↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Enhertu wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ), die bereits ein vorhergehendes Trastuzumab-basiertes Therapieschema erhalten haben.
Patientengruppe
Erwachsene mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ); nach mindestens zwei früheren Behandlungsschemata, einschließlich Trastuzumab
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Trastuzumab-Deruxtecan gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Bösartige Neubildung des gastroösophagealen Überganges
Bösartige Neubildung des Corpus ventriculi
Bösartige Neubildung des Fundus ventriculi
Magenkrebs
Bösartige Neubildung der großen Magenkurvatur
Bösartige Neubildung der vorderen Magenwand a.n.k.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Trastuzumab-Deruxtecan.
Enhertu wurde unter besonderen Bedingungen zugelassen.
Trastuzumab-Deruxtecan ist zugelassen als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ), die bereits ein vorhergehendes Trastuzumab-basiertes Therapieschema erhalten haben.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Enhertu wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ), die bereits ein vorhergehendes Trastuzumab-basiertes Therapieschema erhalten haben“.
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
Erwachsene mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ); nach einer vorhergehenden Trastuzumab-basierten Erstlinientherapie
und
Erwachsene mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ); nach mindestens zwei früheren Behandlungsschemata, einschließlich Trastuzumab
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde eine zusammenfassende Betrachtung der beiden Patientengruppen vorgenommen und hierfür die Studien DESTINY-Gastric01, in der Trastuzumab-Deruxtecan mit einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl von Irinotecan und Paclitaxel verglichen wurde und die 1-armige Studie DESTINY-Gastric02 herangezogen. Das vom pharmazeutischen Unternehmer gewählte Vorgehen wurde als nicht sachgerecht erachtet und die vorliegende Bewertung separat für die Patientengruppen a) und b) gegenüber der jeweiligen, vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapien durchgeführt.
Patientengruppe b)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Trifluridin/Tipiracil bestimmt.
Die Daten der Studie DESTINY-Gastric01 sind für die Bewertung des Zusatznutzens nicht geeignet, da die vom G-BA für die Drittlinientherapie benannte zweckmäßige Vergleichstherapie Trifluridin/Tipiracil nicht umgesetzt ist. Die Studie DESTINY-Gastric02 ist eine 1-armige Studie und ermöglicht keinen Vergleich mit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Beide Studien sind nicht geeignet, um einen Zusatznutzen von Trastuzumab-Deruxtecan nach mindestens zwei früheren Behandlungsschemata, einschließlich Trastuzumab, nachzuweisen. Somit ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.