Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist
Not proven
–
ØNo data are available
ØNo data are available
ØNo data are available
ØNo data are available
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die…Show full text
Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.
Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Proof
Indication
Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
Major
Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
Minor
Non-quantifiable
Not proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidity
↔No statistically significant or relevant difference
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Quality of life
↔No statistically significant or relevant difference
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Adverse effects
↓Negative effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteil im Endpunkt SUE, Nachteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grade 3 und 4); in der Gesamtschau überwiegt der Nachteil.
Active substance
Eribulin
Appropriate comparator therapy
patientenindividuell bestimmte Chemotherapie unter Verwendung der Wirkstoffe als Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin
Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
Mammakarzinom
Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe a)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine patientenindividuell bestimmte Chemotherapie unter Verwendung der Wirkstoffe als Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens werden im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers die Ergebnisse von zwei randomisierten, kontrollierten Studien vorgelegt: die EMBRACE-Studie und die Studie 301.
Die Meta-Analyse der Ergebnisse der beiden Studien 301 und EMBRACE für die vorliegende Teilpopulation zeigt für die Behandlung mit Eribulin eine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens im Vergleich zur Behandlung mit Capecitabin oder Vinorelbin. Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ wird auf Basis der Meta-Analyse ein Zusatznutzen für Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin festgestellt, dessen Ausmaß als beträchtlich bewertet wird.
In der Gesamtschau der Ergebnisse aus den Symptomskalen bzw. den Funktionsskalen des EORTC QLQ-C30 und EORTC QLQ-BR23 zum Erhebungszeitpunkt 6 Wochen lässt sich kein Zusatznutzen von Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin bezüglich der Veränderung der Symptomatik bzw. bezüglich der Veränderung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität feststellen.
Die Endpunkte zu Nebenwirkungen zeigen somit sowohl einen geringeren Schaden (SUE) als auch einen größeren Schaden (schwere UE der CTCAE-Grade 3 und 4) von Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin auf, wobei der größere Schaden überwiegt, da hiervon wesentlich mehr Patienten betroffen waren.
Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Eribulin als beträchtlich ein.
Unsicherheiten verbleiben insbesondere da nicht abschließend beurteilt werden kann, inwiefern für die eingeschlossenen HER2-positiven Patientinnen, eine Anti-HER2-Therapie angezeigt gewesen sein könnte. Die Aussagesicherheit wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingeordnet.
Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
Mammakarzinom
Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe b)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine patientenindividuell bestimmte Chemotherapie mit einer erneuten Anthrazyklin- oder Taxan-haltigen Therapie bestimmt.
Die Bewertung des Zusatznutzens basiert auf den Ergebnissen der EMBRACE-Studie zur relevanten Teilpopulation.
Hinsichtlich des Gesamtüberlebens zeigt sich zwischen den Behandlungsgruppen kein statistisch signifikanter Unterschied.
Zur Morbidität sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine Daten vor.
In der Gesamtschau der Endpunkte zu Nebenwirkungen lässt sich sowohl ein Vorteil (Endpunkt „Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse“) als auch ein Nachteil (Endpunkt „Schwere UE der CTCAE-Grade 3 und 4) von Eribulin feststellen. Unter Berücksichtigung, dass der Endpunkt „Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)“ keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen aufzeigt und insbesondere vor dem Hintergrund der Schwere der Erkrankung wird im Ergebnis der Gesamtbewertung kein größerer Schaden von Eribulin zugrunde gelegt.
Ein Zusatznutzen von Eribulin für Patientengruppe b) ist somit nicht belegt.
Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
Mammakarzinom
Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“
Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe c)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab bestimmt.
Für Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist, liegen keine Daten für den Vergleich von Eribulin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, einer Anti-HER2-Therapie mit Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab, vor. Somit gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt.