Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Gering (b)
  • Ist nicht belegt (a)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle…Ist nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarNicht bewertbarNicht bewertbar
b)Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum…GeringAnhaltspunktKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Skyrizi wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen, diese(s) nicht vertragen haben oder nicht mehr darauf ansprechen

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Risankizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor

Aktiver Wirkstoff

Risankizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ein TNF-α-Antagonist (Adalimumab oder Infliximab) oder Integrin-Inhibitor (Vedolizumab) oder Interleukin-Inhibitor (Ustekinumab)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes und des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Magens
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes
  • Crohn-Krankheit der Speiseröhre
  • Morbus Crohn
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Risankizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Skyrizi wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen, diese(s) nicht vertragen haben oder nicht mehr darauf ansprechen“.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für beide Patientengruppen a) und b) „Ein TNF-α-Antagonist (Adalimumab oder Infliximab) oder Integrin-Inhibitor (Vedolizumab) oder Interleukin-Inhibitor (Ustekinumab)“ vom G-BA bestimmt.

Zu Patientengruppe a)

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer keine (vergleichenden) Studien vor. Da keine Daten vorliegen, ist ein Zusatznutzen für die Patientenpopulation a nicht belegt.

Subpopulation b)

GeringAnhaltspunkt
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Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Risankizumab gegenüber Ustekinumab:

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedEs traten keine Todesfälle auf
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in klinischer Remission (inklusive steroidfreier Remission), Darmsymptome
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in IBDQ-Gesamtscore und SF-36 körperlicher Summenscore
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor

Aktiver Wirkstoff

Risankizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ein Wechsel der Therapie auf einen TNF-α-Antagonisten (Adalimumab oder Infliximab) oder Integrin-Inhibitoren (Vedolizumab) oder Interleukin-Inhibitoren (Ustekinumab)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes und des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Magens
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes
  • Crohn-Krankheit der Speiseröhre
  • Morbus Crohn
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Risankizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Skyrizi wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen, diese(s) nicht vertragen haben oder nicht mehr darauf ansprechen“.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:

a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für beide Patientengruppen a) und b) „Ein TNF-α-Antagonist (Adalimumab oder Infliximab) oder Integrin-Inhibitor (Vedolizumab) oder Interleukin-Inhibitor (Ustekinumab)“ vom G-BA bestimmt.

Zu Patientengruppe b)

Für diese Patientengruppe liegt die Studie SEQUENCE vor, die Risankizumab im Vergleich zu Ustekinumab bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aktivem mittelschwerem bis schwerem Morbus Crohn, die unzureichend auf TNF-α-Antagonisten angesprochen oder diese nicht vertragen haben, untersuchte.

Es traten keine Todesfälle auf.

Hinsichtlich Morbidität zeigen sich in den Endpunkten „klinische Remission (PRO-2)“, „steroidfreie Remission (PRO-2)“ und „Darmsymptome (IBDQ)“ statistisch signifikante Vorteile zugunsten von Risankizumab.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigen sich in den Endpunkten „IBDQ-Gesamtscore“ und „SF-36 körperlicher Summenscore“ statistisch signifikante und klinisch relevante Vorteile zugunsten von Risankizumab.

In der Kategorie Nebenwirkungen liegen keine geeigneten Daten vor.

Insgesamt weist die Studie Unsicherheiten insbesondere bezüglich des hohen Anteils ersetzter bzw. fehlender Werte sowie der fehlenden Verblindung bei subjektiver Endpunkterhebung und aufgrund der nicht vollständig fachinformationskonformen Verabreichung von Ustekinumab im Kontrollarm auf.

In der Gesamtschau der positiven Effekte unter Berücksichtigung der genannten Unsicherheiten, stellt der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen fest.

Beschlüsse zu Skyrizi (4)

    • L40 Psoriasis
    Ist nicht belegtBeträchtlich
    • L40 Psoriasis
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • K50 Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn]
    Ist nicht belegtGering
    • K51 Colitis ulcerosa
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026