Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (a)
  • Ist nicht belegt (b, c)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden könnenBeträchtlichAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommenIst nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
c)Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt istIst nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die…Gesamten Text anzeigen

Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.

Subpopulation a)

BeträchtlichAnhaltspunkt
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Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Endpunkt SUE, Nachteil im Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grade 3 und 4); in der Gesamtschau überwiegt der Nachteil.

Aktiver Wirkstoff

Eribulin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

patientenindividuell bestimmte Chemotherapie unter Verwendung der Wirkstoffe als Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin

ICD-Codes

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Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
  • Mammakarzinom
  • Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
  • Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“

Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
  1. Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
  2. Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
  3. Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe a)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine patientenindividuell bestimmte Chemotherapie unter Verwendung der Wirkstoffe als Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin bestimmt.

Für die Bewertung des Zusatznutzens werden im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers die Ergebnisse von zwei randomisierten, kontrollierten Studien vorgelegt: die EMBRACE-Studie und die Studie 301.

Die Meta-Analyse der Ergebnisse der beiden Studien 301 und EMBRACE für die vorliegende Teilpopulation zeigt für die Behandlung mit Eribulin eine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens im Vergleich zur Behandlung mit Capecitabin oder Vinorelbin. Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ wird auf Basis der Meta-Analyse ein Zusatznutzen für Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin festgestellt, dessen Ausmaß als beträchtlich bewertet wird.

In der Gesamtschau der Ergebnisse aus den Symptomskalen bzw. den Funktionsskalen des EORTC QLQ-C30 und EORTC QLQ-BR23 zum Erhebungszeitpunkt 6 Wochen lässt sich kein Zusatznutzen von Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin bezüglich der Veränderung der Symptomatik bzw. bezüglich der Veränderung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität feststellen.

Die Endpunkte zu Nebenwirkungen zeigen somit sowohl einen geringeren Schaden (SUE) als auch einen größeren Schaden (schwere UE der CTCAE-Grade 3 und 4) von Eribulin gegenüber der patientenindividuell bestimmten Chemotherapie mit Capecitabin oder Vinorelbin auf, wobei der größere Schaden überwiegt, da hiervon wesentlich mehr Patienten betroffen waren.

Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Eribulin als beträchtlich ein.

Unsicherheiten verbleiben insbesondere da nicht abschließend beurteilt werden kann, inwiefern für die eingeschlossenen HER2-positiven Patientinnen, eine Anti-HER2-Therapie angezeigt gewesen sein könnte. Die Aussagesicherheit wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingeordnet.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer erneuten Anthrazyklin- oder Taxan-haltigen Therapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Aktiver Wirkstoff

Eribulin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

patientenindividuell bestimmte Chemotherapie mit einer erneuten Anthrazyklin- oder Taxan-haltigen Therapie

ICD-Codes

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Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
  • Mammakarzinom
  • Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
  • Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“

Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
  1. Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
  2. Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
  3. Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe b)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine patientenindividuell bestimmte Chemotherapie mit einer erneuten Anthrazyklin- oder Taxan-haltigen Therapie bestimmt.

Die Bewertung des Zusatznutzens basiert auf den Ergebnissen der EMBRACE-Studie zur relevanten Teilpopulation.

Hinsichtlich des Gesamtüberlebens zeigt sich zwischen den Behandlungsgruppen kein statistisch signifikanter Unterschied.

Zur Morbidität sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine Daten vor.

In der Gesamtschau der Endpunkte zu Nebenwirkungen lässt sich sowohl ein Vorteil (Endpunkt „Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse“) als auch ein Nachteil (Endpunkt „Schwere UE der CTCAE-Grade 3 und 4) von Eribulin feststellen. Unter Berücksichtigung, dass der Endpunkt „Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)“ keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen aufzeigt und insbesondere vor dem Hintergrund der Schwere der Erkrankung wird im Ergebnis der Gesamtbewertung kein größerer Schaden von Eribulin zugrunde gelegt.

Ein Zusatznutzen von Eribulin für Patientengruppe b) ist somit nicht belegt.

Subpopulation c)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab:

Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Eribulin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab

ICD-Codes

Alle 9 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 9 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse
  • Mammakarzinom
  • Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse
  • Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes
  • Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin i.V.m. einer Erweiterung des bestehenden Anwendungsgebietes.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Halaven ist indiziert für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens einer Chemotherapie zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan entweder als adjuvante Therapie oder im Rahmen der Metastasenbehandlung enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten.“

Somit ergeben sich folgende Patientengruppen:
  1. Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können
  2. Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen
  3. Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist.
Zu Patientengruppe c)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab bestimmt.

Für Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs, für die eine Anti-HER2-Therapie angezeigt ist, liegen keine Daten für den Vergleich von Eribulin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, einer Anti-HER2-Therapie mit Lapatinib in Kombination mit Capecitabin oder Lapatinib in Kombination mit Trastuzumab, vor. Somit gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt.

Beschlüsse zu Halaven (2)

  1. Dieser Beschluss

    • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
    BeträchtlichIst nicht belegt
    • C49 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe
    BeträchtlichIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026