Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Nonacog beta pegol (Handelsname: Refixia).
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patientinnen und Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) im Alter von < 12 Jahren.“
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden vom G-BA rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-IX-Präparate bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt keine direkt vergleichende Studie für Nonacog beta pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Ergänzend legt der pharmazeutische Unternehmer die zulassungsbegründenden einarmigen Studien Paradigm 5 (vorbehandelte, männliche Patienten im Alter von ≤ 12 Jahren) und Paradigm 6 (nicht vorbehandelte, männliche Patienten im Alter von < 6 Jahren) mit Patienten mit schwerer Hämophilie B (≤ 2 % Faktor-IX-Aktivität) vor. Die vorgelegten, einarmigen Studien sind aufgrund des Fehlens des Vergleiches gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht für die Beurteilung eines Zusatznutzens geeignet.
In der Gesamtschau ist für Patientinnen und Patienten im Alter von < 12 Jahren mit Hämophilie B der Zusatznutzen für Nonacog beta pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.