Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die nach wie vor eine hämolytische…
Ist nicht belegt
–
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
n.b.Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Fabhalta wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Fabhalta mit dem Wirkstoff Iptacopan aufgrund der Überschreitung der 30 Millionen Euro Umsatzgrenze. Fabhalta wurde als Orphan Drug zugelassen. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Fabhalta wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen.“ In diesem Anwendungsgebiet wurden folgende Patientengruppen unterschieden: a) Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen und nicht vorbehandelt sind und b) Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die nach wie vor eine hämolytische Anämie aufweisen und vorbehandelt sind.
Zu Patientengruppe a) Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Eculizumab oder Ravulizumab oder Pegcetacoplan bestimmt. Der pharmazeutische Unternehmer hat für Patientengruppe a) keine Daten vorgelegt. Ein Zusatznutzen von Iptacopan als Monotherapie ist somit nicht belegt.
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die nach wie vor eine hämolytische Anämie aufweisen und vorbehandelt sind
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Iptacopan als Monotherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Iptacopan
Zweckmäßige Vergleichstherapie
• Pegcetacoplan
oder
• Eculizumab + Danicopan
oder
• Ravulizumab + Danicopan
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Fabhalta mit dem Wirkstoff Iptacopan aufgrund der Überschreitung der 30 Millionen Euro Umsatzgrenze. Fabhalta wurde als Orphan Drug zugelassen. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Fabhalta wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen.“ In diesem Anwendungsgebiet wurden folgende Patientengruppen unterschieden: a) Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen und nicht vorbehandelt sind und b) Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die nach wie vor eine hämolytische Anämie aufweisen und vorbehandelt sind. Zu Patientengruppe b) Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Pegcetacoplan oder Eculizumab + Danicopan oder Ravulizumab + Danicopan bestimmt. Der pharmazeutische Unternehmer unterteilt im Dossier die von Patientengruppe b) umfassten Patientinnen und Patienten in zwei Subpopulationen und legt für die von ihm separat betrachtete Subpopulation von Patientinnen und Patienten, die nach Behandlung mit Eculizumab oder Ravulizumab für mindestens 3 Monate nach wie vor anämisch sind und bei denen keine klinisch relevante extravasale Hämolyse besteht, Auswertungen zu einer Teilpopulation der Studie APPLY-PNH vor (sowie weitere Sensitivitätsanalysen im Stellungnahmeverfahren) und vergleicht Iptacopan dabei mit Eculizumab oder Ravulizumab. Für Patientengruppe b) liegen somit keine geeigneten Daten zum Vergleich von Iptacopan mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor, da in der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Studie APPLY-PNH keine Therapieumstellung auf Pegcetacoplan bzw. Danicopan in Kombination mit Eculizumab oder Ravulizumab erfolgte. Stattdessen erfolgte im Vergleichsarm eine Weiterbehandlung mit der bereits vor der Randomisierung bestehenden Therapie mit Eculizumab oder Ravulizumab. Die Studie APPLY-PNH ist somit für die Nutzenbewertung nicht geeignet. Unabhängig von der fehlenden Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie kann bezüglich der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Auswertungen nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese geeignet sind Patientinnen und Patienten zu identifizieren, bei denen noch keine Umstellung auf eine proximale Komplementinhibition angezeigt ist. Insgesamt ist ein Zusatznutzen von Iptacopan als Monotherapie ist für Patientengruppe b) nicht belegt.