Postmenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im…
Ist nicht belegt
–
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Verzenios in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von prämenopausalen und postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalem Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem, nodal-positivem Brustkrebs im frühen Stadium…Gesamten Text anzeigen
Verzenios in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von prämenopausalen und postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalem Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem, nodal-positivem Brustkrebs im frühen Stadium mit einem hohen Rezidivrisiko.
Bei prä- oder perimenopausalen Frauen sollte die endokrine Aromatasehemmer-Therapie mit einem LHRH-Agonisten (LHRH = Luteinising Hormone Releasing Hormone) kombiniert werden.
Prämenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Abemaciclib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil bei der Vermeidung von Rezidiven (Rezidivrate und krankheitsfreies Überleben).
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten SUE, schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3), Therapieabbrüche wegen UE.
Aktiver Wirkstoff
Abemaciclib
Zweckmäßige Vergleichstherapie
- Tamoxifen (ggf. zusätzlich mit einer Ausschaltung der Ovarialfunktion)
oder
- Olaparib als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie (kommt nur für Patientinnen mit einer Keimbahn-BRCA1/2-Mutationen infrage)
oder
- ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Letrozol oder Exemestan) in Kombination mit einer Ausschaltung der Ovarialfunktion (Exemestan nur in Kombination mit Triptorelin)
oder
- Ribociclib in Kombination mit einem Aromataseinhibitor
Bösartige Neubildung der äußeren 2 Quadranten der Brustdrüse
Mammakarzinom
Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Abemaciclib aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 20.10.2022.
Das bewertete Anwendungsgebiet lautet: Abemaciclib in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von erwachsenen prämenopausalen und postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalem Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem, nodal-positivem Brustkrebs im frühen Stadium mit einem hohen Rezidivrisiko.
Es wurden die beiden Patientengruppen
a1) Prämenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko und
a2) Postmenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko erneut bewertet.
Der pharmazeutische Unternehmer legt Ergebnisse für die entsprechenden Teilpopulationen aus der noch laufenden, offenen RCT MONARCH-E vor, in der Abemaciclib in Kombination mit endokriner Standardtherapie mit einer endokrinen Standardtherapie verglichen wird.
Zur Patientengruppe a1)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Tamoxifen (ggf. zusätzlich mit einer Ausschaltung der Ovarialfunktion) oder Olaparib als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie (nur für Patientinnen mit Keimbahn-BRCA1/2-Mutationen) oder ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Letrozol oder Exemestan) in Kombination mit einer Ausschaltung der Ovarialfunktion (Exemestan nur in Kombination mit Triptorelin) oder Ribociclib in Kombination mit einem Aromataseinhibitor bestimmt.
Für das Gesamtüberleben zeigt sich ein Vorteil, der insgesamt als eine relevante, aber nicht mehr als eine geringe Verbesserung bewertet wird.
Bezüglich der Morbidität wird ein relevanter, aber nicht mehr als geringer Vorteil bei der Vermeidung von Rezidiven festgestellt. Für die Symptomatik (FACIT-Fatigue) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil, jedoch lässt sich nicht ableiten, dass der beobachtete Effekt relevant ist. Für den Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) liegt kein Unterschied vor. Insgesamt wird für die Morbidität ein Vorteil abgeleitet.
Bei der Lebensqualität (FACT-B) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil, jedoch lässt sich nicht ableiten, dass der beobachtete Effekt relevant ist. Somit wird weder ein Vor- noch Nachteil festgestellt.
Für die Nebenwirkungen wird aufgrund der Nachteile bei den Endpunkten SUE, schwere UE und Abbruch wegen UE und im Detail auch bei den spezifischen UE insgesamt ein bedeutsamer Nachteil abgeleitet.
In der Gesamtbetrachtung stehen dem jeweils relevanten, aber nicht mehr als geringen Vorteil im Gesamtüberleben und bei den Rezidiven bedeutsame Nachteile bei den Nebenwirkungen gegenüber. Der G-BA kommt in einer Abwägungsentscheidung zu dem Ergebnis, dass eine moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapie-relevanten Nutzens und somit ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen für Patientengruppe a1 vorliegt.
Postmenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Abemaciclib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil bei der Vermeidung von Rezidiven (Rezidivrate und krankheitsfreies Überleben).
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen
↓↓Negativer Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nachteile in den Endpunkten SUE, schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3), Therapieabbrüche wegen UE.
Aktiver Wirkstoff
Abemaciclib
Zweckmäßige Vergleichstherapie
- ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Letrozol) allein, ggf. Tamoxifen falls Aromataseinhibitoren nicht geeignet sind
oder
- ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Exemestan) in Sequenz nach Tamoxifen
oder
- Olaparib als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie (kommt nur für Patientinnen mit Keimbahn-BRCA1/2-Mutationen infrage)
oder
- Ribociclib in Kombination mit einem Aromataseinhibitor
Bösartige Neubildung der äußeren 2 Quadranten der Brustdrüse
Mammakarzinom
Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Abemaciclib aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 20.10.2022.
Das bewertete Anwendungsgebiet lautet: Abemaciclib in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von erwachsenen prämenopausalen und postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalem Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem, nodal-positivem Brustkrebs im frühen Stadium mit einem hohen Rezidivrisiko.
Es wurden die beiden Patientengruppen
a1) Prämenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko und
a2) Postmenopausale Frauen mit einem Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko erneut bewertet.
Der pharmazeutische Unternehmer legt Ergebnisse für die entsprechenden Teilpopulationen aus der noch laufenden, offenen RCT MONARCH-E vor, in der Abemaciclib in Kombination mit endokriner Standardtherapie mit einer endokrinen Standardtherapie verglichen wird.
Zur Patientengruppe a2)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Letrozol) allein, ggf. Tamoxifen, falls Aromataseinhibitoren nicht geeignet sind oder ein Aromataseinhibitor (Anastrozol oder Exemestan) in Sequenz nach Tamoxifen oder Olaparib als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie (nur für Patientinnen mit Keimbahn-BRCA1/2-Mutationen) oder Ribociclib in Kombination mit einem Aromataseinhibitor bestimmt.
Für das Gesamtüberleben liegt kein Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen vor.
In der Kategorie Morbidität liegt ein relevanter, aber nicht mehr als geringer Vorteil bei der Vermeidung von Rezidiven vor. Für die Symptomatik (FACIT-Fatigue) und den Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) zeigen sich Nachteile, jedoch lässt sich nicht ableiten, dass die beobachteten Effekte relevant sind. Insgesamt wird ein Vorteil abgeleitet.
Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (FACT-B) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil, jedoch lässt sich jedoch nicht ableiten, dass der beobachtete Effekt relevant ist. Somit lässt sich weder ein Vor- noch Nachteil feststellen.
Für die Nebenwirkungen wird aufgrund der Nachteile bei den Endpunkten SUE, schwere UE und Abbruch wegen UE und im Detail auch bei den spezifischen UE insgesamt ein bedeutsamer Nachteil abgeleitet.
Zusammenfassend stehen dem relevanten, aber nicht mehr als geringen Vorteil bei den Rezidiven bedeutsame Nachteile bei den Nebenwirkungen gegenüber. Für das Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied. In einer Abwägungsentscheidung kommt der G-BA, vor dem Hintergrund der absoluten Differenz der Rezidivereignisse in den Behandlungsgruppen zu dem Ergebnis, dass die bedeutsamen Nachteile bei den Nebenwirkungen den relevanten, aber nicht mehr als geringen Vorteil bei den Rezidiven infrage stellt. Dabei wird berücksichtigt, dass die Aussagekraft der vorliegenden Ergebnisse zu Rezidiven limitiert ist, da Zensierungen bereits früh und dann kontinuierlich über den gesamten Verlauf sowie in relevantem Umfang auftraten. Somit wird festgestellt, dass ein Zusatznutzen für Patientengruppe a2 nicht belegt ist.