Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Nicht bewertbar
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Phesgo ist zur Anwendung in Kombination mit Docetaxel bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs indiziert, die zuvor noch keine Anti- HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung ihrer metastasierten…Gesamten Text anzeigen

Phesgo ist zur Anwendung in Kombination mit Docetaxel bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs indiziert, die zuvor noch keine Anti- HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung ihrer metastasierten Erkrankung erhalten haben.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs, die zuvor noch keine anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung erhalten haben

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pertuzumab/Trastuzumab in Kombination mit Docetaxel gegenüber Pertuzumab + Trastuzumab in Kombination mit Docetaxel:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pertuzumab/Trastuzumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel

ICD-Codes

Alle 9 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
  • Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der äußeren 2 Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
  • Metastasierendes Mammakarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Phesgo mit der s.c. Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab in Kombination mit Docetaxel.

Die Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab ist zugelassen bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs, die zuvor noch keine Anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung ihrer metastasierten Erkrankung erhalten haben.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel vom G-BA bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer zieht für die Nutzenbewertung der subkutanten Fixkombination von Pertuzumab/Trastuzumab die Studie CLEOPATRA zum Vergleich der freien intravenösen Kombination aus Pertuzumab + Trastuzumab gegenüber Placebo + Trastuzumab, jeweils in Kombination mit Docetaxel, bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Mammakarzinom, die zuvor noch keine Anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung erhalten haben, heran.

Der pharmazeutische Unternehmer hat damit abweichend von der Festlegung des G-BA Trastuzumab in Kombination mit einem Taxan (Docetaxel oder Paclitaxel) als Vergleichstherapie gewählt. Außerdem wählt er als Intervention nicht Pertuzumab/Trastuzumab als subkutan verabreichte Fixkombination, sondern die freie Kombination von Pertuzumab + Trastuzumab mit intravenöser Gabe, jeweils in Kombination mit Docetaxel.

Zusammengenommen entspricht der vom pharmazeutischen Unternehmer für seine Nutzenbewertung durchgeführte Vergleich der CLEOPATRA-Studie nicht der Fragestellung der Nutzenbewertung und ist deshalb für die Bewertung nicht geeignet.

Daneben stellt der pharmazeutische Unternehmer im Dossier ergänzend Ergebnisse aus der laufenden Studie FeDeriCa dar. In dieser Studie wird der Vergleich der subkutan verabreichten Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab mit der freien intravenösen Kombination (jeweils in Kombination mit Chemotherapie) untersucht, allerdings in einer vom vorliegenden Anwendungsgebiet abweichenden Patientenpopulation. Die Studie ist daher für die Bewertung des Zusatznutzens im vorliegenden Anwendungsgebiet nicht relevant.

In der Gesamtschau ist auf Basis der beschriebenen Datenlage eine Bewertung des Zusatznutzens nicht möglich. Somit ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Beschlüsse zu Phesgo (3)

  1. Dieser Beschluss

    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    Ist nicht belegt
    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    Gering

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026