbehandelten Erwachsenen mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen mit BRAF-V600-Mutation lautet:
Vemurafenib in Kombination mit Cobimetinib
oder
Dabrafenib in Kombination mit Trametinib
Für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Tumor ist der Zusatznutzen von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt, da vom pharmazeutischen Unternehmer keine direkt vergleichende Studie vorgelegt wurde, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre.
Der vorgelegte matching-adjustierte indirekte Vergleich ist allein aufgrund der unvollständig dargelegten und unsystematischen Recherche zu Studien mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht heranzuziehen. Des Weiteren wurde für keinen der berichteten Endpunkte ein Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen festgestellt, der ein Ausmaß erreicht, mit dem trotz der methodischen Limitationen eine Bewertung des Zusatznutzens möglich gewesen wäre.
Nicht-vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen mit BRAF-V600-Wildtyp
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Nivolumab:
Hinweis auf einen geringeren Nutzen.
Beleg
Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
Anhaltspunkt
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen: Nutzen des Arzneimittels ist geringer als der Nutzen der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Morbidität
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteil im Endpunkt Obstipation.
Lebensqualität
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteil im Endpunkt kognitive Funktion.
Nebenwirkungen
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3-4) und Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse.
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Malignes Melanom des Gesichts
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Yervoy mit dem Wirkstoff Ipilimumab.
Das hier bewertete neue Anwendungsgebiet lautet: „Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt.“
Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen nach den Kriterien Vorbehandlung und BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von nicht-vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen mit BRAF-V600-wildtyp lautet: Pembrolizumab oder Nivolumab.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zur Nutzenbewertung Daten der randomisierten, doppelblinden, aktiv kontrollierten, dreiarmigen Parallelgruppenstudie CA209-067, der offenen, aktiv kontrollierten Phase I Studie CA209-038 sowie der randomisierten, kontrollierten Studie CA209-170 eingereicht.
Relevant für die vorliegende Bewertung sind der Ipilimumab/Nivolumab-Arm und der Nivolumab-Arm der Studie CA209-067.
In der Gesamtbetrachtung aller im Nutzenbewertungsverfahren verfügbaren Daten ergeben sich ausschließlich negative Effekte für die Kombination aus Ipilimumab und Nivolumab gegenüber Nivolumab. Für die bewertungsrelevante Teilpopulation der therapienaiven Patienten mit fortgeschrittenem BRAF-V600-wildtyp-Melanom lassen sich erhebliche Nachteile insbesondere für die Endpunkte schwerwiegende UE und schwere UE (CTCAE Grad 3-4) sowie Abbruch wegen UE feststellen.
Zudem sind statistisch signifikante Unterschiede zuungunsten von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab in der Skala „Obstipation“ des EORTC-QLQ-C30-Fragebogens in der Endpunktkategorie Morbidität sowie in der Skala „Kognitive Funktion“ in der Endpunktkategorie Lebensqualität vorhanden.
Aufgrund des ausgeprägten Nebenwirkungspotentials, bei gleichzeitiger Abwesenheit positiver Effekte, kann aus den vorliegenden Daten ein geringerer Zusatznutzen für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber einer Monotherapie mit Nivolumab bei der Behandlung von therapienaiven Patienten mit fortgeschrittenem BRAF-V600-wildtyp-Melanom abgeleitet werden.
Unter Berücksichtigung der teilweisen hohen Verzerrungspotentiale auf Endpunktebene und der geringen Patientenzahlen in der unverblindeten Studie CA209-038, stuft der G-BA die Aussagesicherheit der Ergebnisse als „Hinweis“ ein.
In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Hinweis auf einen geringeren Nutzen fest.
Vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Morbidität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Ipilimumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes in Abhängigkeit von der jeweiligen Vortherapie und unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus (hiervon ausgenommen: Dacarbazin und Lomustin).
Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges
Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
Malignes Melanom des Augenlids
Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k.
Malignes Melanom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Yervoy mit dem Wirkstoff Ipilimumab.
Das hier bewertete neue Anwendungsgebiet lautet: „Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt.“
Der G-BA hat in diesem Anwendungsgebiet drei Patientenpopulationen nach den Kriterien Vorbehandlung und BRAF-V600 Mutationsstatus unterschieden.
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen lautet: Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes in Abhängigkeit von der jeweiligen Vortherapie und unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus (hiervon ausgenommen: Dacarbazin und Lomustin).
Für vorbehandelte Patienten ist der Zusatznutzen von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt, da vom pharmazeutischen Unternehmer keine Studie vorgelegt wurde, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre.