↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Alecensa wird als Monotherapie angewendet zur Erstlinienbehandlung des Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (non-small cell lung cancer, NSCLC) bei erwachsenen Patienten.
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes des Arzneimittels Alecensa mit dem Wirkstoff Alectinib.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Alecensa wird als Monotherapie angewendet zur Erstlinienbehandlung des Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (non-small cell lung cancer, NSCLC) bei erwachsenen Patienten.“
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Crizotinib bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Alectinib gegenüber Crizotinib liegen Daten aus der randomisierten, kontrollierten, offenen Phase III-Studie ALEX vor.
Für das Gesamtüberleben ist ein Zusatznutzen für die Behandlung mit Alectinib nicht belegt, da sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen zeigt.
Es zeigt sich ein statistisch signifikanter positiver Effekt von Alectinib gegenüber Crizotinib für den Endpunkt „Zeit bis zum ZNS-Progress“. Für die hier untersuchte Patientenpopulation stellt die „Zeit bis zum ZNS-Progress“ einen patientenrelevanten Morbiditätsendpunkt dar. In Anbetracht methodischer Unsicherheiten und der Limitationen in der Beurteilung der unmittelbaren Bedeutung des festgestellten Effektes, lässt sich das Ausmaß des Vorteils für die Gesamtbewertung des Zusatznutzens jedoch nicht quantifizieren.
Die vorliegenden Ergebnisse zur Symptomatik sind aufgrund der geringen Rücklaufquoten (≤ 70 %) mit Unsicherheiten behaftet. Basierend auf der vorliegenden Datenkonstellation sind die Ergebnisse trotz dessen interpretierbar. Es zeigt sich für vier Symptome (insbesondere gastrointestinale Symptome) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Alectinib gegenüber Crizotinib. Für das Lungenkarzinom-spezifische Symptom Dyspnoe ist in einem der erhobenen Fragebögen (EORTC QLQ-LC13) ein statistisch signifikanter Unterschied zuungunsten von Alectinib vorhanden, welcher sich nicht in dem zweiten erhobenen Fragebogen (EORTC QLQ-C30) zeigt. Da unter Berücksichtigung der vorliegenden Unsicherheiten keine abschließende Beurteilung der Ergebnisse zur Symptomatik möglich ist, kann insgesamt weder ein Vorteil noch ein Nachteil von Alectinib für diesen Endpunkt abgeleitet werden.
Bei den Nebenwirkungen zeigt sich hinsichtlich der Endpunkte „schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)“, „schwere UE (CTCAE Grad ≥ 3)“ und „Therapieabbruch wegen UE“ weder ein Vorteil noch ein Nachteil für Alectinib. Statistisch signifikante Vorteile als auch Nachteile von Alectinib gegenüber Crizotinib sind für spezifische unerwünschte Ereignisse vorhanden.
In der Gesamtbetrachtung basiert die Feststellung des Zusatznutzens auf dem Endpunkt „Zeit bis zum ZNS-Progress“, bei dem anhand der RANO-Kriterien auch die klinisch-neurologische Symptomatik der Patienten berücksichtigt wird.
In der Gesamtbetrachtung stellt der G-BA einen Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen fest.