↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.
Patient group
Erwachsene, die eine allgemeine Anästhesie benötigen
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Remimazolam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Not proven: No added benefit has been proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
ØNo data are available
Es liegen keine Daten vor.
Morbidity
n.a.Not assessable
Die Daten sind nicht bewertbar.
Quality of life
ØNo data are available
Es liegen keine Daten vor.
Adverse effects
n.a.Not assessable
Die Daten sind nicht bewertbar.
Active substance
Remimazolam
Appropriate comparator therapy
Individualisierte Therapie unter Auswahl von
- Propofol, Etomidat und Thiopental (zur Einleitung der Anästhesie)
- Propofol, Isofluran, Desfluran und Sevofluran (zur Aufrechterhaltung der Anästhesie)
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Byfavo mit dem Wirkstoff Remimazolam. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.“ Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine individualisierte Therapie unter Auswahl von Propofol, Etomidat und Thiopental (zur Einleitung der Anästhesie) und Propofol, Isofluran, Desfluran und Sevofluran (zur Aufrechterhaltung der Anästhesie) bestimmt. Die zulassungsbegründenden Studien und die weiteren durch das IQWiG identifizierten Studien zum Vergleich von Remimazolam mit Propofol bzw. Sevofluran schätzt der pharmazeutische Unternehmer als nicht geeignet für die Nutzenbewertung ein, weil keine individualisierte Therapie unter Auswahl von Propofol, Etomidat und Thiopental (zur Einleitung der Anästhesie) bzw. von Propofol, Isofluran, Desfluran und Sevofluran (zur Aufrechterhaltung der Anästhesie) eingesetzt wurde. Die Studien hätten jedoch potenziell geeignete Daten für die Nutzenbewertung von Remimazolam im Vergleich zu Propofol bzw. Sevofluran enthalten. Ein Zusatznutzen von Remimazolam zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen ist damit nicht belegt.