Erwachsene mit metastasiertem Basalzellkarzinom (mBCC), die zuvor mit einem Hedgehog-Inhibitor…
Ist nicht belegt
–
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Libtayo ist indiziert als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Basalzellkarzinom (locally advanced basal cell carcinoma, laBCC, oder metastatic basal cell carcinoma, mBCC), bei denen eine Krankheitsprogression…Gesamten Text anzeigen
Libtayo ist indiziert als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Basalzellkarzinom (locally advanced basal cell carcinoma, laBCC, oder metastatic basal cell carcinoma, mBCC), bei denen eine Krankheitsprogression unter einem Hedgehog-Signalweg-Inhibitor (hedgehog pathway inhibitor, HHI) aufgetreten ist oder die eine Unverträglichkeit gegen einen HHI haben.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom (laBCC), die zuvor mit einem Hedgehog-Inhibitor behandelt wurden und während dieser Behandlung eine Krankheitsprogression oder eine Unverträglichkeit gegen diese aufzeigen.
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Cemiplimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Die vorliegende Nutzenbewertung beruht auf den Ergebnissen der einarmigen, offenen und multizentrischen Phase-II-Studie R2810-ONC-1620. Es liegen Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und zu Nebenwirkungen vor.
Aufgrund des einarmigen Designs der Studie liegen keine Daten für eine vergleichende Bewertung vor.
Für Gesamtüberleben, Symptomatik, Lebensqualität und Nebenwirkungen liegen keine bewertbaren Daten vor.
In der Endpunktkategorie Morbidität wurde für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom beim Endpunkt Objektive Ansprechrate ein gutes klinisches Ansprechen gezeigt, das in diesem relevanten Ausmaß in der vorliegenden Indikation als patientenrelevant betrachtet wird und mit ausreichender Sicherheit zur Nutzenbewertung herangezogen werden kann.
Dem positiven Effekt auf das klinische Ansprechen stehen unerwünschte Ereignisse unter Cemiplimab gegenüber.
Insgesamt lagen nur für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom bewertbare Daten vor. Für die Bewertung wurde daher eine Unterteilung der Patientenpopulation in Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom und Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom vorgenommen.
Für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom wird aufgrund des Vorteils beim klinischen Ansprechen ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Für Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom liegen keine zur Ableitung eines Zusatznutzen geeigneten Daten vor, sodass im Ergebnis für Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom festgestellt wird, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
Erwachsene mit metastasiertem Basalzellkarzinom (mBCC), die
zuvor mit einem Hedgehog-Inhibitor behandelt wurden und während dieser
Behandlung eine Krankheitsprogression oder eine Unverträglichkeit gegen diese
aufzeigen.
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Cemiplimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Die vorliegende Nutzenbewertung beruht auf den Ergebnissen der einarmigen, offenen und multizentrischen Phase-II-Studie R2810-ONC-1620. Es liegen Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und zu Nebenwirkungen vor.
Aufgrund des einarmigen Designs der Studie liegen keine Daten für eine vergleichende Bewertung vor.
Für Gesamtüberleben, Symptomatik, Lebensqualität und Nebenwirkungen liegen keine bewertbaren Daten vor.
In der Endpunktkategorie Morbidität wurde für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom beim Endpunkt Objektive Ansprechrate ein gutes klinisches Ansprechen gezeigt, das in diesem relevanten Ausmaß in der vorliegenden Indikation als patientenrelevant betrachtet wird und mit ausreichender Sicherheit zur Nutzenbewertung herangezogen werden kann.
Dem positiven Effekt auf das klinische Ansprechen stehen unerwünschte Ereignisse unter Cemiplimab gegenüber.
Insgesamt lagen nur für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom bewertbare Daten vor. Für die Bewertung wurde daher eine Unterteilung der Patientenpopulation in Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom und Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom vorgenommen.
Für Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom wird aufgrund des Vorteils beim klinischen Ansprechen ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Für Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom liegen keine zur Ableitung eines Zusatznutzen geeigneten Daten vor, sodass im Ergebnis für Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Basalzellkarzinom festgestellt wird, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.