↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Ramucirumab (Cyramza) ist in Kombination mit FOLFIRI (Irinotecan, Folinsäure und 5-Fluorouracil) indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem metastasierten Kolorektalkarzinom (mKRK) mit Tumorprogress während oder nach vorausgegangener Therapie mit Bevacizumab,…Gesamten Text anzeigen
Ramucirumab (Cyramza) ist in Kombination mit FOLFIRI (Irinotecan, Folinsäure und 5-Fluorouracil) indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem metastasierten Kolorektalkarzinom (mKRK) mit Tumorprogress während oder nach vorausgegangener Therapie mit Bevacizumab, Oxaliplatin und einem Fluoropyrimidin.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit einem metastasierten Kolorektalkarzinom (mKRK) mit Tumorprogress während oder nach vorausgegangener Therapie mit Bevacizumab, Oxaliplatin und einem Fluoropyrimidin
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der Kombinations-Chemotherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten Fatigue, Appetitverlust und Verstopfung.
Lebensqualität
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten globaler Gesundheitsstatus, körperliche Funktion, Rollenfunktion und emotionale Funktion.
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3), Therapieabbruch wegen UE sowie im Detail bei spezifischen UE.
Aktiver Wirkstoff
Ramucirumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Kombinations-Chemotherapie aus 5-Fluorouracil + Folinsäure + Irinotecan
Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
Bösartige Neubildung der Appendix vermiformis
Bösartige Neubildung des Rektums
Bösartige Neubildung der Flexura coli sinistra
Bösartige Neubildung des Kolons
Bösartige Neubildung des Colon transversum
Bösartige Neubildung des Colon descendens
Bösartige Neubildung des Colon ascendens
Bösartige Neubildung des Zäkums
Bösartige Neubildung der Flexura coli dextra
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Die Nutzenbewertung erfolgt für das neue Arzneimittel Cyramza mit dem Wirkstoff Ramucirumab. Cyramza ist in Kombination mit FOLFIRI (Irinotecan, Folinsäure und 5-Fluorouracil) indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem metastasierten Kolorektalkarzinom mit Tumorprogress während oder nach vorausgegangener Therapie mit Bevacizumab, Oxaliplatin und einem Fluoropyrimidin.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA die Kombinations-Chemotherapie FOLFIRI bestimmt.
Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der doppelblinden, kontrollierten, multizentrischen Phase-III-Studie RAISE vor, in welcher Ramucirumab + FOLFIRI gegenüber FOLFIRI + Placebo verglichen wurde.
Für die Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität wurden in der Studie RAISE Hinweise oder Belege für eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Geschlecht“ gezeigt.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass geschlechtsunabhängige Faktoren den beobachteten Effektmodifikationen zugrunde liegen. Daneben stützen weder Studien zu dem Wirkstoff in anderen Indikationsgebieten noch Studienergebnisse zu pharmakologisch verwandten Wirkstoffen im Anwendungsgebiet die Effektmodifikation hinsichtlich des Geschlechts.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und angesichts verbliebener Unsicherheiten wurde der Zusatznutzen auf Basis der Gesamtpopulation bewertet.
Die Ergebnisse der RAISE-Studie zeigen eine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens für die Behandlung mit Ramucirumab + FOLFIRI im Vergleich zu FOLFIRI + Placebo.
Der Vorteil für die Überlebensdauer steht Nachteilen in den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3), Therapieabbruch wegen UE sowie in einzelnen spezifischen UE gegenüber. Zudem liegen für Ramucirumab negative Effekte hinsichtlich der Krankheitssymptome Fatigue, Appetitverlust und Verstopfung sowie für die gesundheitsbezogene Lebensqualität in den Endpunkten globaler Gesundheitsstatus, körperliche Funktion, Rollenfunktion und emotionale Funktion vor.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von medizinischen Sachverständigen, des Krankheitsstadiums sowie vorliegender Unsicherheiten bezogen auf die Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf die klinische Behandlungspraxis, gelangt der G-BA zum Ergebnis, dass die patientenrelevanten negativen Effekte von Ramucirumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie derart von Bedeutung sind, dass der Vorteil hinsichtlich der gering ausgeprägten Verlängerung der Überlebensdauer in der Gesamtbewertung nicht überwiegt.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass für Ramucirumab in Kombination mit FOLFIRI zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem metastasierten Kolorektalkarzinom mit Tumorprogress während oder nach vorausgegangener Therapie mit Bevacizumab, Oxaliplatin und einem Fluoropyrimidin ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
Beschlüsse zu Cyramza (5)
2016
Dieser Beschluss
C18 Bösartige Neubildung des Kolons
C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang