Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Beträchtlich

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNegativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
b)Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert.

Subpopulation a)

BeträchtlichHinweis
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 1-2)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber Sunitinib:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil bezüglich der krankheitsbedingten Symptomatik (FKSI-DRS).
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (FACT-G Gesamtscore).
NebenwirkungenNegativer Effekt bei hoher AussagesicherheitNachteile in den Endpunkten schwerwiegende UE und Therapieabbrüche aufgrund von UE, Vorteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad 3-4). Im Detail Vor- und Nachteile in einzelnen spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Ipilimumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

− Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a oder − Monotherapie mit Pazopanib oder − Monotherapie mit Sunitinib

ICD-Codes

Diagnosen

  • Nierenzellkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den Wirkstoff Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab in einem neuen Anwendungsgebiet:

„Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert“

In der Nutzenbewertung wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 1-2)
und
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)
zu Patientengruppe a)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:
  • Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a
oder
  • Monotherapie mit Pazopanib
oder
  • Monotherapie mit Sunitinib
Für die Nutzenbewertung legte der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte, offene, multizentrische Phase-III-Studie CheckMate 214 (CA209-214) vor, in der Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Sunitinib verglichen wurde.

Die Studie CheckMate 214 wurde angesichts des Überlegenheitsnachweises von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber Sunitinib vorzeitig beendet und befindet sich gegenwärtig in der Nachbeobachtungsphase.

Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab führt gegenüber Sunitinib zu einem deutlichen Vorteil im Gesamtüberleben. Unsicherheiten bestehen bezüglich des beobachteten Effektes aufgrund von Effektmodifikationen durch die Merkmale „PD-L1-Status“ und „Alter“.

Weitere Vorteile der Kombinationstherapie im Vergleich zu Sunitinib zeigen sich in einer Verringerung der krankheitsbedingten Symptomatik und einer Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

Bei den Nebenwirkungen liegen sowohl positive als auch negative Effekte der Kombinationstherapie im Vergleich zu Sunitinib vor. Dem Vorteil bei den schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE-Grad 3-4) stehen Nachteile bei den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen gegenüber. Bei den spezifischen unerwünschten Ereignissen zeigen sich für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber Sunitinib.

In einer Abwägungsentscheidung gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen.

In der Gesamtschau wird ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.

Subpopulation b)

BeträchtlichHinweis
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber Sunitinib:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad 3-4). Im Detail Vor- und Nachteile in einzelnen spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Ipilimumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

− Sunitinib oder − Temsirolimus

ICD-Codes

Diagnosen

  • Nierenzellkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den Wirkstoff Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab in einem neuen Anwendungsgebiet:

„Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert“

In der Nutzenbewertung wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 1-2)
und
  1. Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3)
zu Patientengruppe b)

Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA wie folgt bestimmt:
  • Sunitinib
oder
  • Temsirolimus
Für die Nutzenbewertung legte der pharmazeutische Unternehmer die randomisierte, offene, multizentrische Phase-III-Studie CheckMate 214 (CA209-214) vor, in der Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Sunitinib verglichen wurde.

Die Studie CheckMate 214 wurde angesichts des Überlegenheitsnachweises von Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab gegenüber Sunitinib vorzeitig beendet und befindet sich gegenwärtig in der Nachbeobachtungsphase.

Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab führt gegenüber Sunitinib zu einer deutlichen Verbesserung des Gesamtüberlebens.

Weder in der Endpunktkategorie Morbidität noch Lebensqualität zeigt sich für die Kombinationstherapie im Vergleich zu Sunitinib ein Vorteil oder ein Nachteil.

Hinsichtlich der Nebenwirkungen lässt sich für die Kombinationstherapie ein Vorteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufgrund von positiven Effekten bei den schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE-Grad 3-4) feststellen. Bei den spezifischen unerwünschten Ereignissen zeigen sich für Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber Sunitinib.

Insgesamt stehen der deutlichen Verlängerung des Gesamtüberlebens und dem Vorteil bei den Nebenwirkungen im Vergleich zu Sunitinib keine Nachteile bei der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität gegenüber.

In der Gesamtschau wird ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.

Beschlüsse zu Yervoy (6)

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026