Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Beträchtlich

Aussagesicherheit

Hinweis

Mortalität
Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Morbidität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
Nebenwirkungen
Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xtandi ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist.

Patientengruppe

Erwachsene Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber dem abwartenden Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in den Endpunkten Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation und Zeit bis zum Beginn einer Opiattherapie.
LebensqualitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil in der krankheitsspezifischen Lebensqualität.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten schwere unerwünschte Ereignisse, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse und Therapieabbruch wegen unerwünschten Ereignissen, Nachteil bei Hitzewallungen.

Aktiver Wirkstoff

Enzalutamid

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Das abwartende Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation oder gegebenenfalls die kombinierte, maximale Androgenblockade mit einem nichtsteroidalen Antiandrogen (Flutamid, Bicalutamid) oder Abirateronacetat unter Beibehaltung der bestehenden Androgendeprivation

ICD-Codes

Diagnosen

  • Metastasierendes Prostatakarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Enzalutamid:
"Xtandi ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist."

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde das abwartende Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation oder gegebenenfalls die kombinierte, maximale Androgenblockade mit einem nichtsteroidalen Antiandrogen (Flutamid, Bicalutamid) oder Abirateronacetat unter Beibehaltung der bestehenden Androgendeprivation bestimmt.

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurden die Ergebnisse der randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten PREVAIL-Studie vorgelegt. Die eingeschlossenen Patienten wurden randomisiert entweder dem Enzalutamid-Arm oder dem Studienarm mit beobachtendem Abwarten zugeteilt. In beiden Armen wurde zusätzlich eine Androgendeprivationstherapie mit einem LHRH-Analogon durchgeführt, sofern keine chirurgische Kastration vorlag.

Für die Endpunktkategorie Mortalität liegt ein beträchtlicher Zusatznutzen vor, da eine moderate Verlängerung des Überlebens gezeigt wurde. Es lag ein Hinweis für eine Effektmodifikation durch das Subgruppenmerkmal Altersgrenze vor. Da jedoch nur ein Hinweis für eine Effektmodifikation vorlag, der bei keinem anderen Endpunkt beobachtet wurde, und ein signifikantes Ergebnis in der Gesamtpopulation ermittelt wurde, wird von einer Unterteilung der Patientenpopulation abgesehen.

In der Gesamtschau der Ergebnisse zur Morbidität besteht ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Enzalutamid hinsichtlich der Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation. Es liegt somit ein beträchtlicher Zusatznutzen von Enzalutamid für diese Endpunktkategorie vor, da eine Abschwächung schwerwiegender Symptome gezeigt werden konnte. Unterstützt wird diese Einschätzung durch die Ergebnisse zum Endpunkt Zeit bis zum Beginn einer Opiattherapie.

In der Endpunktkategorie Lebensqualität zeigt sich in der Gesamtschau der Ergebnisse des FACT-P-Fragebogens, dass eine Verschlechterung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Behandlung mit Enzalutamid signifikant später eintritt.

In Abwägung der Ergebnisse zu den einzelnen Endpunkten wird für Enzalutamid in der Endpunktkategorie Nebenwirkungen ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt, da eine relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen vorliegt.

Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens als beträchtlich ein.

Die Aussagesicherheit wird in die Kategorie „Hinweis“ eingeordnet. Der Nutzenbewertung liegt mit der PREVAIL-Studie nur eine randomisierte kontrollierte Studie zugrunde.

Beschlüsse zu Xtandi (4)

    • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
    Beträchtlich
  1. Dieser Beschluss

    • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
    Beträchtlich
    • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
    Gering
    • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026