Erwachsene Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des…
Ist nicht belegt
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n.b.Nicht bewertbar
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n.b.Nicht bewertbar
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↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Cyramza ist in Kombination mit Paclitaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- und Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie.…Gesamten Text anzeigen
Cyramza ist in Kombination mit Paclitaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- und Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie.
Cyramza ist als Monotherapie indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie, wenn diese Patienten für eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel nicht geeignet sind.
Erwachsene Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel geeignet ist
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Therapie nach Maßgabe des Arztes:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Lebensqualität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Endpunkt emotionale Funktion (Zeit bis zur Verschlechterung) sowie in den Endpunkten körperliche Funktion, emotionale Funktion, kognitive Funktion und Rollenfunktion (Responderanalysen bis Zyklus 2).
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3).
Aktiver Wirkstoff
Ramucirumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Therapie nach Maßgabe des Arztes unter Beachtung der jeweiligen Zulassung.
Bösartige Neubildung des gastroösophagealen Überganges
Bösartige Neubildung der kleinen Magenkurvatur
Bösartige Neubildung des Fundus ventriculi
Bösartige Neubildung der vorderen Magenwand a.n.k.
Magenkrebs
Bösartige Neubildung der großen Magenkurvatur
Bösartige Neubildung des Pylorus
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Cyramza mit dem Wirkstoff Ramucirumab aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status.
Cyramza ist in Kombination mit Paclitaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- und Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie.
Zudem ist Cyramza als Monotherapie zugelassen, für Patienten, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel nicht geeignet ist.
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
a) Erwachsene Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel geeignet ist
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Therapie nach Maßgabe des Arztes unter Beachtung der jeweiligen Zulassung bestimmt.
Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der Studie RAINBOW vor. Hierbei handelt es sich um eine doppelblinde, randomisierte, multizentrische Studie zum Vergleich von Ramucirumab + Paclitaxel gegenüber Paclitaxel.
In der Studie RAINBOW war für die Kontrollgruppe eine Monotherapie mit Paclitaxel per Studienprotokoll vorgegeben. Somit bestand für den Studienarzt keine Auswahlmöglichkeit aus mehreren Therapieoptionen, die im vorliegenden Anwendungsgebiet in Betracht kommen.
Der G-BA sieht in der besonderen Therapie- und Versorgungsituation im vorliegenden Anwendungsgebiet einen medizinischen Sachgrund, der es ausnahmsweise rechtfertigt, die Daten aus der Studie RAINBOW heranzuziehen.
In der Gesamtbetrachtung wird der Vorteil hinsichtlich der erzielten geringen Verlängerung der Überlebenszeit sowie einem positiven Ergebnis zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Berücksichtigung des Nachteils bei den Nebenwirkungen als eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens bewertet.
Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Ramucirumab + Paclitaxel gegenüber Paclitaxel als gering ein.
Die vorliegenden Daten zur Symptomatik, zum Gesundheitszustand und zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität sind jedoch mit großer Unsicherheit behaftet, weshalb die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen als „Anhaltspunkt“ eingestuft wird.
Erwachsene Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel nicht geeignet ist
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:
Bösartige Neubildung des gastroösophagealen Überganges
Bösartige Neubildung der kleinen Magenkurvatur
Bösartige Neubildung des Fundus ventriculi
Bösartige Neubildung der vorderen Magenwand a.n.k.
Magenkrebs
Bösartige Neubildung der großen Magenkurvatur
Bösartige Neubildung des Pylorus
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Cyramza mit dem Wirkstoff Ramucirumab aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status.
Cyramza ist in Kombination mit Paclitaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- und Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie.
Zudem ist Cyramza als Monotherapie zugelassen, für Patienten, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel nicht geeignet ist.
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 2 Patientengruppen unterschieden:
b) Erwachsene Patienten mit einem fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress nach vorausgegangener Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie, für die eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel nicht geeignet ist
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Best-Supportive-Care (BSC) bestimmt.
Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der Studie REGARD vor. Hierbei handelt es sich um eine doppelblinde, randomisierte, multizentrische Studie zum Vergleich von Ramucirumab + BSC gegenüber BSC.
Nach den Ein - oder Ausschlusskriterien der REGARD-Studie wurde die Studienpopulation nicht danach ausgewählt, inwieweit für die Patienten eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel infrage kommt. Allerdings weist der hohe Anteil der Patienten, welche nach Ende der Studienbehandlung eine Chemotherapie erhielten, darauf hin, dass eine Chemotherapie für einen relevanten Teil der Studienpatienten noch infrage gekommen wäre. Angesichts des progredienten Verlaufs der vorliegenden Erkrankung kann zudem angenommen werden, dass zu Studienbeginn noch mehr Patienten für eine Chemotherapie infrage gekommen wären als zum Studienende.
Im vorliegenden Verfahren wurden keine Belege dafür vorgelegt, dass es sich bei den eingeschlossenen Patienten in der Mehrheit um die Patientenpopulation laut zugelassenem Anwendungsgebiet handelt oder dass die Studienergebnisse auf die von der Zulassung umfasste Population für die Monotherapie mit Ramucirumab übertragbar sind.
Zusammengefasst ist die Studie REGARD nicht geeignet den Zusatznutzen einer Monotherapie mit Ramucirumab für die Patientenpopulation laut zugelassenem Anwendungsgebiet zu bewerten, da die Studie nicht darauf ausgelegt war diese Patientenpopulation abzubilden, der Anteil dieser Patientenpopulation in der Studie nicht zur Bestimmung des Zusatznutzens ausreicht und eine Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf diese Patientenpopulation nicht belegt ist.