Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Nicht bewertbar
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Dimethylfumarat wird zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose angewendet

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit schubförmig-remittierender Multipler Sklerose

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Interferon beta-1a:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Dimethylfumarat

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf
  • Multiple Sklerose
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den Wirkstoff Dimethylfumarat. Das zu bewertende Anwendungsgebiet lautet:
„Dimethylfumarat wird zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender multipler Sklerose angewendet.“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer legt einen indirekten Vergleich gegenüber Interferon beta-1a mittels einer Netzwerk-Metaanalyse durch.

Der im Dossier dargelegte indirekte Vergleich ist als unvollständig anzusehen, da
  • in der hier vorgelegten Netzwerk-Meta-Analyse nicht in allen Publikationen vollständige Daten z.B. zu unerwünschten Wirkungen berichtet und
  • die Studien zu anderen Darreichungsformen wie 30 µg, intramuskulär nicht einbezogen wurden.
Aufgrund der Unvollständigkeit und zudem aufgrund von Mängeln hinsichtlich der inadäquaten Überprüfung der Grundannahmen der Netzwerk-Meta-Analyse bezüglich Ähnlichkeit, Homogenität und Konsistenz sowie des nicht geeigneten statistischen Modelles, lässt der im Dossier dargestellte indirekte Vergleich keine validen Aussagen zum Zusatznutzen von Dimethylfumarat gegenüber der gewählten zweckmäßigen Vergleichstherapie IFN β-1a zu.

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Beschlüsse zu Tecfidera (2)

  1. Dieser Beschluss

    • G35 Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata]
    Ist nicht belegt
    • G35 Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata]
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026