Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Byfavo mit dem Wirkstoff Remimazolam. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung“. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine individualisierte Therapie unter Auswahl von Propofol, Midazolam und Dexmedetomidin bestimmt. Die zulassungsbegründenden Studien zum Vergleich von Remimazolam mit Midazolam und die weiteren durch das IQWiG identifizierten Studien zum Vergleich von Remimazolam mit Midazolam bzw. Propofol schätzt der pharmazeutische Unternehmer als nicht geeignet für die Nutzenbewertung ein, weil jeweils nur der Wirkstoff Midazolam bzw. Propofol und nicht eine individualisierte Therapie unter Auswahl von Propofol, Midazolam und Dexmedetomidin im Vergleichsarm eingesetzt wurde. Die Studien hätten jedoch potenziell geeignete Daten für die Nutzenbewertung von Remimazolam im Vergleich zu Midazolam bzw. Propofol enthalten. Ein Zusatznutzen von Remimazolam zur prozeduralen Sedierung bei Erwachsenen ist damit nicht belegt.
Decisions for Byfavo (2)
2026
This Decision
U07 Krankheiten mit unklarer Ätiologie, belegte und nicht belegte Schlüsselnummern U07.-