Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die nach einer…
Not proven
–
ØNo data are available
ØNo data are available
ØNo data are available
ØNo data are available
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Zytiga ist indiziert mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten
Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern, deren Erkrankung während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient ist.
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber „Best Supportive Care“:
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Proof
Indication: One good, larger study is available
Hint
Major
Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
Minor
Non-quantifiable
Not proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
↑↑Positive effect with high certainty of evidence
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidity
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile in den Endpunkten Zeit bis zur Schmerzprogression und Zeit bis zum ersten skelettalen Ereignis.
Quality of life
n.a.Not assessable
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effects
↔No statistically significant or relevant difference
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Active substance
Abirateronacetat
Appropriate comparator therapy
Palliative Behandlung mit Dexamethason, Prednison, Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Care" (z.B. adäquate Schmerztherapie).
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Abirateronacetat. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: "Zytiga ist indiziert mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern, deren Erkrankung während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient ist."
In dem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt.
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind, grundsätzlich aber noch für eine adäquate Docetaxel-haltige Chemotherapie infrage kommen.
Zu Patientengruppe a)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine palliative Behandlung mit Dexamethason, Prednison, Prednisolon oder Methylprednisolon sowie Best Supportive Care (z.B. adäquate Schmerztherapie) bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung Daten der Studie COU-AA-301 vor, in der Abirateronacetat+Prednison+BSC mit Placebo+Prednison+BSC verglichen wurde.
Eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer wird erreicht.
Bei der Morbidität ist für den patientenrelevanten Endpunkt "Zeit bis zum ersten skelettalen Ereignis" der Zusatznutzen von Abirateronacetat aufgrund der unzureichenden Daten über die als Begleitmedikation eingesetzten Bisphosphonate, die das Auftreten skelettaler Ereignisse beeinflussen können, nur eingeschränkt bewertbar.
Für den patientenrelevanten Endpunkt "Zeit bis zur Schmerzprogression" ist der Zusatznutzen von Abirateronacetat nicht abschließend bewertbar. Da die Schmerztherapie im Ermessen des behandelnden Arztes lag, keine Verblindung der Schmerzmedikation vorlag und konkrete Angaben zur Schmerztherapie fehlen, sind die Ergebnisse zum Endpunkt "Schmerz" aus methodischer Sicht nur eingeschränkt aussagekräftig. Diese Unsicherheit bezüglich der Studien-Datenlage zu den Endpunkten "Zeit bis zum ersten skelettalen Ereignis" und "Zeit bis zur Schmerzprogression" wirkt sich auf die Gesamtbewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens nicht aus.
Hinsichtlich der Lebensqualität sind die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten nicht geeignet, belastbare Aussagen zum Zusatznutzen zu machen.
Im Hinblick auf die Dimension Nebenwirkungen ergeben sich aus der Dossierbewertung keine Hinweise auf einen größeren Schaden durch schwerwiegende unerwünschte Ereignisse.
Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Abirateronacetat als beträchtlich ein. Die Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens) wird in die Kategorie "Hinweis" eingeordnet.
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind, grundsätzlich aber noch für eine adäquate Docetaxel-haltige Chemotherapie infrage kommen
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Docetaxel-Retherapie:
Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Not proven: No added benefit has been proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
ØNo data are available
Die erforderlichen Nachweise wurden zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vollständig vorgelegt.
Morbidity
ØNo data are available
Die erforderlichen Nachweise wurden zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vollständig vorgelegt.
Quality of life
ØNo data are available
Die erforderlichen Nachweise wurden zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vollständig vorgelegt.
Adverse effects
ØNo data are available
Die erforderlichen Nachweise wurden zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vollständig vorgelegt.
Active substance
Abirateronacetat
Appropriate comparator therapy
Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon (Docetaxel-Retherapie)
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Abirateronacetat. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: "Zytiga ist indiziert mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern, deren Erkrankung während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient ist."
In dem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt.
Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind, grundsätzlich aber noch für eine adäquate Docetaxel-haltige Chemotherapie infrage kommen.
Zu Patientengruppe b)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon (Docetaxel-Retherapie) bestimmt.
Für Patienten, die nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel infrage kommt, gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt, da die erforderlichen Nachweise zum maßgeblichen Zeitpunkt durch den pharmazeutischen Unternehmer nicht vollständig vorgelegt wurden. Vorliegend fehlt es an der für die Bewertung des Zusatznutzens erforderlichen Recherche in Studienregistern. Eine Bewertung des Zusatznutzens für die Docetaxel-Retherapie-Population auf der Grundlage der zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegten Studien und weiteren Untersuchungen wurde vor dem Hintergrund der fraglichen Vollständigkeit des Studienpools durch das IQWiG nicht vorgenommen. Der pharmazeutische Unternehmer hat die Studienregisterrecherche im anschließenden schriftlichen Stellungnahmeverfahren nachgereicht. Eine nachträgliche Bewertung des Zusatznutzens, auch bei unveränderter resultierender Studienlage, ist zu diesem Verfahrenszeitpunkt nicht mehr möglich. Der pharmazeutische Unternehmer hat die gesetzliche Anforderung, die erforderlichen Nachweise zum maßgeblichen Zeitpunkt vollständig vorzulegen, nicht erfüllt. Das Dossier ist insoweit als unvollständig anzusehen.