Emblaveo
Aztreonam/Avibactam
Subpopulation overview
4 subpopulations, all: Deemed proven
| Subpopulation overview | Patient groups | Added benefit | Certainty of evidence | Mortality | Morbidity | Quality of life | Adverse effects |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Erwachsene mit komplizierte intraabdominellen Infektionen (cIAI) | Deemed proven | – | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete |
| b) | Erwachsene mit nosokomialen Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierten Pneumonien (VAP) | Deemed proven | – | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete |
| c) | Erwachsene mit komplizierten Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis | Deemed proven | – | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete |
| d) | Erwachsene mit Infektionen aufgrund aerober Gram-negativer Erreger mit begrenzten… | Deemed proven | – | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete | The endpoint overview is incomplete |
How to read the symbols
- ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↔ no statistically significant or relevant difference
- ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- n.a.: not assessable
- Ø No data are available
Therapeutic indication
Emblaveo ist bei erwachsenen Patienten zur Behandlung der folgenden Infektionen indiziert: – Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI) – Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP) – Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI),…Show full text
Therapeutic indication
Emblaveo ist bei erwachsenen Patienten zur Behandlung der folgenden Infektionen indiziert: – Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI) – Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP) – Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis Emblaveo ist auch für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober Gram-negativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.
Subpopulation a)
Deemed proven
↑ Back to overviewErwachsene mit komplizierte intraabdominellen Infektionen (cIAI)
Added benefit
Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | The endpoint overview is incomplete | |
|---|---|---|
| Morbidity | The endpoint overview is incomplete | |
| Quality of life | The endpoint overview is incomplete | |
| Adverse effects | The endpoint overview is incomplete |
Active substance
Aztreonam/Avibactam
Appropriate comparator therapy
N/A
ICD codes
Show all 28 ICD codes
Diagnoses
Show all 28 diagnoses
- Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis
- Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis
- Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis nach Perforation
- Akute Appendizitis mit Peritonealabszess
- Dünndarmdivertikulitis mit Perforation
- Dünndarmdivertikulitis mit Perforation mit Blutung
- Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Abszess
- Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Blutung
- Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis
- Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis mit Blutung
- Darmdivertikulitis mit Peritonitis
- Darmdivertikulitis mit Peritonitis mit Blutung
- Darmabszess
- Nichttraumatische Darmperforation
- Spontane bakterielle Peritonitis
- Bakterielle Peritonitis
- Perihepatitis
- Peritonitis
- Leberabszess
- Gallengangsstein mit Cholezystitis
- Akute Cholezystitis
- Akute Beckenbindegewebsentzündung
- Akute Pelveoperitonitis bei der Frau
- Chronische Pelveoperitonitis bei der Frau
- Pelveoperitonitis bei der Frau
- Infektion der Geschlechtsorgane nach Abort
- Intraabdominaler Abszess nach medizinischen Maßnahmen
- Sepsis durch Katheter zur Peritonealdialyse
Summary of the G-BA's supporting reasons
Aztreonam/Avibactam wird zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen angewendet:
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation b)
Deemed proven
↑ Back to overviewErwachsene mit nosokomialen Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierten Pneumonien (VAP)
Added benefit
Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | The endpoint overview is incomplete | |
|---|---|---|
| Morbidity | The endpoint overview is incomplete | |
| Quality of life | The endpoint overview is incomplete | |
| Adverse effects | The endpoint overview is incomplete |
Active substance
Aztreonam/Avibactam
Appropriate comparator therapy
N/A
ICD codes
Diagnoses
Show all 14 diagnoses
- Pneumonie durch Haemophilus influenzae
- Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
- Pneumonie durch Pseudomonas
- Pneumonie durch Escherichia coli
- Pneumonie durch gramnegative Bakterien
- Bakterielle Pneumonie
- Bronchopneumonie
- Lobärpneumonie
- Hypostatische Pneumonie
- Septische Pleuropneumonie
- Pneumonie
- Aspirationspneumonitis
- Lungenabszess mit Pneumonie
- Mendelson-Syndrom
Summary of the G-BA's supporting reasons
Aztreonam/Avibactam wird zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen angewendet:
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation c)
Deemed proven
↑ Back to overviewErwachsene mit komplizierten Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Added benefit
Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | The endpoint overview is incomplete | |
|---|---|---|
| Morbidity | The endpoint overview is incomplete | |
| Quality of life | The endpoint overview is incomplete | |
| Adverse effects | The endpoint overview is incomplete |
Active substance
Aztreonam/Avibactam
Appropriate comparator therapy
N/A
ICD codes
Show all 39 ICD codes
Diagnoses
Show all 39 diagnoses
- Akute bakterielle Pyelonephritis
- Refluxpyelonephritis
- Pyelonephritis mit Obstruktion
- Nichtobstruktive chronische Pyelonephritis
- Rezidivierende Pyelonephritis
- Pyelonephritis
- Hydronephrose bei ureteropelviner Obstruktion mit Infektion der Niere
- Hydronephrose mit Ureterstriktur und Infektion
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Nierenstein mit Infektion der Niere
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Ureterstein mit Infektion der Niere
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Stein, mit Infektion der Niere
- Hydronephrose mit Infektion der Niere
- Hydroureter mit Infektion der Niere
- Ureterkonstriktion mit Infektion
- Pyonephrose
- Nierenabszess
- Niereninfektion
- Harnleiterinfektion
- Akute Zystitis
- Chronische interstitielle Zystitis
- Chronische Zystitis
- Trigonumzystitis
- Harnblasenabszess
- Bakterielle Zystitis
- Zystitis
- Harnröhrenabszess
- Unspezifische Urethritis
- Urethritis
- Harnwegsinfektion a.n.k.
- Prostatozystitis
- Entzündung durch Blasenkatheter
- Niereninfektion bei Schwangerschaft
- Harnblaseninfektion bei Schwangerschaft
- Pyelozystitis bei Schwangerschaft
- Harnwegsinfektion bei Schwangerschaft
- Infektion des Urogenitaltraktes bei Schwangerschaft
- Postpartale Infektion des Harntraktes
- Wochenbettinfektion des Urogenitaltraktes
- Urethrainfektion bei Schwangerschaft
Summary of the G-BA's supporting reasons
Aztreonam/Avibactam wird zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen angewendet:
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation d)
Deemed proven
↑ Back to overviewErwachsene mit Infektionen aufgrund aerober Gram-negativer Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen
Added benefit
Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | The endpoint overview is incomplete | |
|---|---|---|
| Morbidity | The endpoint overview is incomplete | |
| Quality of life | The endpoint overview is incomplete | |
| Adverse effects | The endpoint overview is incomplete |
Active substance
Aztreonam/Avibactam
Appropriate comparator therapy
N/A
Summary of the G-BA's supporting reasons
Aztreonam/Avibactam wird zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen angewendet:
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Komplizierte intraabdominelle Infektionen(cIAI)
Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP)
Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei erwachsenen Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen.
Es wurden vier Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Aztreonam/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Emblaveo mit der Wirkstoffkombination Aztreonam/Avibactam wurde mit Beschluss vom 4. April 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Data status: 2026-10-29